Die 981. Sitzung des Bundesrates

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Bundesrat Tür Plenarsaal
11. Oktober 2019

Die 981. Sitzung des Bundesrates

Kurz berichtet

Ausgewählte Ergebnisse der 981. Sitzung des Bundesrates am 11. Oktober 2019

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Präsidiumswahl

Der Bundesrat wählte turnusmäßig den Ministerpräsidenten Brandenburgs Dietmar Woidke zu seinem neuen Präsidenten, der das Amt offiziell am 1. November vom schleswig-holsteinischen Ministerpräsidenten Daniel Günther übernehmen wird. Die Bundesratspräsidentschaft dauert ein Jahr und wechselt von Land zu Land. Auch die Vorsitzenden der 16 Fachausschüsse des Bundesrates wurden gewählt. Nordrhein-Westfalens Finanzminister Lutz Lienenkämper wird erneut den Finanzausschuss des Bundesrates leiten.

Paketboten

Der Bundesrat hat auf Antrag der Länder Nordrhein-Westfalen und Niedersachsen eine Änderungsempfehlung für das von der Bundesregierung vorgelegte Paketboten-Schutzgesetz ausgesprochen. Die Länderkammer verlangt, dass – analog zur Fleischwirtschaft – auch für die Arbeitszeiten von Paketboten Dokumentationspflichten eingeführt werden. Aus Sicht Nordrhein-Westfalens reicht eine einfache Nachunternehmerhaftung nicht aus. Der Zoll muss die Möglichkeit bekommen, die gemachten Angaben auch kontrollieren zu können. Dies gelingt aber nur, wenn die Arbeitszeiten lückenlos dokumentiert werden. Nur so kann festgestellt werden, ob die Sozialversicherungsbeiträge auch tatsächlich für die gesamte geleistete Arbeitszeit abgeführt worden sind. Die Nachunternehmerhaftung sichert die Abführung der Sozialversicherungsbeiträge. Nimmt ein Unternehmer einen Auftrag an und vergibt diesen weiter an einen Nachunternehmer, so haftet der Hauptunternehmer für die abzuführenden Sozialversicherungsbeiträge, wenn der Subunternehmer keine Beiträge abführt und sie nach Kontrollen nicht bei ihm einzutreiben sind.

Nichtraucherschutz

Der Bundesrat ist dem Vorschlag Nordrhein-Westfalens gefolgt und hat einen Gesetzentwurf beschlossen, um den Nichtraucherschutz zu stärken. Konkret soll das Rauchen in Autos in Anwesenheit von Minderjährigen und Schwangeren bußgeldbewährt verboten werden. Der Gesetzentwurf geht nun zur weiteren Beratung an den Bundestag.

Soli

Die Bundesregierung hat einen Gesetzentwurf zum Abbau des Solidaritätszuschlags vorgelegt. Dabei handelt es sich um die Umsetzung des Kompromisses aus dem Koalitionsvertrag. In einem ersten Schritt soll der Solidaritätszuschlag zu Gunsten niedriger und mittlerer Einkommen zurückgeführt werden. Durch Anhebung der Freigrenzen werden rund 90 Prozent der Zahler von Lohnsteuer und veranlagter Einkommensteuer vollständig entlastet. In der so genannten Milderungszone werden die Zahler von Lohnsteuer und veranlagter Einkommensteuer ebenfalls, allerdings bei steigenden Einkommen mit abnehmender Wirkung, entlastet. 1995 wurde der Solidaritätszuschlag durch das Gesetz zur Umsetzung des föderalen Konsolidierungsprograms (FKPG) eingeführt. Daraus wurden von 1995 bis 2016 insgesamt 275 Milliarden Euro eingenommen. Der Bundesrat hat zu dem Gesetzentwurf keine Stellungnahme beschlossen.

PTA-Reformgesetz

Mit dem Entwurf eines Gesetzes zur Weiterentwicklung des Berufsbildes und der Ausbildung der pharmazeutisch-technischen Assistentinnen und pharmazeutisch-technischen Assistenten sollen das Berufsbild und die Ausbildung der PTAs mit Blick auf die geänderten Anforderungen der Apothekenpraxis reformiert werden. Als Ziele des Gesetzentwurfs werden unter anderem formuliert, dass fundierte pharmazeutisch-technologische Kompetenzen gewährleistet bleiben sollen, bei gleichzeitiger Erweiterung der Kompetenzen im Apothekenbetrieb. Damit soll auch eine Aufwertung des Berufs erreicht werden. Der Bundesrat hat zu dem Gesetzentwurf umfassend Stellung genommen.

Glyphosat in Privatgärten

Der Bundesrat hat eine Entschließung gefasst und damit die Bundesregierung aufgefordert, den Einsatz von Glyphosat in Privatgärten und öffentlichen Anlagen, etwa Parks und Kitas, zu untersagen. Darüber hinaus soll der Bund schrittweise bis 2023 einen Totalverzicht auf Glyphosat einführen. Ferner ist der Bund aufgefordert, eine Strategie zur Verringerung des Pestizideinsatzes in Haus- und Kleingärten zu entwickeln. Angestrebt werden soll, lediglich nicht-chemische-synthetische Mittel zuzulassen

Medizinstudium

Die Zulassung zum Medizinstudium wird neu geregelt. Die bisherigen Regelungen hatte das Bundesverfassungsgericht für teilweise verfassungswidrig erklärt und dem Gesetzgeber aufgegeben, bis Ende des Jahres eine grundgesetzkonforme Neuregelung zu finden. Der Bundesrat hat nun eine Änderung des Hochschulrahmengesetzes gebilligt, die der Bundestag beschlossen hatte. Die Durchführung der Zulassungsverfahren richtet sich künftig nach landesrechtlichen Bestimmungen. Diese beruhen auf einem Staatsvertrag der Länder. Dadurch wird sichergestellt, dass bundesweit die gleichen Regeln gelten.

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