Am 7. September 1949 - noch vor dem Bundestag - kam der Bundesrat zu seiner ersten Sitzung zusammen. In demselben Jahr nahm auch die nordrhein-westfälische Landesvertretung ihre Arbeit in Bonn auf. Seit dem stellen wir sicher, dass das Land, wie Artikel 50 des Grundgesetzes es bestimmt, an der Gesetzgebung des Bundes mitwirkt und erfolgreich seine Interessen in Verantwortung für den Gesamtstaat auf Bundesebene einbringt.