
Einstieg in den Ausstieg
Bundesrat berät Kohleausstiegsgesetz
Das Ende der Kohleverstromung in Deutschland soll bis zum Jahr 2038 erfolgen. Dazu hat die Bundesregierung den Entwurf eines Kohleausstiegsgesetzes vorgelegt, den nun der Bundesrat beraten hat. Der Gesetzentwurf baut auf den Empfehlungen der Kommission „Wachstum, Strukturwandel und Beschäftigung“ auf.
Ministerpräsident Armin Laschet im Bundesrat: „Nach dem Strukturverstärkungsgesetz ist das Kohleausstiegsgesetz nun der zweite wesentliche Schritt zur Umsetzung der Empfehlungen der Kommission „Wachstum, Strukturwandel und Beschäftigung“. Hinter dem Gesetz liegt ein mühsam errungener Konsens aller gesellschaftlichen Gruppen. Und der Ausstieg aus der Braunkohleverstromung stellt für die vier betroffenen Länder in sozialer und wirtschaftlicher Hinsicht eine besondere Herausforderung dar. Nordrhein-Westfalen bekennt sich zu seiner Verantwortung, wird in den kommenden Jahren die Hauptlast des Ausstiegs aus der Kohleverstromung tragen. Und wir werden auch zeitlich vorangehen: Bereits in diesem Jahr wird der erste Block vom Netz genommen.“
Mit dem vorliegenden Gesetzespaket soll die Kohleverstromung in Deutschland rechtssicher, wirtschaftlich vernünftig und sozial ausgewogen beendet werden. Gleichzeitig schafft es Perspektiven für eine sichere und bezahlbare Stromversorgung auf der Basis von hocheffizienten Gaskraftwerken, die den Übergang in eine treibhausgasneutrale Energieversorgung ermöglichen. Der Gesetzentwurf verbindet dafür Regelungen zur Reduzierung und Beendigung der Stein- und Braunkohleverstromung mit einem Stilllegungspfad für Braunkohleverstromung, einer Regelung zur Entschädigung sowie weiteren Regelungen zur Umsetzung der Einigung. Für die Stilllegung von Steinkohlekraftwerken sind bis 2026 Ausschreibungen vorgesehen. Ab 2027 erfolgen die Steinkohlestilllegungen über Ordnungsrecht. Damit die Kohlemaßnahme auch europäisch eine positive Wirkung entfaltet, ist im Kohleausstiegsgesetz eine Regelung vorgesehen, die es ermöglicht, freigewordene CO2-Zertifikate zu löschen. Zudem erhalten Kraftwerksbetreiber über die Verlängerung und Weiterentwicklung des Kraft-Wärme-Kopplungsgesetzes Anreize, für die Umrüstung von Kohle auf flexible und klimafreundlichere Stromerzeugung. Ebenso enthält der Gesetzentwurf aber auch Ausführungen zur Kompensation für Stromverbraucher im Fall eines Strompreisanstiegs durch den Kohleausstieg, und zur Zahlung eines Anpassungsgeldes an ältere Beschäftigte im Kohlesektor, um ihnen den Übergang in den Ruhestand zu erleichtern.
Nordrhein-Westfalen ist mit dem Rheinischen Revier maßgeblich vom Kohleausstieg betroffen und hat sich deshalb im Bundesrat aktiv für Nachbesserungen am Gesetzentwurf eingesetzt. Eine Hauptforderung: Eine systematische Ungleichbehandlung von Braun- und Steinkohle zu verhindern. Ferner soll es nach Auffassung des Landes keine entschädigungsfreien ordnungsrechtlichen Stilllegungen ab 2024 bzw. 2027 geben und auch keine Degression bei der Entschädigung für Steinkohlekraftwerke, die bei der Stilllegung weniger als 25 Jahre alt sind. Bei der Kraft-Wärme-Kopplung sind mehr Anreize bei Gas-KWK erforderlich. Die vorgeschlagenen Regelungen sollten zudem die Gewährleistung der Sicherheit der Wärmeversorgung besser in den Blick nehmen. Nordrhein-Westfalen fordert auch, die Stromsteuer auf das europäische Mindestmaß zu senken. Bei den im Gesetzentwurf genannten Entlastungsregelungen für die Industrie ist eine stärkere Verbindlichkeit erforderlich. Außerdem gibt es dringliche Änderungen im EEG, etwa die Abschaffung des Photovoltaik-Deckels. Mit der europäischen Kommission sind schließlich beihilferechtliche Belange und die Notifizierungspflicht für Ausschreibungssegmente gemäß KWKG zu klären.
Nordrhein-Westfalen wird das weitere Gesetzgebungsverfahren eng begleiten und sich für die eingebrachten Kernforderungen für Nachbesserungen im parlamentarischen Verfahren einsetzen. Die Bundesregierung hat nun Gelegenheit, sich mit der Stellungnahme des Bundesrates auseinanderzusetzen. Anschließend wird das Gesetzesvorhaben im Bundestag beraten werden und den Bundesrat voraussichtlich im Mai zur abschließenden Beschlussfassung erreichen.