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Foto: Landesvertretung NRW | Michael Setzpfandt
3. März 2023
Die 1031. Sitzung des Bundesrates
Kurz berichtet
Unterstützung und Solidarität mit der Ukraine
In einer zum Jahrestag des völkerrechtswidrigen russischen Überfalls auf die Ukraine einstimmig gefassten Entschließung hat der Bundesrat in Anwesenheit des ukrainischen Botschafters Oleksii Makeiev den anhaltenden russischen Angriffskrieg gegen die Ukraine auf das Schärfste verurteilt. Das Land Nordrhein-Westfalen hatte einen entsprechenden Antrag ausgearbeitet und eingebracht.
Ministerpräsident Hendrik Wüst sagte im Plenum: „Der Bundesrat hat den russischen Angriffskrieg und seine Grausamkeiten schon vor einem Jahr auf das schärfste verurteilt. Es ist ein wichtiges Signal, dass wir die Verurteilung dieses brutalen Angriffskrieges und unsere Solidarität mit der Ukraine auch heute noch einmal bekräftigen. Nach einem Jahr Krieg können wir heute aber auch sagen: Die Ukraine behauptet sich erfolgreich gegen den russischen Aggressor. Putin hat die Ukraine unterschätzt. Denn was die Ukrainerinnen und Ukrainer niemals verloren haben, ist ihr unbändiger Mut und der Stolz auf ihr Land und ihr unerschütterliches Streben nach Freiheit und ihren Zusammenhalt. Putin hat auch den Zusammenhalt des Westens unterschätzt. Wir senden auch klares Signal nach Moskau: Der russische Angriffskrieg wird uns nicht spalten, im Gegenteil, er bringt uns noch näher zusammen. Die Ukraine muss diesen Krieg gewinnen. Und unsere Botschaft an die Menschen in der Ukraine ist klar: Wir stehen fest an eurer Seite, heute und an jedem weiteren Tag.“
Die Entschließung begrüßt die Sanktionen gegen Russland. Mit Blick auf die russischen Kriegsverbrechen unterstützt er die Anstrengungen der Bundesregierung, für die Einrichtung eines geeigneten Tribunals, um die Verantwortlichen der russischen Aggression in der Ukraine vor Gericht zu stellen. Der Bundesratsbeschluss würdigt ferner die Aufnahme von Kriegsflüchtlingen in den EU-Mitgliedstaaten und unterstreicht die großen Anstrengungen von Bund, Ländern und Kommunen sowie der Zivilgesellschaft. Angesichts der unverändert hohen Zahl der Flüchtlinge bedarf es nun weiterer Unterstützung des Bundes für Länder und Kommunen.
49-Euro-Ticket
In einer Stellungnahme hat sich der Bundesrat in einer Beratung mit dem Deutschlandticket befasst, das ab 1. Mai 2023 für 49 Euro im Monat erhältlich sein und damit die Nutzung des gesamten Nahverkehrs in Deutschland ermöglichen soll. Es dient dazu, die Attraktivität des öffentlichen Personennahverkehrs zu erhöhen und ist ein Baustein der Verkehrswende.
NRW-Verkehrsminister Oliver Krischer sprach im Bundesrat von einer „Revolution im öffentlichen Verkehr, wie es sie in der Art und Weise vielleicht noch nie in Deutschlande gegeben hat“. Das gelte nicht nur wegen des Preises, sondern wegen der Gültigkeit und Einfachheit des Tickets. Jetzt komme es jedoch gleichzeitig darauf an, den „Ausbau des öffentlichen Nahverkehrs voranzubringen, so dass die Menschen ein angemessenes Angebot in allen Teilen der Republik bekommen“, so Krischer.
Die Länder sehen insbesondere zu Fragen der Finanzierung noch Beratungsbedarf. So sei es erforderlich, dass Bund und Länder jährlich den Preis des Deutschlandtickets festlegen und dabei kontinuierlich die Finanzierung im Auge haben. Der Bund müsse auch in den kommenden Jahren mögliche Einnahmeausfälle und Mehrbelastungen der Länder kompensieren. Insgesamt bedürfe es einer verbindlichen und dauerhaften Kostenregelung, die bislang erst für die Jahre bis 2025 festgeschrieben ist. Zudem soll der Bund mit den Ländern in Gespräche eintreten, um den dringend benötigen Ausbau der Verkehrsinfrastruktur im ÖPNV finanzieren zu können.
Der Bundesrat wird das Gesetz nach dem zu erwartenden Gesetzesbeschluss des Bundestages bereits Ende März abschließend beraten.
Mehr Tempo vor Gericht bei Infrastrukturprojekten
Der Bundesrat hat das Gesetz zur Beschleunigung von verwaltungsgerichtlichen Verfahren im Infrastrukturbereich gebilligt. Für Verfahren über bedeutsame Infrastrukturvorhaben soll ein Vorrang- und Beschleunigungsgebot eingeführt werden. Das Gebot gilt auch für Normenkontrollverfahren gegen bestimmte Bauleitpläne und Raumordnungspläne sowie für Verfahren über Vorhaben, wenn ein Bundesgesetz feststellt, dass diese im überragenden öffentlichen Interesse liegen. Es ist zudem ein Erörterungstermin zwei Monate nach Eingang der Klageerwiderung vorgesehen. Weiters gibt es eine Verschärfung der innerprozessualen Präklusion zur Straffung des Verfahrens: Erklärungen und Beweismittel, die erst nach Ablauf einer gerichtlich gesetzten Frist vorgebracht werden, hat das Gericht unter Umständen zurückzuweisen. Daneben will das Gesetz den einstweiligen Rechtsschutz effizienter ausgestalten. Schließlich werden im Bereich des Planungsrechts künftig besondere Kammern und Senate gebildet werden. Von den Regelungen verspricht man sich, etwa beim Energieausbau oder im Verkehrsbereich Verfahren rascher rechtssicher abschließen zu können.
Staatliche und staatlich anerkannte Schulen des Gesundheitswesens als Träger von Maßnahmen der Arbeitsförderung
Einstimmig angenommen hat der Bundesrat auch die von Nordrhein-Westfalen eingebrachte Entschließung zur Zulassung von staatlichen und staatlich anerkannten Schulen des Gesundheitswesens als Träger von Maßnahmen der Arbeitsförderung. Darin wird gefordert, dass durch Änderungen der rechtlichen Rahmenbedingungen staatliche und staatlich anerkannte Schulen des Gesundheitswesens ohne ein weiteres Verfahren der Trägerzulassung als Träger von Maßnahmen der Arbeitsförderung im Sinne des § 178 Drittes Buch Sozialgesetzbuch zugelassen werden. Hintergrund der Forderung ist, dass Anpassungslehrgänge für Pflege- und Gesundheitsfachkräfte mit ausländischem Berufsabschluss bei staatlichen oder staatlich anerkannten Schulen des Gesundheitswesens oder bei „als vergleichbar anerkannten“ Bildungsträgern durchgeführt werden. Auch Vorbereitungskurse auf eine Eignungs- oder Kenntnisprüfung können bei diesen Trägern durchgeführt werden. Die Kosten der Qualifizierung tragen zumeist die Teilnehmer oder der dahinterstehende Arbeitgeber. In vielen Fällen führen die den Krankenhäusern oder Kliniken angegliederten Pflegeschulen die Qualifizierungen ausschließlich zur Deckung des eigenen Personalbedarfs durch. Um die Kapazitäten dieser Bildungsangebote zu erhöhen und um die Angebote einer breiteren Teilnehmerschaft zugänglich zu machen, soll der Zugang zur Finanzierung über die Bundesagentur für Arbeit erleichtert werden.
Raumordnungsgesetz
Kurzfristig erreichte den Bundesrat noch das am selben Tag vom Bundestag beschlossene Gesetz zur Änderung des Raumordnungsgesetzes und anderer Vorschriften. NRW-Wirtschaftsministerin und stellvertretende Ministerpräsidentin Mona Neubaur begrüßte im Bundesratsplenum die Novelle des Raumordnungsrechts, die den Ländern helfe, „mit dem Schritt zu halten, was die Zeiten gerade von uns erwarten“.
Das Gesetz enthält die nationale Umsetzung der EU-Notfallverordnung zum beschleunigten Ausbau der Nutzung erneuerbarer Energien. Diese erlaubt bis Sommer 2024 beschleunigte Genehmigungsverfahren vor allem für Windkraftanlagen. Es dient der Beschleunigung von Planungs- und Genehmigungsverfahren und zur Stärkung des Planerhalts, unter anderem durch den Gebrauch weiterer digitaler Möglichkeiten und durch eine bessere Verzahnung von Raumordnungs- und Planfeststellungsverfahren. Das Gesetz ist zudem Teil des Maßnahmenpakets der Bundesregierung zur Planungs- und Genehmigungsbeschleunigung. Auch im Zusammenhang mit dem Klimaschutzgesetz und dem Erneuerbare-Energien-Gesetz 2023 ist der Ausbau der erneuerbaren Energien, vor allem der Windenergie an Land, zu beschleunigen. Es sieht insbesondere zahlreiche Änderungen des Raumordnungsgesetzes. Diese beinhalten unter anderem eine weitere Digitalisierung der Beteiligungsverfahren bei der Aufstellung von Raumordnungsplänen, eine Erleichterung bei der Abweichung von Zielfestlegungen in Raumordnungsplänen sowie die Beseitigung von Redundanzen bei der Änderung von Planentwürfen. Erweiterte Regelungen zur Planerhaltung sollen mehr Planungs- und Investitionssicherheit herbeiführen. Eine engere Verzahnung von Raumordnungs- und Zulassungsverfahren sollen doppelte Umweltverträglichkeitsprüfungen vermeiden und zu einer Beschleunigung von Genehmigungsverfahren beitragen.