
Die 1012. Sitzung des Bundesrates
Kurz berichtet
Ganztagsbetreuung
Einstimmig hat der Bundesrat eine Initiative Nordrhein-Westfalen und zwölf weiterer Länder gebilligt. In dem Gesetzentwurf sollen die Schulträger mehr Zeit bekommen, um die Mittel für die Ganztagsbetreuung abrufen zu können. Hintergrund: Um die Schulinfrastruktur so auszubauen, dass Schülern im Grundschulalter ein ganztägiges betreuungsangebot gemacht werden kann, stehen vom Bund 750 Millionen Euro bereit – die so genannten Beschleunigungsmittel. Dafür ist bislang festgelgt, dass das Geld bis zum 31. Dezember 2021 abgerufen werden muss. Der vom Bundesrat beschlossene Gesetzentwurf zur Anpassung der Ganztagsfinanzierung sieht nun eine Verlängerung um ein Jahr bis Ende 2022 vor. Der Grund: Pandemie, Handwerkermangel und gestörte globale Lieferketten verzögern die Ausbauarbeiten. Es sei den Ländern deswegen nicht möglich, die Mittel innerhalb der Frist abzurufen und an die Schulträger weiterzugeben. Das Geld würde damit verfallen, und kKommunale Schulträger blieben auf den Kosten für angefangene Projekte sitzen. Um das zu verhindern, soll die Frist um ein Jahr bis Ende 2022 hinausgeschoben werden. Über den Gesetzentwurf entscheidet abschließend der Deutsche Bundestag. Wir hoffen im Interesse der Städte und Kommunen sowie der Schulkinder, dass das Gesetzgebungsverfahren dieses Jahr noch abgeschlossen werden kann.
Cell Broadcast
Zugestimmt hat der Bundesrat der Mobilfunk-Warn-Verordnung. Sie regelt die grundlegenden technischen Anforderungen und die organisatorischen Rahmenbedingungen für die Aussendung öffentlicher Warnungen in öffentlichen Mobilfunknetzen. Durch die Verordnung soll für die verpflichteten Unternehmen insbesondere der gesetzlich geforderte Leistungsumfang konkretisiert werden, um einerseits Planungssicherheit für die betroffenen Unternehmen herzustellen und um andererseits die fehlerfreie Aussendung von Warnungen an die Mobilfunkendgeräte der Endnutzer zu gewährleisten. Damit wird der so genannte Cell Broadcast als Standard eingeführt. Diese Technologie ermöglicht es, im Katastrophenfall schneller Warnungen über Mobilfunknetze zu verbreiten. Hintergrund ist die Starkregen- und Hochwasserkatastrophe von Juli 2021. Die Beseitigung der entstandenen Schäden und der infrastrukturelle Wiederaufbau in den betroffenen Regionen stellen eine nationale Aufgabe von großer finanzieller Tragweite dar, der das Aufbauhilfegesetz 2021 vom 10.09.2021 mit einem neu eingefügten § 164a Absatz 4 im Telekommunikationsgesetz Rechnung trägt.