
Die 978. Sitzung des Bundesrates
Kurz berichtet
Betreuervergütung
Die Finanzierung der Arbeit der Betreuungsvereine in Zusammenarbeit mit den Ländern wird gestärkt und zeitnah für eine angemessene Vergütung der Berufsbetreuerinnen und -betreuer Sorge getragen. Der Bundesrat stimmte einem entsprechenden Gesetz zu. Es sieht eine Erhöhung der sich bislang aus Stundensätzen und -ansätzen errechnenden Vergütung um 17 Prozent in einem modernisierten System von Fallpauschalen vor. Die Fallpauschalen setzen sich zusammen aus der Kombination von Betreuungsdauer, Aufenthaltsort der betreuten Person und deren Vermögensstatus und werden bei anfallendem Mehrbedarf (höheres Vermögen, fremdgenutzter Wohnraum, Erwerbsgeschäfte) durch weitere Pauschalen ergänzt. Die Aufwandspauschale für Verfahrenspfleger soll ferner von 3,00 EUR auf 4,00 EUR erhöht werden. Daneben soll der zur Differenzierung der Vergütung verwendete „Heim“-Begriff modernisiert und so an die Vielfalt der Wohnformen für Menschen mit Unterstützungsbedarf angepasst werden.
Wahlrecht
Menschen, für die zur Besorgung aller ihrer Angelegenheiten ein Betreuer bestellt ist, sowie wegen Schuldunfähigkeit in einem psychiatrischen Krankenhaus untergebrachte Straftäter sind nicht mehr von Bundestags- oder Europawahlen ausgeschlossen. Zugleich werden die "Grenzen zulässiger Assistenz bei der Ausübung des Wahlrechts" bestimmt und die Strafbarkeit der Wahlfälschung bei zulässiger Assistenz im Strafgesetzbuch klargestellt. Das Bundesverfassungsgericht hatte in seinem Beschluss vom 29.01.2019 solche Wahlrechtsausschlüsse für mit dem Grundgesetz unvereinbar erklärt.
BAföG-Reform
Die vom Bundestag beschlossene BAföG-Reform hat nun auch den Bundesrat passiert und kann in Kürze in Kraft treten. Studierende sollen mehr staatliche Unterstützung erhalten. Auch wird der Kreis möglicher BAföG-Empfänger ausgeweitet. Konkret steigen die Bedarfssätze um 7 Prozent bis im Jahr 2019 und nochmals um 2 Prozent im kommenden Jahr. Das Gesetz hebt den Förderungshöchstsatz von derzeit monatlich 735 Euro auf dann 861 Euro an. Der Wohnzuschlag steigt von 250 auf 325 Euro. Schließlich werden die Freibeträge für das Einkommen der Eltern als Voraussetzung für den BAföG-Bezug angehoben, so dass mehr junge Menschen eine Förderung erhalten können. Bei der Rückzahlung gibt es ebenfalls Erleichterungen. Die Restschuld soll erlassen werden können, wenn man den Darlehensanteil seines BAföGs innerhalb von 20 Jahren auch bei nachweisbarem Bemühen nicht tilgen kann. Gleichzeitig fassten die Länder eine Entschließung und sehen darin weiteren Verbesserungsbedarf beim BAföG etwa bei Teilzeitstudiengängen, schulischen Teilzeitausbildungen und beim Orientierungsstudium, die derzeit nicht vom BAföG abgedeckt sind. Hier geht es darum, die Vereinbarkeit von Ausbildung und Familie zu verbessern. Grundsätzlich sollte der Gesetzgeber die Höhe des BAföG an die tatsächliche Preis- und Einkommensentwicklung koppeln.
LNG-Verordnung
Die Länder haben der vom Bund vorgelegten Verordnung zum Aufbau der LNG-Infrastruktur für Flüssiggas (Liquefied Natural Gas) zugestimmt. Die Verordnung soll die Rahmenbedingungen für LNG-Anlagen in Deutschland verbessern und schreibt vor, dass Fernleitungsnetzbetreiber LNG-Anlagen an ihre Netze anschließen und eine Anschlussleitung betreiben müssen. Die Kosten dafür werden aufgeteilt: der Anschlussnehmer trägt 10 Prozent, 90 Prozent gehen auf Kosten der Netzbetreiber. Erdgas spielt eine zentrale Rolle im Energiemix und seine Bedeutung wird noch wachsen. Aufgrund der sinkenden Förderung in Europa ergibt sich künftig ein zusätzlicher Bedarf an Gasimporten in die EU und vor diesem Hintergrund ein zentrales Interesse an einer sicheren und diversifizierten Gasversorgung. Auch die Nutzung von verflüssigtem Erdgas (LNG), das per Schiff nach Deutschland transportiert werden kann, soll deshalb als Versorgungsquelle weiter erschlossen werden. Wichtig sind hier für die Versorgung auch Gasspeicher. In einer begleitenden Entschließung fordern die Länder den Bund auf, die Speicherinfrastruktur zu sichern und den Ausbau der Gasnetze im Netzentwicklungsplan angemessen zu berücksichtigen.
Zahnarztausbildung
Das Studium der Zahnmedizin wird grundlegend reformiert. Die Reform soll die seit 1955 weit-gehend unveränderte Approbationsordnung für Zahnärzte ablösen. Nach der Neustrukturierung der Ausbildung soll sich das Studium in einen vorklinischen und einen klinischen Teil untergliedern, welcher in zwei Studienabschnitte unterteilt ist. Die Studiengänge Medizin und Zahnmedizin werden in der Vorklinik im Wesentlichen angeglichen. Die staatliche Prüfung als Abschluss des vorklinischen Studienabschnitts soll für beide Studiengänge gemeinsam stattfinden und zukünftig einheitlich als Ärztlich-Zahnärztliche Prüfung bezeichnet werden. Die Neugewichtung der Ausbildungsinhalte legt den Schwerpunkt auf Prävention und Zahnerhaltung.