
Einwanderung von Fachkräften
Bundesrat beschließt umfangreiche Stellungnahme
Der Fachkräftemangel in Deutschland ist bei vielen Unternehmen, vor allem in der Gesundheits- und Pflegebranche, in den MINT-Berufen, aber auch im Handwerk spürbar. Laut Bundesregierung ist die Zahl der offenen Stellen aktuell auf rund 1,2 Mio. angestiegen. Absehbar werden inländische und innereuropäische Potenziale nicht ausreichen, um den Fachkräftebedarf zu sichern. Ziel des Fachkräfteeinwanderungsgesetzes ist entsprechend, die Fachkräftesicherung durch eine gezielte und gesteuerte Zuwanderung von Fachkräften aus Drittstaaten zu flankieren. Durch klare und transparente Regeln soll eine ausgewogene Balance zwischen der herausgeforderten Integrationsfähigkeit der Gesellschaft und dem wirtschaftlichen Interesse an Zuwanderung von Fachkräften gefunden werden. Dabei wird der Grundsatz der Trennung zwischen Asyl und Erwerbsmigration beibehalten.
Das Fachkräfteeinwanderungsgesetz soll die Anerkennung ausländischer Abschlüsse beschleunigen, den Erwerb der deutschen Sprache im Ausland verstärkt fördern, effizientere und transparentere Verwaltungsverfahren enthalten und stellt eine gemeinsam mit der Wirtschaft zu erarbeitende Strategie für eine gezielte Fachkräftegewinnung und ein verbessertes Marketing in Aussicht. Dafür werden die Vorschriften des 3. und 4. Abschnitts des Aufenthaltsgesetzes neu strukturiert und gefasst. Zudem wird die Verordnung über die Beschäftigung von Ausländerinnen und Ausländern entsprechend angepasst. Im Mittelpunkt stehen qualifizierte Fachkräfte (Fachkräfte mit Berufsausbildung/ akademischer Ausbildung). Die Beschränkung auf die Engpassbetrachtung entfällt. Auf die Vorrangprüfung wird bei Fachkräften im Grundsatz verzichtet. Die Möglichkeiten des Aufenthalts zur Arbeitsplatzsuche werden in einer Norm zusammengefasst. Um die Verwaltungsverfahren effizienter und serviceorientierter zu gestalten, soll die ausländerbehördliche Zuständigkeit für die Einreise von Fachkräften bei zentralen Stellen konzentriert werden. Für schnellere Verfahren wird ein beschleunigtes Fachkräfteverfahren geschaffen.
NRW-Integrationsminister Joachim Stamp begrüßte die Gesetzentwürfe als ersten, wenn auch noch nicht ausreichenden Schritt: "Wir brauchen Erleichterungen für qualifizierte Einwanderung. Deswegen wird der Gesetzentwurf von Nordrhein-Westfalen grundsätzlich begrüßt, auch wenn er aus unserer Sicht noch nicht der große Wurf ist. Wir wollen nicht Hürden aufbauen, wir wollen Hürden abbauen. Wir brauchen eine grundsätzliche Überarbeitung unseres Aufenthaltsrechts in Deutschland."
Die Länder verlangen in ihrer Stellungnahme im Bundesrat, die Aufenthaltserlaubnis für Qualifizierungsmaßnahmen zu verlängern und Sprachanforderungen, die bei der Einreise zur Anerkennung ausländischer Berufsqualifikationen gelten sollen, zu erleichtern. Ferner sollten Zuverdienstmöglichkeiten einreisender Fachkräfte ausgeweitet werden. Auch seien die Voraussetzungen für die Einreise zur Ausbildungsplatzsuche zu hoch angesetzt. Die geplante Altersgrenze sollte von 25 auf 30 Jahre angehoben und das verlangte Sprachkenntnisniveau abgesenkt werden. Zudem sollte die Einreise zur Ausbildungsplatzsuche nicht an einen bestimmten Bildungsabschluss geknüpft werden
Für Fachkräfte mit Berufsausbildung, die zur Arbeitsplatzsuche nach Deutschland kommen, möchte der Bundesrat die Anforderungen an die Aufenthaltserlaubnis lockern. Sie sollten nicht bloß sechs sondern zwölf Monate in Deutschland bleiben und auch mehr Stunden arbeiten dürfen. Insgesamt wird nicht deutlich, ob die Regelungen im Gesetzentwurf die benötige Fachkräfteeinwanderung fördern können.