Die 952. Sitzung des Bundesrates

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Bundesrat, Gebäude, Abend
12. Dezember 2016

Die 952. Sitzung des Bundesrates

Kurz berichtet

Ausgewählte Ergebnisse der 952. Sitzung des Bundesrates am 16. Dezember 2016

bislang nicht bewertet
 

Bundeshaushalt 2017 und Nachtragshaushalt 2016

Der Bundesrat billigte den Bundeshaushalt 2017. Ausgaben und Einnahmen belaufen sich dabei auf 329,1 Mrd. Euro. Gegenüber dem Regierungsentwurf steigen die Ausgaben um 400 Mio. Euro. Für Investitionen sind 31,5 Mrd. Euro vorgesehen. Steigerungen gibt im Bereich Verteidigung und innere Sicherheit. Keine Einwendungen erhob der Bundesrat gegen den Nachtragshaushalt 2016. Der entsprechende Gesetzentwurf dient staatlichen Investitionen in die Bildungsinfrastruktur. Vorgesehen ist, dass der Bund den Kommunalinvestitionsförderungsfonds (derzeit 3,5 Mrd. Euro) um weitere 3,5 Mrd. Euro aufstockt, um zusätzliche Investitionen auch für die Bildungsinfrastruktur zu ermöglichen.

Bundesteilhabegesetz

Das Bundesteilhabegesetz soll Menschen mit Behinderung mehr Selbstbestimmung und bessere Teilhabe am öffentlichen Leben ermöglichen. Die Reform setzt die UN-Behindertenrechtskonvention  um und ordnet die Leistungen der Eingliederungshilfe neu. Der Bundesrat stimmt dem Gesetz zu. In einer Entschließung kritisiert der Bundesrat Mehrkosten für Länder und Kommunen. Der Bund hatte zugesagt, sie keine zusätzlichen Ausgaben zu erwarten hätten. Deshalb soll der Bund die zentralen Teilhabeleistungen in den Jahren 2017- 2021 evaluieren und etwaige Mehrkosten übernehmen.

Regelbedarfe nach SGB II und XII

Zugestimmt hat der Bundesrat der Anhebung des Arbeitslosengeldes II am 16. Dezember 2016 zugestimmt. Die Anpassung der Regelsätze tritt zum 1. Januar 2017 in Kraft. Kinder im Alter von sechs bis 13 Jahren erhalten künftig 21 Euro mehr und damit insgesamt 291 Euro. Jugendliche ab 14 Jahre bekommen mit 311 Euro fünf Euro mehr als bisher. Für alleinstehende Erwachsene steigt der Regelbedarf von 404 Euro auf 409 Euro monatlich. Verbesserungen bringt das Gesetz für Menschen mit Behinderung. Sozialhilfeempfänger, die nicht-erwerbsfähig oder behindert sind bekommen künftig 100 statt 80 Prozent Grundsicherung und erhalten einen gesetzlichen Anspruch auf die Regelbedarfsstufe 1. Menschen mit Behinderung in gemeinschaftlichen Wohnformen erhalten ab 2020 die Regelbedarfsstufe 2. In einer Entschließung bekräftigt der Bundesrat seine Bedenken gegen das Gesetz. Die Länder sehen insbesondere die Gebrauchsgüter für den Haushalt unterfinanziert. Zu erhöhen seien zudem die Leistungen für das Schulbedarfspaket müssten. Auch sei der tatsächliche Bedarf an Sehhilfen nicht sichergestellt. Schließlich warnt die Länderkammer davor, dass Leistungsberechtigte schlechter gestellt werden könnten, die ab 2020 eine andere Regelbedarfsstufe als bisher bekommen sollen.

Asylbewerberleistungsgesetz

Nicht zugestimmt hat der Bundesrat dem Asylbewerberleistungsgesetz. Der Bundestag hatte das Gesetz am 1. Dezember beschlossen, es bedurfte jedoch noch der Zustimmung des Bundesrates. Vorgesehen war eine Anpassung der Regelbedarfe und neue Bedarfsstufen für Asylsuchende in Sammelunterkünften. Bundestag und Bundesregierung haben nun die Möglichkeit, den Vermittlungsausschuss anzurufen.

NRW-Initiative gegen Tricksereien mit der Gewerbesteuer

Steueroasen sind nicht nur international bekämpfen. Man muss Gestaltungen auch auf nationaler Ebene begegnen. Dies fordert eine auf Antrag von NRW vom Bundesrat gefasste Entschließung und nimmt dabei die Gewerbesteuer in den Fokus. Die Länder fordern die Bundesregierung auf, gesetzlich gegen die missbräuchliche Reduzierung der Gewerbesteuer über Lizenzmodelle vorzugehen. In solchen Fällen übertragen Unternehmen die Rechte an ihrem geistigen Eigentum in Form von Patenten und Lizenzen an nur für diesen Zweck gegründete Tochtergesellschaften. Als Sitz für eine solche Lizenzgesellschaft wählen sie dann eine Gemeinde mit einem niedrigen Gewerbesteuer-Hebesatz aus, um Steuern zu sparen.

Majestätsbeleidigung: kein Sonderstrafrecht für ausländische Staatsoberhäupter

Die Länder haben sich für die sofortige und ersatzlose Streichung des § 103 Strafgesetzbuch ausgesprochen und dazu einen Gesetzentwurf beim Bundestag eingebracht. Bislang steht die Beleidigung von Organen und Vertretern ausländischer Staaten unter besondere Strafe. Entfacht hatte sich die Debatte an einem sogenanntes "Schmähgedicht" des Satirikers Jan Böhmermann, gegen den der türkische Präsidenten Recep Tayyip Erdoğan, nach Zustimmung durch die Bundesregierung, ein letztlich erfolgloses Strafverfahren anstrengte.

Hexabromcyclododecan

Auf Grund europäischer Vorgaben wird das Brandschutzmittel Hexabromcyclododecan, kurz HBCD, wie er etwa in Styropor vorkommt, als gefährlicher Abfall angesehen. Es darf somit nicht mehr zusammen mit anderem Bauschutt entsorgt werden. Für die Verbrennung benötigen Müllverbrennungsanlagen eine Sondergenehmigung, die sie vielerorts aber noch nicht besitzen. Dies führt derzeit zu Problemen bei der Entsorgung von HBCD. Um eine rechtssichere Entsorgung zu ermöglichen, beschloss der Bundesrat, die Umsetzung der europäischen Vorgaben um ein Jahr zu verschieben. In der Zeit können Bund und Länder die Voraussetzungen für eine rechtskonforme Entsorgung von HBCD vorbereiten.

Deutschland setzt 3. EU-Führerscheinrichtlinie um

Die Verordnung enthält u.a. Bestimmungen zum internationalen Führerschein; Befristung des Führerscheindokumentes; neue Abgrenzung der Fahrerlaubnisklassen; Anforderungen an die Begleitperson für Fahranfänger ab 17 Jahren; Online-Anbindung der Justiz an die Datenbanken des Kraftfahrtbundesamtes. Geklärt ist auch die Berechtigung zum Führen bestimmter Fahrzeuge mit bis zu 8 Passagieren, insbesondere sog. Bürgerbussen.

Kraft-Wärme-Kopplung

Änderungen im EEG : Kraft-Wärme-Kopplungsanlagen (KWK) zwischen einem und 50 Megawatt werden künftig nur noch dann gefördert, wenn sie sich erfolgreich an einer Ausschreibung beteiligt haben. Der Gesetzgeber setzt damit EU-Vorgaben um. Neuregelungen betreffen auch den Eigenstrom: Sie belasten Neuanlagen mit der - teilweise reduzierten - Umlage nach dem Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG). Altanlagen genießen Bestandsschutz. Das Gesetz tritt zum 1. Januar 2017 in Kraft.

Atomausstieg

Inkrafttreten können die Regelungen, mit denen der Atomausstieg finanziert werden soll. Der Bundesrat stimmte dem Gesetz zur Neuordnung der kerntechnischen Verantwortung zu. Verantwortlich für die Zwischen- und Endlagerung von Atommüll ist der Bund. Die Stromkonzerne beteiligen sich an den Kosten mit etwa 17,34 Milliarden Euro, die sie in einen Fonds einzahlen müssen. Zusätzlich zahlen sie 6,12 Milliarden Euro für einen  optionalen Risikozuschlag auf, mit denen sie sich späteren Nachforderungen befreien können. Für Stilllegung und den Rückbau von Atomkraftwerken hingegen sind die Konzerne verantwortlich. Die Länder begrüßen das Gesetz als einen richtigen und wichtigen Schritt zur Finanzierung des Atomausstiegs. In einer Entschließung verlangen sie jedoch, nach drei Jahren zu prüfen, ob sich auch Betreiber von Forschungsanlagen oder gewerblichen Anlagen der Brennstoffversorgung an der Entsorgung des Atommülls beteiligen sollten.

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