
Die 950. Sitzung des Bundesrates
Kurz berichtet
Lärmsanierung an kommunalen Straßen
Mit breiter Mehrheit unterstützt der Bundesrat den von Nordrhein-Westfalen vorgelegten Gesetzentwurf. Darin fordern wir, dass sich der Bund an der Lärmsanierung kommunaler Straßen finanziell beteiligt. Länder und Kommunen verfügen nicht über die erforderlichen Mittel, um die notwendigen Maßnahmen beim Lärmschutz an kommunalen Straßen zu finanzieren. Mit dem Gesetzentwurf schlagen wir Finanzierungsprogramm des Bundes zur Lärmsanierung kommunaler Straßen mit einem Volumen von 3,2 Milliarden Euro vor. Die Initiative geht nun an die Bundesregierung zur Stellungnahme und wird dann dem Bundestag vorgelegt.
Erstattung der Integrationskosten
Der Bundesrat begrüßt die vorgesehene Entlastung von Ländern und Kommunen bei der Integration von Flüchtlingen. Er fordert jedoch in seiner Stellungnahme, dass bei der Ermittlung der vorgesehenen Entlastung durch den Bund sämtliche relevanten Daten zugrunde gelegt werden. Für die Berechnung der flüchtlingsbedingten Mehrkosten soll zudem ein früherer Stichtag gelten. Der Zusage des Bundes, zur jährlichen Entlastung der Kommunen auf Anteile am Aufkommen der Umsatzsteuer zu verzichten, fehlt es im Gesetzentwurf noch an der nötigen Rechtsverbindlichkeit. Für 2016 bis 2018 wird der Bund die Kosten der Unterkunft und Heizung für anerkannte Asylbewerber tragen. Für die Städte und Gemeinden bedeutet dies eine Entlastung von 400 Millionen Euro im Jahr 2016, 900 Millionen Euro im Jahr 2017 sowie 1,3 Milliarden Euro im Jahr 2018. Ferner sollen die Länder für 2016 bis 2018 eine jährliche Integrationspauschale von zwei Milliarden Euro erhalten. Dafür soll der Länderanteil an der Umsatzsteuer zu Lasten des Bundes erhöht werden. Für den Wohnungsbau sind Mittel in Höhe von jeweils 500 Millionen Euro in den Jahren 2017 und 2018 vorgesehen. Schließlich setzt der Gesetzentwurf die im Koalitionsvertrag vereinbarte jährliche Entlastung der Kommunen um fünf Milliarden ab 2018 um.
Anspruch von EU-Ausländern auf Sozialleistungen
Keine Einwendungen erhob der Bundesrat gegen einen Gesetzentwurf, der Leistungsausschlüsse von Unionsbürgern im SGB II und SGB XII ergänzen und klarzustellen will. Die Vorlage ist eine Reaktion auf mehrere Entscheidungen des Bundessozialgerichts seit Dezember 2015. Darin hat das Gericht Sozialleistungen auch nicht dem Arbeitsmarkt zur Verfügung stehenden EU-Ausländern zugesprochen. Vor dem Hintergrund dieser Rechtsprechung, wonach arbeitsfähige, jedoch wirtschaftlich völlig inaktive Unionsbürger nach einem Aufenthalt von mehr als sechs Monaten einen An-spruch nach dem SGB XII hätten, sollen die geltenden Leistungsausschlüsse angepasst werden und eine gesetzliche Klarstellung zum Leistungsausschluss erfolgen.
Gemeinsames Europäisches Asylsystem
Der Bundesrat nahm zu mehreren Vorlagen der Europäischen Kommission zum Gemeinsamen Europäischen Asylsystem Stellung. Einigkeit besteht zwischen den Ländern und der Kommission, mit der Neufassung der Dublin-Verordnung eine gerechtere Aufteilung der Flüchtlinge und der Verantwortungsbereiche zwischen den Mitgliedstaaten schaffen zu wollen. Kritik gibt es jedoch an der konkreten Ausgestaltung, etwa bei den Rechtsbehelfen gegen Überstellungsentscheidungen. Verbessert werden sollte nach dem Willen des Bundesrates auch der Schutz von unbegleiteten Minderjährigen. Ihnen sollte jederzeit ein reguläres Verfahren zur Anerkennung auf internationalen Schutz offenstehen. Auch müssten Belange des Kindeswohls bei einer möglichen Überstellung von Minderjährigen besser berücksichtigt werden.
Mehr Mittel für den Schienen-Nahverkehr
Mit dem Entwurf des Regionalisierungsgesetzes setzt der Bund den im letzten Jahr erzielten Kompromiss um, mit dem der öffentliche Schienenpersonennahverkehr in Zukunft finanziert werden soll. Der Bund wird den Ländern für 2016 eine Summe von 8,2 Milliarden Euro für den Schienenpersonennahverkehr zur Verfügung stellen. Das sind 200 Millionen Euro mehr als ursprünglich geplant. Für die Zukunft wird dieser Betrag dynamisiert: Ab 2017 steigt er automatisch um jährlich 1,8 Prozent. Diese Regelungen sind bis 2031 befristet. Das gibt den Ländern Planungs- und Investitionssicherheit und eine verlässliche Finanzierungsgrundlage für die Zukunft. Der Bundesrat erhebt entsprechend keine Einwände gegen das Regionalisierungsgesetz.