
Die 977. Sitzung des Bundesrates
Kurz berichtet
Schnellere Planungsverfahren bei Großprojekten
Der Bundesrat brachte einen von Nordrhein-Westfalen vorgelegten Gesetzentwurf beim Bundestag ein. Dieser sieht punktuelle Änderungen der Verwaltungsgerichtsordnung vor. Er zielt darauf ab, den verwaltungsrechtlichen Rechtsschutz zu verbessern und zu straffen. Neben Regelungen zu einer flexibleren Besetzung der Kammern mit Richtern auf Probe und zur Mitwirkung ehrenamtlicher Richter liegt der Fokus auf drei Bereichen: 1. Verringerung der Dauer von Planungs- und Genehmigungsverfahren und damit einhergehend von Investitionshemmnissen durch Verzerrungen im internationalen Wettbewerb durch Einführung einer erstinstanzlichen Zuständigkeit der Oberverwaltungsgerichte und der Möglichkeit eines konzentrierten Verfahrens; 2. Gewährleistung von besonderem Fachwissen und wirtschaftlichen Verständnis durch die Einrichtung spezialisierter Wirtschafts- und Planungsspruchkörper und 3. Bürgerfreundlichere Ausgestaltung von Ersatzansprüchen gegen die öffentliche Hand durch Einführung eines verwaltungsprozessualen Adhäsionsverfahrens, durch das Doppelprozesse vor dem ordentlichen (Sekundäranspruch) und dem Verwaltungsgericht (Primäranspruch) vermieden werden können.
Batteriezellen
Der Bundesrat fasst mit Änderungen eine von Niedersachsen eingebrachte Entschließung zu Batteriezellen. Diese hält fest, dass durch eine innovativ aufgestellte Batteriezellproduktion Wertschöpfung, Arbeitsplätze und Wachstum der Automobilindustrie in Deutschland erhalten werden können. Deutsche Hersteller, Zulieferer und Energieunternehmen dürfen bei der Schlüsseltechnologie Batteriezellen nicht den Anschluss verlieren. Deswegen sind dafür gemeinsame Anstrengungen mit den Unternehmen des Sektors erforderlich. Gleichzeitig müssen für einen wirksamen Beitrag zur Erreichung der Klimaschutzziele erneuerbare Energien nicht nur zur Bereitstellung der Verkehrsleistungen eingesetzt werden, sondern im gesamten Produktions- und Recyclingprozess zum Einsatz kommen („cradle-to-wheel-Betrachtung“). Für das Ziel einer treibhausgasarmen Elektromobilität ist es wichtig, Batteriezellenproduktionsstätten so zu fördern, dass bevorzugt Strom aus erneuerbaren Energien bezogen oder Anreize zur eigenen Stromerzeugung vorhanden sind. Die Länder fordern außerdem, die Stromnebenkosten der Batterieproduzenten zu senken. Das soll Investitionen in Deutschland als Produktionsstandort fördern. Auch die Befreiung von der EEG-Umlage kann für Unternehmen in Frage kommen. Die Produktion von Batteriezellen muss selbst sauber sein, das heißt bei der Gewinnung der Rohstoffe außerhalb der EU sollen europäische Umwelt- und Arbeitsschutzstandards eingehalten werden. Die Länder, in denen Rohstoffe für die Batterieproduktion abgebaut werden, weisen oft problematische Umwelt- und Arbeitsbedingungen auf. Es ist daher an der Bundesregierung, den Herstellern, Zulieferern und den Energieunternehmen, dafür zu sorgen, dass entsprechende Standards eingehalten werden – etwa durch ein Zertifizierungssystem.
Staatsangehörigkeitsrecht
Der Bundesrat hat zu einem Gesetzentwurf der Bundesregierung zum Staatsangehörigkeitsrecht Stellung genommen. Danach sollen künftig Deutsche, die noch eine andere Staatsangehörigkeit besitzen, die deutsche Staatsangehörigkeit unter bestimmten Bedingungen verlieren. Dies gilt, wenn sie sich ins Ausland begeben und dort an Kampfhandlungen für eine Terrormiliz konkret beteiligt haben. Dadurch bringen sie zum Ausdruck, dass sie sich von Deutschland und seinen grundlegenden Werten ab- und einer anderen ausländischen Macht in Gestalt einer Terrormiliz zugewandt haben. Es werden in dem Gesetzesvorhaben aber auch die Einbürgerungsvoraussetzungen durch Hinzufügen zusätzlicher Tatbestandsmerkmale geringfügig verengt. NRW-Integrationsminister Joachim Stamp machte im Plenum deutlich, Mehr- oder Vielehen ausländischer Staatsangehöriger sind mit dem Erwerb der deutschen Staatsangehörigkeit und der Einordnung in die deutschen Lebensverhältnisse als allgemeine Einbürgerungsvoraussetzung unvereinbar. So hatte es 2018 auch die Innenministerkonferenz beschlossen.