Die 956. Sitzung des Bundesrates

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Bundesrat, Gebäude, Abend
31. März 2017

Die 956. Sitzung des Bundesrates

Kurz berichtet

Ausgewählte Ergebnisse der 956. Sitzung des Bundesrates am 31. März 2017

bislang nicht bewertet
 

Pkw-Maut kommt

Zu der lange diskutierten Pkw-Maut ruft der Bundesrat den Vermittlungsausschuss nicht an. Die Ausschüsse hatten empfohlen, in das Vermittlungsverfahren zu gehen, u.a. weil Ausnahmen für Grenzregionen und Grenzpendler, wie sie auch Nordrhein-Westfalen von Anfang an gefordert hatte, von Bundesregierung und Bundestag nicht unterstützt wurden. Im Plenum fand sich indes keine Mehrheit zur Anrufung des Vermittlungsausschusses. Das Gesetz kann somit in Kraft treten und die Umsetzung beginnen.

BREXIT ist auch Ländersache

Das Vereinigte Königreich hat den Austritt aus der Europäischen Union angezeigt. Auf die vielfältigen Auswirkungen, die der BREXIT auf die Länder haben wird, machte der Bundesrat mit einer Entschließung aufmerksam. Darin fordert der Bundesrat die Bundesregierung auf, die Länder an der Festlegung der Verhandlungsposition der Bundesregierung zu den BREXIT-Verhandlungen zu beteiligen und umfassend über den Fortgang der Verhandlungen zu informieren. Aus Sicht des Bundesrates wird sich der angekündigte Austritt auf viele Bereiche auswirken, bei denen Länderinteressen  unmittelbar betroffen  sind.  Dazu  gehören  insbesondere  die  Bereiche  Bildung, Wissenschaft und Forschung, Mehrjähriger Finanzrahmen und Kohäsionspolitik, Wirtschaft, Handel und Arbeitnehmermobilität, Personenstandswesen, Wahlrecht, Medien sowie die polizeiliche und justizielle Zusammenarbeit.

Standortauswahlgesetz

Der Bundesrat billigte eine Novelle des Standortauswahlgesetzes. Dieses ist auf der Grundlage der Ergebnisse der Endlagerkommission durch den Bundestag zu evaluieren. Der Abschlussbericht der Endlagerkommission zum Standortauswahlverfahren liegt seit 2016 vor. Die dortigen Empfehlungen  setzt das Gesetz um. Es geht im Wesentlichen um Regelungen zu einem umfassenden und transparenten Beteiligungsverfahren, eine Konkretisierung des Ablaufs des Standortauswahlverfahrens, die Regelung von Rechtsschutz vor der Entscheidung über den Endlagerstandort sowie die Einführung eines gestuften Konzepts zur möglichst frühzeitigen Standortsicherung.

Wohnungsbau in verdichteten städtischen Gebieten und Lärmschutz

Den Bundesrat passierte ein Gesetz zum Bauplanungsrecht, dass den Wohnungsbau in verdichteten städtischen Gebieten künftig leichter möglich machen wird. Im Baugesetzbuch wir dazu eine neue Gebietskategorie "urbane Gebiete" geschaffen. Dieses orientiert sich am Leitbild einer Stadt mit kurzen Wegen, Arbeitsplätzen vor Ort und einer guten sozialen Mischung. Durch die Gesetzesänderungen soll es möglich sein, mehr innerstädtischen Wohnraum zu schaffen. In diesem Zuge sollen auch weniger strenge Lärmschutzauflagen gelten. Mit einer Änderung stimmte der Bundesrat der TA-Lärm zu. Diese Allgemeine Verwaltungsvorschrift dient dem Schutz der Allgemeinheit und der Nachbarschaft vor schädlichen Umwelteinwirkungen durch Geräusche. Die TA-Lärm wird um Immissionsschutzwerte in der neuen baurechtlichen Kategorie des urbanen Gebietes ergänzt. Auch hier besteht der Bundesrat auf einer Reduzierung des zulässigen Werts auf 45 dB(A) für die Nachtstunden.

Sportanlagenlärmschutzverordnung

Mit Maßgaben stimmte der Bundesrat der Sportanlagenlärmschutzverordnung zu. Sie erhöht die zulässigen Immissionsrichtwerte in der Nähe von Sportplätzen. Sport soll damit auch in verdichteten Stadtgebieten gefördert werden. Der Bundesrat will hier aber die Lärmschutzvorgaben in den Nachtstunden verschärfen.

Düngeverordnung

Mit Maßgaben stimmte der Bundesrat einer neuen Düngeverordnung zu. Sie ist das Ergebnis einer fünfjährigen Diskussion auf fachlicher und politischer Ebene. Die Vorordnung berücksichtigt die am 11.01.2017 zwischen Bund, Ländervertretern und Regierungsfraktionen gefundenen Kompromisse. Die europäische Nitratrichtlinie verpflichtet die Mitgliedstaaten, ihr Düngerecht in vierjährigen Abständen auf ihre Wirksamkeit zu prüfen und ggf. weiterzuentwickeln. Die Überprüfung hat Anpassungsbedarf bei der Düngeverordnung ergeben. Ferner ist gegen Deutschland ein Vertragsverletzungsverfahren anhängig. Nach Ansicht der  Europäischen Kommission ist Deutschland durch die bisherige Gesetzgebung seiner Pflicht zur Umsetzung der Richtlinie bisher nicht ausreichend nachgekommen. Die novellierte Düngeverordnung trifft Regelungen u.a. für die Düngebedarfsermittlung für Stickstoff auf Acker- und Grünland, ertragsabhängige standort- und kulturartenbezogene Obergrenzen für die Stickstoffdüngung, Vorgaben für das Aufbringen von stickstoff- und phosphathaltigen Düngemitteln auf überschwemmtem, wassergesättigtem, gefrorenem oder schneebedecktem Boden werden präzisiert, Zeiträume, in denen keine Düngemittel ausgebracht werden dürfen.

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