Länder beraten Bundesteilhabegesetz im Bundesrat

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23. September 2016

Länder beraten Bundesteilhabegesetz im Bundesrat

Umfangreiche Stellungnahme beschlossen

Die Gesetzesvorlage der Bundesregierung bewegt sich in die richtige Richtung. Wie der mehr als hundert Einzelpunkte umfassende Beschluss des Bundesratsplenums jedoch zeigt, gibt es von Seiten der Länder noch eine ganze Reihe von Änderungswünschen. Dies gilt insbesondere für die Kostenfrage. Wir wollen ein an den Bedürfnissen der Menschen mit Behinderungen ausgerichtetes System der Eingliederung und die Teilhabe von Menschen mit Behinderungen in allen Lebensbereichen ermöglichen. Dies ist nicht nur ihr gutes Recht, sondern auch Verpflichtung für unsere Gesellschaft insgesamt. Aber es muss solide finanziert sein, und kann nicht wieder zu Lasten der Landes- oder Kommunalhaushalte gehen.

bislang nicht bewertet
 

Mit dem Gesetzentwurf soll die seit langem politisch angestrebte Umsetzung der UN-Behindertenrechtskonvention weiter vorangetrieben werden. Zentral ist die Herauslösung der Eingliederungshilfe für Menschen mit Behinderungen in das Arbeitsleben aus dem Bereich der sozialen Fürsorge im SGB XII und die Überführung dieses Bereichs in ein eigenständiges Leistungsgesetz  im Rahmen des SGB IX.

Das Bundesteilhabegesetz ist nicht nur eines der wichtigsten sozialpolitischen Reformvorhaben der Bundesregierung – es wird von den Verbänden der Menschen mit Behinderungen, aber auch seitens der Länder seit langem eingefordert und erwartet. Zugleich treffen im Rahmen des Gesetzgebungsprozesses verschiedene Interessenlagen aufeinander, die nicht immer in einen einfachen Ausgleich gebracht werden können, beispielsweise die Interessen von Betroffenen an möglichst umfangreichen Leistungen sowie die Interessen der Träger der Eingliederungshilfe an einer Kontrolle über die Kosten. Von Seiten einiger Behindertenverbände wurde der Gesetzentwurf deshalb zuletzt kritisiert. Hinzu kommen auch finanzierungstechnisch wie auch rechtssetzungstechnisch anspruchsvolle Fragen wie etwa die Abgrenzung der Eingliederungshilfe zur Pflege.

Das Land Nordrhein-Westfalen hat die Erarbeitung eines modernen Eingliederungsrechts stets gefordert, und den bisherigen Gesetzgebungsprozess konstruktiv begleitet.

Für Menschen mit Behinderungen enthält der Gesetzentwurf eine Reihe von Verbesserungen, die NRW ausdrücklich begrüßt. Beispielsweise wird die in NRW bereits seit Jahren umgesetzte Selbstbestimmung durch Wahl des Wohnortes (in NRW wohnen mehr als 50 % der Menschen mit Behinderung ambulant) nun auch im Gesetz nachvollzogen. Auch die neuen, erhöhten Einkommensgrenzen und Vermögensgrenzen stellen eine spürbare Verbesserung zur jetzigen Situation in der Sozialhilfe dar. Mit den Alternativen Angeboten zu Werkstätten (z.B. durch erleichterte Rückkehrrechte in die Werkstatt, wenn der Versuch, auf dem 1. Arbeitsmarkt Fuß zu fassen scheitert) und dem Budget für Arbeit (Lohnkostenzuschuss bis zu 75 % bei Wechsel in den 1. Arbeitsmarkt), werden die Teilhabemöglichkeiten am Arbeitsleben verbessert. Es werden Anreize geschaffen, auf dem 1. Arbeitsmarkt oder außerhalb einer Werkstatt zu arbeiten.

Völlig unklar ist aus Sicht des Landes aber die Kostenfolge. Im Koalitionsvertrag auf Bundesebene war auch auf Druck aus NRW hin vereinbart worden, mit der Reform der Eingliederungshilfe keine neue Kostendynamik auszulösen. Der Bund hat nun aber bislang keine belastbaren Zahlen zu den finanziellen Auswirkungen seines Gesetzentwurfs auf die Haushalte der Länder und der Kommunen vorgelegt. Das vorgestellte Kostentableau ist aus Sicht des Landes nicht nachvollziehbar.

Der Bundesrat hat am Freitag eine umfangreiche fachliche Stellungnahme beschlossen.

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