
Die 974. Sitzung des Bundesrates
Kurz berichtet
Grenznahe Kernkraftwerke
Auf Initiative von Nordrhein-Westfalen und Baden-Württemberg, der sich das Saarland und Rheinland-Pfalz angeschlossen haben, fordert der Bundesrat die Bundesregierung in einer Entschließung auf, sich verstärkt dafür einzusetzen, dass störanfällige Kernkraftwerke im grenznahen Ausland abgeschaltet werden. Geprüft werden soll darüber hinaus, wie rechtssicher und EU-konform verhindert werden kann, dass Kernbrennstoffe aus Deutschland in solche risikobehafteten Anlagen exportiert werden. Der Bund soll sich zudem auf EU-Ebene für die Begrenzung von Laufzeiten und für die Einführung eines europaweiten Nuklearsicherheitssystems mit Kontroll- und Sanktionsmöglichkeiten einsetzen. Nordrhein-Westfalen etwa ist unmittelbar vom belgischen Atomkraftwerk Tihange betroffen, ein Reaktor, der trotz Haarrissen am Netz ist. Die Landesregierung wurde hier wiederholt bei der belgischen Regierung vorstellig.
Regelstudienzeit Jura
Beschlossen hat der Bundesrat eine nordrhein-westfälische Initiative, mit der die Regelstudienzeit für Rechtswissenschaften künftig zehn Semester statt wie bisher neun Semester betragen soll. Dahinter steht das Ziel, die Studien- und Prüfungsdauer für angehende Juristen an vergleichbare Masterstudiengänge anzupassen. Studierende haben damit länger Anspruch auf BAföG-Leistungen. Sie tatsächliche Studiendauer inkl. Prüfungen beträgt übrigens de facto durchschnittlich 11,3 Semester. Der Gesetzentwurf wird nun dem Bundestag zugeleitet.
Sichere Herkunftsstaaten
Der Bundestag hatte beschlossen, Georgien, die Demokratische Volksrepublik Algerien, das Königreich Marokko und die Tunesische Republik als sichere Herkunftsstaaten gem. Artikel 16a des Grundgesetzes einzustufen. Das Gesetz kann nur mit Zustimmung des Bundesrates in Kraft treten. Eine Mehrheit dafür war im Bundesrat jedoch nicht in Sicht. Auf Antrag von Thüringen wurde der Punkt deswegen kurzfristig von der Tagesordnung abgesetzt.
Kein Beschluss zu § 219a StGB
Der Bundesrat hat zum von der Bundesregierung vorgelegten Kompromiss zur Lockerung des Informationsverbots für Schwangerschaftsabbrüche keine Stellungnahme beschlossen. Der Gesetzentwurf sieht vor, dass Ärzte, Krankenhäuser und Einrichtungen künftig öffentlich darüber informieren dürfen, dass sie Schwangerschaftsabbrüche durchführen. Nähere Informationen wie etwa über die angewandten Methoden zum Schwangerschaftsabbruch dürfen sie aber nicht angeben. Dies soll nur auf einer zentralen Liste der Bundesärztekammer zulässig sein. Den Gesetzentwurf der Bundesregierung wird nun der Bundestag beraten. Den Bundesrat wird das dann beschlossene Gesetz in einem zweiten Durchgang erreichen. Hintergrund für die kontroverse Diskussion des § 219a StGB war der Fall einer Gynäkologin aus Gießen, die auf ihrer Webseite über legale Abtreibungen informiert hatte. Dafür wurde sie zu einer Geldbuße in Höhe von 6.000 Euro verurteilt.