

Dieser Flyer gibt Anregungen, wie dieses Kriterium an den Schule umgesetzt werden können und nennt Ansprechpartner.
Den Flyer können Sie hier als PDF-Dokument kostenlos herunterladen |
Schülerinnen und Schüler, die zur Berufs- und Studienorientierung an Schulpraktika auf der Grundlage des aktuellen Runderlasses des Ministeriums für Schule und Weiterbildung vom 21.10.2010, BASS 12-21 Nr. 1, teilnehmen, stehen unter gesetzlichem Unfallversicherungsschutz bei der Unfallkasse NRW (§ 2 Abs. 1 Nr. 8 b Sozialgesetzbuch – SGB - VII), da es sich um schulische Veranstaltungen handelt. Das Vorliegen einer schulischen Veranstaltung ist für die Gewährung des gesetzlichen Unfallversicherungsschutzes zwingend erforderlich. Eine Veranstaltung ist dann eine Schulveranstaltung, wenn sie im inneren Zusammenhang mit dem Schulbesuch steht, durch ihn bedingt ist und tatsächlich in den organisatorischen Verantwortungsbereich der Schule fällt. Vom Versicherungsschutz werden sodann nicht nur die Tätigkeiten im Praktikumsunternehmen, sondern auch die Wege von der Wohnung der Schülerin/ des Schülers zum Praktikumsunternehmen und zurück mit einbezogen.
Auch Betriebspraktika im Ausland können gesetzlich unfallversichert sein, wenn der organisatorische Verantwortungsbereich der entsendenden Schule auch hierfür gewahrt bleibt. Erforderlich ist dafür, dass die Auslandpraktika im schuleigenen Lehrplan aufgenommen sind, das Praktikum im Unterricht vor- und nachbereitet wird und der Ablauf des Praktikums vor Ort noch in der organisatorischen Verantwortung der Schule liegt. Das heißt, die Schule, bzw. das von ihr benannte betreuende Lehrpersonal muss also wesentliche Einflussmöglichkeiten auf die faktische Durchführung und Form des Praktikums im ausländischen Unternehmen haben (z.B. Art und Umfang der auszuübenden Tätigkeiten, Arbeitszeit). Ebenso besteht die Möglichkeit, die Betreuung der Schülerinnen und Schüler durch Kooperationen mit geeigneten Partnerorganisationen (z.B. Partnerschulen, Behörden, Kammern) oder durch bilaterale Vereinbarungen sicher zu stellen.
Nicht geeignet für die Wahrung des organisatorischen Verantwortungsbereichs der Schule sind die Übertragung der Aufsicht auf Eltern oder den Praktikumsbetrieb im Ausland.
Sind die erforderlichen Voraussetzungen gegeben, so besteht Unfallversicherungsschutz im Rahmen der allgemeinen Grundsätze bei Unfallkasse NRW. Dies bedeutet, dass im Ausland die praktikumsbezogenen Tätigkeiten und Wege versichert sind, im Gegensatz zu Verrichtungen, die im rein privaten Interesse erfolgen (z.B. Diskobesuch, Einkaufen, Ausflüge).
Schülerinnen und Schüler, die in Eigenorganisation, d.h. ohne organisatorischen Zusammenhang bzw. Zustimmung der Schule, ein Betriebspraktikum in den Ferien machen, sind nicht über die Unfallkasse NRW versichert.
Europaschulen stellen sich u.a. der Herausforderung, mindestens 5 SchülerInnen pro Schuljahr in ein Auslandspraktikum zu entsenden. Die „Europäische Praktikumsbörse“ der Stadt Gütersloh zeigt beispielhaft auf, wie eine Vernetzung vor Ort sowie international zu einer Lösung führen kann.
Die jüngst durch das IPZ als „Bestes Jugendprojekt 2014“ ausgezeichnete Praktikumsbörse besteht aktuell aus 13 Schulen in 7 verschiedenen Ländern Europas. Initiator und EU-Referent Jörg Möllenbrock von der Stadtverwaltung Gütersloh hat dabei auf lokaler Ebene ein Netzwerk geschaffen, dem neben den beiden Europaschulen im SEK I – Bereich auch Unternehmen sowie Unternehmensverbände angehören, welche die erforderlichen Praktikumsstellen in Gütersloh anbieten. Gleiche oder ähnliche Strukturen bestehen in den Kooperationsstädten, so dass auf einen Praktikumsbesuch zwingend ein Gegenbesuch erfolgt. Die teilnehmenden Schulen, die je eine Ansprechpartnerin/einen Ansprechpartner benannt haben, sind ebenfalls untereinander vernetzt, so dass die Praktikumsaustausche wie ein üblicher Schüleraustausch von Seiten der Schulen organisiert werden können. Eine Praktikumsstellenmatrix informiert alle SchülerInnen über die möglichen Stellen und deren organisatorische „Vorlaufzeiten“.
Alle Akteure haben diese Vorgehensweise in einer Projektvereinbarung unterzeichnet. Die Unterbringung der SchülerInnen im Alter ab 14 Jahren erfolgt in Gastfamilien. So erfahren die SchülerInnen eine spezielle Sozialisation, lernen andere Kulturen und Gesellschaften Europas kennen / schätzen und bauen gleichzeitig mögliche Vorurteile ab. Einzig die Reisekosten entstehen zu Lasten der TeilnehmerInnen. Um das Angebot des Auslandspraktikum jedoch allen interessierten Schülerinnen und Schülern zu ermöglichen, konnte als Förderer die Familie-Osthushenrich-Stiftung gewonnen werden, da eine Förderung über Erasmus+ im SEK I – Bereich leider nicht möglich ist. Erste Praktika wurden bereits absolviert und haben zu einem überaus positiven Feedback der SchülerInnen geführt. Die Praktika werden i.d.R. in den Schulferien absolviert. Davon abweichend erfolgen teilweise Praktika ausländischer SchülerInnen in Gütersloh, da die Ferienzeiten in anderen EU-Ländern nicht mit denen in NRW korrespondieren.
Mit der „Europäischen Praktikumsbörse“ baut die Stadt Gütersloh eine „Brücke“ zu anderen Schulen, Städten und Ländern Europas und fördert die Entstehung neuer Freundschaften unter den teilnehmenden SchülerInnen.
Jörg Möllenbrock, EU-Referent und Projektmanager, Stadt Gütersloh, Fachbereich Personal, Organisation, Referat des Rates und des Bürgermeisters
► https://www.schulministerium.nrw/docs/Internationales/Praktika/index.html
Den kulturellen und sprachlichen Horizont erweitern und berufliche Kompetenzen verbessern können Schülerinnen und Schüler beim Betriebspraktikum im Ausland.
Am internationalen kulturellen Freiwilligendienst „kulturweit“ des Auswärtigen Amtes können junge Menschen zwischen 18 und 26 Jahren teilnehmen. Die Einsatzdauer beträgt sechs oder 12 Monate. Weitere Informationen finden Sie hier.
Schulen können bei der Bezirksregierung Düsseldorf ausländische Fremdsprachenassistentinnen und assistenten für Englisch, Französisch, Italienisch, Spanisch, Niederländisch und Russisch beantragen. Dabei handelt es sich meist um Germanistikstudierende, die zu ihrer eigenen Fortbildung nach Deutschland kommen.
Wie können Kommunen bestehende Städtepartnerschaften ausbauen oder neue gründen? Wo lauern Fallstricke und wie sieht die Finanzierung aus? Antworten auf diese Fragen gibt die neue Broschüre „Städtepartnerschaften entwickeln, leben, ausbauen, finanzieren“, die alle NRW-Kommunen in diesen Tagen erhalten. Europaminister Franz-Josef Lersch-Mense: „Die Broschüre orientiert sich am Bedarf der Kommunen nach praxisnahen Informationen und enthält deshalb konkrete Beispiele, anschauliche Tipps und Interviews, wie Städtepartnerschaften gelingen.“
Die Handreichung für alle Akteure, die in Nordrhein-Westfalen internationale Städte- und Projektpartnerschaften gestalten, entstand in Kooperation mit der Auslandsgesellschaft Deutschland e.V. und dem Europazentrum NRW. Ziel ist, die Kommunen und die Zivilgesellschaft in NRW dabei zu unterstützen, Partnerschaften mit Kommunen im Ausland einzugehen, sie zu vertiefen, neue Ideen für Kooperationen zu entwickeln und damit das Projekt Europa und die internationale Zusammenarbeit vor Ort mit Leben zu füllen.
Die rund 60 DinA5-Seiten starke Broschüre enthält Informationen zum gesamten Lebenskreislauf von Städte- und Projektpartnerschaften: Von der Anbahnung und Organisation über die Gewinnung von Nachwuchskräften bis hin zur Erweiterung und Finanzierung von Partnerschaften. Erfahrungsberichte aus dem Kreis der NRW-Kommunen, Tipps zu Abläufen und Organisationsstrukturen und Interviews machen die Broschüre anschaulich und praxisnah.
Die Broschüre ist hier abrufbar.
im überblick
Inhalt