Aufgaben der Europaministerkonferenz

Aufgaben der Europaministerkonferenz

Infolge der zunehmenden Bedeutung der Europäischen Union für die Länder wurde am 1./2. Oktober 1992 in Wildbad Kreuth die Europaministerkonferenz als eigene Fachministerkonferenz konstituiert.

Infolge der zunehmenden Bedeutung der Europäischen Union für die Länder wurde am 1./2. Oktober 1992 in Wildbad Kreuth die Europaministerkonferenz als eigene Fachministerkonferenz konstituiert. Nach Abschluss des Vertrags von Maastricht 1992 eröffnete die Gründung der Europaministerkonferenz den Ländern neue Möglichkeiten der Mitsprache in europapolitischen Angelegenheiten (weitere Informationen finden Sie unter Rechtsgrundlagen).
 
Mitglieder der Europaministerkonferenz sind jeweils die für Europafragen zuständigen Ministerinnen und Minister, Senatorinnen und Senatoren, Staatssekretärinnen und Staatssekretäre sowie Staatsrätinnen und Staatsräte der 16 deutschen Länder.
 
Mit ihrer Gründung wurde dem Anliegen der Länder nach aktiver Teilhabe am europäischen Integrationsprozess Rechnung getragen. Ihre wesentlichen Aufgaben sind die Interessenvertretung der Länder in Europaangelegenheiten gegenüber dem Bund und der EU sowie die Abstimmung der europapolitischen Aktivitäten der Länder. Ebenso obliegt es der EMK, den Geist der europäischen Integration zu fördern und die europapolitische Öffentlichkeitsarbeit zu harmonisieren. Die in der Europaministerkonferenz gemeinsam erarbeiteten Beschlüsse und Stellungnahmen zu aktuellen europapolitischen Themen und längerfristigen europapolitischen Grundsatzfragen werden an die zuständigen Institutionen in Brüssel und Berlin übermittelt.

Der Vorsitz der Europaministerkonferenz wechselt jährlich in alphabetischer Reihenfolge zwischen den 16 Ländern. Nordrhein-Westfalen übernimmt am 1. Juli 2018 den Vorsitz von Niedersachsen. Vorsitzender der Europaministerkonferenz ist damit ab Juli 2018 der Minister für Bundes- und Europaangelegenheiten sowie Internationales des Landes Nordrhein-Westfalen, Herr Dr. Stephan Holthoff-Pförtner.

Pro Jahr finden bis zu drei Konferenzen auf politischer Ebene statt. Zu den Konferenzen werden auch Vertreterinnen und Vertreter der Bundesregierung, Mitglieder der Europäischen Kommission, des Europäischen Parlaments sowie regelmäßig Gesandte aus anderen EU-Staaten und hochrangige Gäste aus Wissenschaft und Wirtschaft für Impulse und Diskussionen eingeladen.

Die Beschlüsse der Europaministerkonferenz bilden häufig die Grundlage entsprechender Beschlüsse der Ministerpräsidentenkonferenz (MPK) der Länder oder des Bundesrates. Sie werden auf Arbeitsebene durch die Ständige Arbeitsgruppe der Europaministerkonferenz (StAG) und die Unterarbeitsgruppe (UAG) Europapolitische Kommunikation vorbereitet.

Die Europaministerkonferenz arbeitet mit dem Bundesrat, der Ministerpräsidentenkonferenz, den Fachministerkonferenzen und dem Ausschuss der Regionen (AdR) zusammen.

ÜBERSICHT

THEMEN

Bund.Europa.Internationales

THEMENÜBERSICHT

Landesregierung

Ansprechpartner

Wenn Sie Fragen zur Arbeit der nordrhein-westfälischen Landesregierung haben, Sie sich für bestimmte Themen interessieren oder Informationsmaterial suchen, dann sind Sie genau richtig bei Nordrhein-Westfalen direkt, dem ServiceCenter der Landesregierung!

Erreichbarkeit

Kontakt

VERANSTALTUNGEN

KEINE ERGEBNISSE

Information

Downloads

Tastatur mit Download-Zeichen
KEINE ERGEBNISSE

Links

Weitere Informationen