
Die 983. Sitzung des Bundesrates
Kurz berichtet
Angehörigenentlastung
Der Bundesrat hat dem Angehörigenentlastungsgesetz zugestimmt. Das Gesetz setzt die Vereinbarung im Koalitionsvertrag um, das Einkommen der Kinder von pflegebedürftigen Eltern künftig erst ab eine Einkommenshöhe von 100.000,- Euro im Jahr zurückzugreifen. Das Gesetz sieht dazu vor: Finanzielle Entlastung der Kinder und Eltern, die gegenüber Leistungsbeziehern nach dem SGB XII (Sozialhilfe), dem SGB IX (Eingliederungshilfe) und dem Bundesversorgungsgesetz unterhaltsverpflichtet sind; Schließung der sog. „Rentenlücke“; Entfristung der seit dem 1. Januar 2018 bestehenden Bundesförderung der „ergänzenden unabhängigen Teilhabeberatung“; Aufnahme des Eingangs- und Berufsbildungsbereichs der Werkstätten für behinderte Menschen in die Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung nach dem Vierten Kapitel des SGB XII; Einführung eines Budgets für Ausbildung.
Weitgehende Abschaffung des Solidaritätszuschlags
Der Bundesrat billigte den zur Abschaffung des Soli gefundenen Kompromiss der Bundesregierung. Das Gesetz führt in einem ersten Schritt den Solidaritätszuschlag zu Gunsten niedriger und mittlerer Einkommen zurück. Die Anhebung der Freigrenzen in § 3 Solidaritätszuschlagsgesetz 1995 entlastet rund 90 Prozent der Zahler von Lohnsteuer und veranlagter Einkommensteuer vollständig. In der so genannten Milderungszone werden die Zahler von Lohnsteuer und veranlagter Einkommensteuer ebenfalls, allerdings bei steigenden Einkommen mit abnehmender Wirkung, entlastet.
Antisemitische Straftaten
Der Bundesrat hat einen Gesetzentwurf beim Deutschen Bundestag eingebracht, um antisemitische Straftaten besser zu ahnden. Die Zahl antisemitischer Straftaten hat in den vergangenen Jahren deutlich zugenommen. Richter können antisemitische Beweggründe im Rahmen der Strafzumessung nach § 46 StGB als menschenverachtende Beweggründe oder Ziele des Täters bereits jetzt strafschärfend berücksichtigen, anders als rassistische und fremden-feindliche Beweggründe werden sie aber nicht explizit benannt. Der Vorschlag der Länder sieht daher vor, die Strafzumessungsregelung im Strafgesetzbuch zu ergänzen.
Mietwucher
Ebenfalls hat der Bundesrat eine Initiative gegen Mietwucher ergriffen. Zwar ist Mietwucher bereits bisher als Mietpreisüberhöhung nach dem so genannten Wirtschaftsstrafgesetzes 1954 bußgeldbewehrt. Leider ist diese Regelung weitgehend wirkungslos geblieben, weil die Rechtsprechung an so hohe Anforderungen an die „Ausnutzung eines geringen Angebots an vergleichbaren Räumen“ stellt, dass der Nachweis in der Praxis kaum möglich ist. Ein dem Bundestag nun zugeleiteter Gesetzentwurf will dies ändern und einen effektiven Schutz von Mietern vor wucherischen Mieten durch eine verschärfende Anpassung sicherstellen. Das Gesetz weitet zudem den Bußgeldrahmen von 50.000 Euro auf 100.000 Euro aus. Der Bundesrat hat Gesetzentwurf dem Bundestag zur Beschlussfassung zugeleitet.
Freibetrag bei Betriebsrenten
Der Bundesrat hat gegen den Gesetzentwurf der Bundesregierung zur Einführung eines Freibetrages in der gesetzlichen Krankenversicherung zur Förderung der betrieblichen Altersvorsorge keine Einwendungen erhoben. Danach soll ab dem 1. Januar 2020 für Leistungen der betrieblichen Altersversorgung ein Freibetrag eingeführt werden. Dieser ist gleichermaßen auf monatliche Zahlungen und bei der Verbeitragung von einmaligen Kapitalauszahlungen anzuwenden. Versicherungspflichtige Mitglieder der gesetzlichen Krankenversicherung werden dadurch ganz oder teilweise von Beiträgen entlastet. Insgesamt geht es um ein Volumen von rund 1,2 Mrd. Euro jährlich. Für rund 60 Prozent der betroffenen Betriebsrentner bedeutet dies, dass sie künftig maximal die Hälfte des bisherigen Krankenversicherungsbeitrags leisten müssen. Auch die übrigen rund 40 Prozent profitieren von dem Freibetrag und werden jährlich um rund 300 Euro entlastet.