Die 972. Sitzung des Bundesrates

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972. Bundesrat
23. November 2018

Die 972. Sitzung des Bundesrates

Kurz berichtet

Ausgewählte Ergebnisse der 972. Sitzung des Bundesrates am 23. November 2018

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Daniel Günther neuer Bundesratspräsident

Am 1. November übernahm Schleswig-Holsteins Ministerpräsident Daniel Günther den Staffelstab von Berlins Regierendem Bürgermeister Michael Müller und damit die Amtsgeschäfte des Präsidenten des Bundesrates. Günther eröffnete die 972. Sitzung mit seiner Antrittsrede und stellte seine Präsidentschaft unter das Motto „Mut verbindet“. In der Rede beschwor Günther die Gemeinschaft der Demokraten und ihre Verpflichtung für Demokratie und Rechtsstaat einzutreten, der sich in diesen Zeiten Angriffen von verschiedenen Seiten ausgesetzt sehe.

Zeitumstellung

EU-Rechtsvorschriften zur Sommerzeit wurden erstmals 1980 eingeführt. Die gegenwärtige Regelung, die seit 2001 gilt, verpflichtet die Mitgliedstaaten, am letzten Sonntag im März auf die Sommerzeit und am letzten Sonntag im Oktober wieder auf ihre Standardzeit („Winterzeit“) umzustellen. Zudem sind die EU-Staaten geographisch auf insgesamt drei verschiedenen Zeitzonen mit drei verschiedenen Standardzeiten verteilt. Aufgrund wiederkehrender Diskussionen über den Sinn der Zeitumstellung von Sommer- auf „Winterzeit“ und diverser Studien zu dem Thema hat die Europäische Kommission im Sommer 2018 eine öffentliche Konsultation durchgeführt, auf die rund 4,6 Mio. Antworten eingingen. Davon waren 84 % der Teilnehmenden für die Abschaffung der Zeitumstellungen, 16 % waren für deren Beibehaltung. Brüssel schlägt deshalb vor, die jahreszeitbedingten Zeitumstellungen in der EU abzuschaffen. Nach dem Richtlinienvorschlag sollen die Mitgliedsaaten aber weiterhin selbst über ihre Standardzeit entscheiden, insbesondere, ob sie hierfür ihre Sommerzeit oder ihre bisherige („Winter-“) Standardzeit festlegen wollen. Nach den Vorschlägen der EU würden wir letztmalig am 31. März 2019 in den Mitgliedstaaten die Uhren umstellen. Bis April 2019 sollen die Staaten mitteilen, welche Zeit sie künftig verwenden wollen. Der Bundesrat warnt jedoch vor dauerhaften Zeitunterschieden zwischen Deutschland und seinen Nachbarstaaten. In seiner Stellungnahme zum Kommissionvorschlag befürchtet er, dass Zeitunterschiede den grenzüberschreitenden Austausch beeinträchtigen und negative Folgen für den internationalen Handel, für Verkehr, die Logistik und für Pendler haben könnten. Deswegen gelte es, isolierte Zeitinseln in Europa zu vermeiden. Am besten sollte die Bundesregierung ihre Entscheidung über die zukünftige Standardzeit in Deutschland eng mit unseren Nachbarstaaten abzustimmen.

Gefährliche Kernkraftwerke in Grenznähe

Der Bundesrat hat den Entschließungsantrag Baden-Württembergs kurzfristig abgesetzt, mit dem das Land gegen den Export von Kernbrennstoffe in marode grenznahe Kernkraftwerke Initiative ergreifen möchte. Die Entschließung stellt fest, dass die Bevölkerung in Deutschland von kerntechnischen Unfällen in angrenzenden Staaten betroffen wäre und dass dabei vor allem die Atomkraftwerke Fessenheim, Cattenom und Chooz (FR), Gösgen, Mühleberg, Leibstadt und Beznau (CH), Temelin und Dukovany (CZ), Tihange und Doel (BE) und Borssele (NL) im Blickpunkt stehen. Die Bundesregierung soll einen Exportstopp für Brennstoffe in all jede Anlagen verhängen, die im Fall eines Unglücks die Sicherheit der in Deutschland lebenden Bevölkerung gefährden könnten. Dazu soll das Atomgesetz geändert und die Genehmigung zur Ausfuhr von Kernbrennstoffen versagt werden, wenn der Exporteur nicht ausschließen kann, dass die Brennstoffe in einem Kraftwerk eingesetzt werden, das die Planung von Katastrophenschutzmaßnahmen auf deutschen Staatsgebiet erforderlich macht. Als Kriterium dazu wird analog zur innerdeutschen Regelung ein Anlagenalter von mehr als 30 Jahren vorgeschlagen. Die Bundesregierung soll außerdem ihre Initiativen verstärken, damit die in Grenznähe befindlichen ausländischen Kernkraftwerke rasch abgeschaltet werden.
Nordrhein-Westfalen teilt das Anliegen, mahnt aber an, dass ein solches Exportverbot mit dem europäischen Recht und den Regeln für den Binnenmarkt übereinstimmen müsse. Zwischenfälle in den belgischen Atomkraftwerken Tihange und Doel haben auch bei uns berechtigte Sorgen ausgelöst. Die Landesregierung tritt daher dafür ein, risikoreiche Reaktoren wie etwa Tihange vom Netz zu nehmen und steht dazu mit der belgischen Regierung im Kontakt. Auch Nordrhein-Westfalen fordert die Bundesregierung auf zu verhindern, dass Kernbrennstoffe aus Deutschland in solche unsicheren Anlagen im grenznahen Ausland exportiert werden. eine solche Regelung muss aber, um bestehen zu können, mit den europäischen Vorschriften zum freien Warenverkehr im Binnenmarkt in Einklang stehen. Das leistet der baden-württembergische Vorstoß aus unserer Sicht nicht. Nordrhein-Westfalen will einen rechtssicheren Exportstopp in unsichere Wir möchten: Sicherheit der Bevölkerung und Einhaltung von Europarecht.

Sozialpolitische Vorhaben

Die Brückenteilzeit kann kommen. Das Teilzeit- und Befristungsgesetz (TzBfG) bekommt eine Ergänzung um einen Rechtsanspruch auf zeitlich begrenzte Teilzeit. Dieser Anspruch führt dazu, dass Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer nach einer Teilzeitphase wieder zu ihrer vorherigen Arbeitszeit zurückkehren können. Dies gilt für Betriebe mit mehr als 45 Beschäftigten. Die Anspruchsvoraussetzungen und das Verfahren der Antragstellung entsprechen weitgehend den Regelungen für den Anspruch auf zeitlich nicht begrenzte Teilzeitarbeit. Das Gesetz tritt zum 1. Januar 2019 in Kraft.

Mit dem RV-Leistungsverbesserungs- und -Stabilisierungsgesetz soll die staatliche Rente verbessert und stabilisiert werden. Es enthält zwei so genannte Haltelinien bis zum Jahr 2025: Das Rentenniveau beträgt mindestens 48 Prozent. Der Beitragssatz beträgt höchstens 20 Prozent, mindestens aber 18,6 Prozent. Beides entspricht dem heutigen Stand. Weitere Änderungen: Die Zurechnungszeit bei Erwerbsminderungs- und Hinterbliebenenrenten wird für Rentenzugänge im Jahr 2019 in einem Schritt auf 65 Jahre und 8 Monate angehoben. Anschließend wird sie in Anlehnung an die Anhebung der Regelaltersgrenze schrittweise weiter auf 67 Jahre verlängert. Die Kindererziehungszeit für vor 1992 geborene Kinder (Mütterrente II) wird um 6 Monate verlängert. Bereits im Rentenbezug befindliche Eltern erhalten einen entsprechenden Zuschlag. Der Referentenentwurf sah noch eine Verlängerung um ein Jahr vor, aber nur dann, wenn mind. drei Kinder erzogen wurden. Da diese Regelung verfassungsrechtlich problematisch ist, hat man sich für die andere Variante entschieden. Die bisherige Gleitzone wird in „Übergangsbereich“ umbenannt und auf einen fixen Betrag von 1.300 € angehoben. Zusätzlich wird sichergestellt, dass die reduzierten Rentenversicherungsbeiträge nicht mehr zu geringeren Rentenleistungen führen.

Das vom Bundestag beschlossene Familienentlastungsgesetz dient der im Koalitionsvertrag des Bundes vereinbarten steuerlichen Entlastung von insbesondere Eltern und Familien in Höhe von jährlich rund 10 Milliarden Euro. Das Gesetz erhöht das Kindergeld um 10 Euro pro Monat ab dem 01.07.2019 und hebt den Kinderfreibetrag an. Ebenfalls angehoben werden der Grundfreibetrag und der Unterhaltsfreibetrag. Schließlich sieht das Gesetz eine Eckwerteverschiebung des Einkommensteuertarifverlaufs zum Ausgleich der sogenannten kalten Progression vor.

Ebenfalls passierte das Pflegepersonal-Stärkungsgesetz die Länderkammer. Es hat zum Ziel, spürbare Verbesserungen im Alltag der Pflegekräfte im Krankenhaus und in der ambulanten und (teil)stationären Altenhilfe etwa durch eine bessere Personalausstattung und bessere Arbeitsbedingungen zu erreichen. Hierzu sieht es eine Reihe von Maßnahmen vor wie die Einführung des Pflegebudgets und des Pflegepersonalquotienten, die vollständige Refinanzierung von Tarifsteigerungen durch die Kostenträger, die Förderung von Maßnahmen zur besseren Vereinbarkeit von Pflege, Familie und Beruf in den Krankenhäusern, sowie die Stärkung des betrieblichen Gesundheitsmanagements in Krankenhäusern und Pflegeeinrichtungen. Darüber will es neben der Neuauflage des Krankenhausstrukturfonds durch Neuregelungen des Infektionsschutzgesetzes den Schutz der öffentlichen Gesundheit stärken.

Minijobs

Nicht gefolgt ist der Bundesrat der nordrhein-westfälischen Initiative zur Dynamisierung von Minijobs. Die aktuell bei Minijobs geltende starre Entgeltgrenze von 450 Euro führt dazu, dass geringfügig Beschäftigte nur eine bestimmte Anzahl von Stunden arbeiten dürfen. Mit jeder Anhebung des gesetzlichen Mindestlohns reduzieren sich diese Stunden stetig. Konnten geringfügig Beschäftigte im Januar 2015 noch knapp 53 Stunden im Monat zum damals geltenden Mindestlohn von 8,50 Euro arbeiten, sind es seit 2017 nur noch rund 51 Stunden. Weitere Anpassungen des gesetzlichen Mindestlohns werden die mögliche Arbeitsleistung weiter reduzieren. Nordrhein-Westfalen wollte die Einkommensgrenze für Minijobs an die Entwicklung des gesetzlichen Mindestlohns koppeln und auch die bisherige Entgeltgrenze bei Midijobs von bis zu 850 Euro dynamisieren.

Freifunk als gemeinnützig anerkennen

In Freifunkinitiativen bauen Ehrenamtliche offene WLAN-Netze auf, die allen Bürgern kostenlos zur Verfügung stehen. Dadurch entstehen lokale Bürgernetze, Bürger lernen etwas über die Funktionsweise von Netzwerken, über Hard- und Software. Nicht zuletzt dienen Freifunknetze der Entwicklung und Erprobung innovativer Netzwerktechnologien. Laut Einschätzung der Finanzministerien riskieren Freifunkvereine, die WLAN-Netze aufbauen und betreiben, jedoch die Anerkennung als gemeinnützig, so dass Spender ihre Zuwendungen nicht steuerlich gelten machen können. Der Bundesrat hat sich nun mit einem eigenen Gesetzentwurf dafür ausgesprochen, einen neuen Katalogzweck in die Abgabenordnung aufzunehmen. Dies soll ermöglichen, auch diese Freifunkinitiativen als gemeinnützig anzuerkennen. Spenden an die Initiativen wären damit steuerlich absetzbar.

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