

Der Europäische Sozialfonds (ESF) verfolgt auf Grundlage des Vertrags über die Arbeitsweise der Europäischen Union die Ziele der Steigerung der Beschäftigungsfähigkeit der Menschen und unterstützt bei der Bewältigung der Herausforderungen des industriellen Wandels. Eingeführt wurde der ESF mit der Gründung der Europäischen Wirtschaftsgemeinschaft 1957.
In der Förderperiode 2021–27 wird der ESF, die Beschäftigungsinitiative für junge Menschen (YEI), den Europäischen Hilfsfonds für die am stärksten benachteiligten Personen (EHAP), das Programms für Beschäftigung und soziale Innovation (EaSI) im ESF+ fortgeführt. Zentrales politisches Ziel ist, ein sozialeres Europa, das sich wiederum in elf spezifische Ziele aus den Bereichen Beschäftigung, Bildung und soziale Inklusion unterteilt. Umgesetzt wird der ESF in Deutschland durch den Bund und die Länder, die für Ihre Programmplanungen unter anderem die Verordnungen der EU, das Nationale Reformprogramm, die länderspezifischen Empfehlungen des Europäischen Semesters für Deutschland, die in der europäischen Säule sozialer Rechte dargelegten Grundsätze und Rechte sowie die nationalen und regionalen Strategien zu beachten haben. Der Fokus des ESF in Nordrhein-Westfalen wird entsprechend auf folgenden Themen liegen:
Umgesetzt wird der ESF in Nordrhein-Westfalen auf der Grundlage des Operationellen Programms (OP) des ESF NRW, welches aktuell finalisiert und der Europäischen Kommission zur Genehmigung vorgelegt wird.
Weitere Informationen finden Sie beim Ministerium für Arbeit, Gesundheit und Soziales.
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