
Die 1025. Sitzung des Bundesrates
Kurz berichtet
Umsatzsteuersenkung für Gas
Der Umsatzsteuersatz auf die Lieferung von Gas und auch Fernwärme wird zeitlich befristet vom 1. Oktober 2022 bis zum 31. März 2024 von derzeit 19 Prozent auf sieben Prozent abgesenkt. Außerdem werden Zahlungen der Arbeitgeber zum Ausgleich der hohen Inflation (Inflationsausgleichsprämie) bis zu einer Höhe von 3.000 Euro von der Steuer- und Sozialabgabenpflicht befreit.
Immissionsschutzgesetz
Derzeit besteht eine unvorhersehbare, außergewöhnliche und volatile Lage am Gasmarkt. In der angespannten Versorgungslage wird eine zügige Durchführung von Verfahren nach dem Bundesimmissionsschutzgesetz angestrebt. Um kurze Verfahrensdauern zu erreichen, sind zeitlich befristete Verfahrenserleichterungen vorgesehen. Der Bundesrat hat einem Gesetz zugestimmt, das Sonderregelungen zur Beteiligung der Öffentlichkeit bei bestimmten Genehmigungsverfahren sowie weitere Verfahrenserleichterungen vorsieht, wenn das entsprechende Verfahren in einem spezifischen, näher beschriebenen Zusammenhang mit der Gasmangellage durchzuführen ist. So werden zeitlich befristete Verfahrenserleichterungen vorgesehen, wenn Anlagenänderungen im Zusammenhang mit der Gasmangellage, die ernst und erheblich sein muss, durchzuführen sind. Ziel ist eine substanzielle Verkürzung der Verfahrensdauer. Betreibern von Kraftwerken und Industrieanlagen soll ein unkomplizierter und zügiger Wechsel des Brennstoffs ermöglicht werden.
Erneute Änderung des Energiesicherungsgesetzes
Der Krieg in der Ukraine hat die ohnehin angespannte Lage auf den Energiemärkten drastisch verschärft. Um die Energieversorgungssicherheit in Deutschland zu gewährleisten, wurden weitere Maßnahmen beschlossen, die zu einer weiteren Reduzierung des Gasverbrauchs im Winter 2022/2023 und im Winter 2023/2024 führen und gleichzeitig dafür sorgen sollen, dass die Stromversorgung sichergestellt bleibt. Zusätzlich werden weitere Energiegesetze ergänzt, die insbesondere die Rahmenbedingungen für die Nutzung von Biogas und Photovoltaik sowie von LNG-Anlagen verbessern und zur Beschleunigung des Stromnetzausbaus sowie zur Erhöhung der Transportkapazitäten des bestehenden Stromnetzes beitragen sollen. Weitere Vorschriften sollen die Möglichkeiten zur Lastflexibilität industrieller Großverbraucher verbessern und eine bessere Auslastung der Offshore-Anbindungsleitungen erleichtern. Des Weiteren erfolgen Änderungen am Bundes-Immissionsschutzgesetz, die verfahrensrechtliche Erleichterungen bei Änderungen von Windenergieanlagen an Land beinhalten, sowie Abweichungen von bisherigen Vorgaben zu Schatten-wurf und nächtlichen Geräuschwerten zulassen. Eine Änderung betrifft zudem das Kraft-Wärme-Kopplungsgesetz für Erleichterungen bei der unterjährigen Inbetriebnahme von innovativen KWK-Projekten.
KiTa-Qualitätsgesetz
Die Bundesregierung hat dem Bundesrat einen Gesetzentwurf, der das so genannte Gute-Kita-Gesetz unter Berücksichtigung der Ergebnisse der Gesetzesevaluation weiterentwickeln soll. Nach dem Koalitionsvertrag soll dabei der Fokus auf die Verbesserung der Betreuungsrelation, die Sprachförderung und ein bedarfsgerechtes Ganztagsangebot gelegt werden. Der Gesetzesvorschlag sieht vor, dass künftig neue Maßnahmen des ursprünglich weit gefassten Instrumentenkastens des Gute-Kita-Gesetzes nur noch in bestimmten priorisierten Handlungsfeldern förderfähig sind und die alten Maßnahmen nicht über den 30.06.2023 fortgeführt werden können, sofern Maßnahmen in nicht priorisierten Handlungsfeldern den überwiegenden Anteil an Finanzmitteln ausmachen. Teilziele des Gesetzentwurfes sind ein guter Fachkraft-Kind-Schlüssel, die Gewinnung und Sicherung von Fachkräften, eine starke Kita-Leitung, die Förderung der Entwicklung, Gesundheit, Ernährung und Bewegung, die Stärkung der Kindertagespflege und die Förderung der sprachlichen Bildung.
Der Bund stellt für die Umsetzung knapp 4 Milliarden Euro für die Jahre 2023 und 2024 bereit. Aus Ländersicht problematisch erscheint der Umstand, dass die Finanzierung der geplanten Maßnahmen bundesseitig bis 2024 begrenzt ist. Die Länder fordern daher eine dauerhafte Finanzierung durch den Bund. Ferner wird moniert, dass die Ausbringung der Bundesmittel daran geknüpft wird, dass die Länder zunächst ihre für das Gute-Kita-Gesetz I geschlossenen Bund-Länder-Vereinbarungen anpassen. Da erforderliche Anpassungen einige Zeit in Anspruch nehmen werden, wird länderseitig mit einer Finanzierungslücke gerechnet.
Der Regierungsentwurf sieht weiterhin die verbindliche Staffelung von Kostenbeiträgen für die Förderung von Kindern in Tageseinrichtungen und Kindertagespflege nach den Kriterien Einkommen der Eltern, Anzahl der kindergeldberechtigten Kinder in der Familie und tägliche Betreuungszeit des Kindes vor. Die Gebührenhöhe selbst wird nicht vorgegeben, nur deren Staffelung. Diese Regelung wird kritisch bewertet. Eine bundesweite Pflicht zur Beitragsstaffelung greift unverhältnismäßig in die Länderzuständigkeit und in das Selbstverwaltungsrecht der Kommunen ein. Zudem ist mit einem deutlich erhöhten Verwaltungsaufwand für die kommunalen Träger von KiTas zu rechnen.
Gastronomie
Im Zuge der Änderung von Verbrauchsteuergesetzen wird der ermäßigte Umsatzsteuersatz für die Gastronomie (Speisen) um ein Jahr verlängert. Daneben der Wirtschaftsstabilisierungsfonds für Maßnahmen mit Blick auf die Stützung der Energiewirtschaft geöffnet. Beidem haben die Ländern im Bundesrat zugestimmt.
Nachhaltige Stärkung des Zivil- und Katastrophenschutzes
Mit einer Entschließung fordern die Länder, vor dem Hintergrund des Ukrainekriegs und der Herausforderungen des Klimawandels neben der zusätzlichen finanziellen Ausstattung der Bundeswehr nunmehr auch den Bevölkerungsschutz nachhaltig zu stärken. Der im Bundesrat angenommene Entschließungsantrag macht sich für einen „Stärkungspakt Bevölkerungsschutz“ in Höhe von zehn Milliarden Euro stark. Mit diesen Mitteln sollen notwendige Strukturen geschaffen beziehungsweise wiederaufgebaut werden, die auch bei länderübergreifenden Lagen den Schutz der Bevölkerung sicherzustellen. In diesem Zusammenhang fordert der Bundesrat von der Bundesregierung Anstrengungen zur Verbesserung des länderübergreifenden Krisenmanagements, insbesondere im Bereich der Digitalisierung, den Aufbau nationaler Reserven sowie eine Kampagne zur Stärkung des Gefahrenbewusstseins in der Bevölkerung.