Fluthilfe, Ganztagsförderung, Infektionsschutz

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Ministerpräsident Armin Laschet am 10.09.2021 im Bundesrat
10. September 2021

Fluthilfe, Ganztagsförderung, Infektionsschutz

Sondersitzung des Bundesrates

Ministerpräsident Armin Laschet begrüßte im Bundesrat das historische 30-Milliarden-Paket, das Bund und Länder gemeinsam geschnürt haben. Es dient dem Wiederaufbau der von den Starkregenereignissen Mitte Juli verwüsteten Gebiete. Ebenfalls bestätigt hat der Bundesrat die Einigung im Vermittlungsausschuss zur Ganztagsförderung. Damit ist die Finanzierung gesichert, um schrittweise ab 2026 ein Anpruch auf Ganztagsbetreuung für Grundschulkinder einzuführen. Zugestimmt hat der Bundestag auch einer Änderung im Infektionsschutzgesetz. Die Hospitalisierungsrate wird Leitindikator, wenn es darum geht, über Coronamaßnahmen zu entscheiden.

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Fluthilfe

Auf einer auf Antrag von Nordrhein-Westfalen und Rheinland-Pfalz einberufenen Sondersitzung hat der Bundesrat das Gesetz zur Errichtung eines Sondervermögens „Aufbauhilfe 2021“ gebilligt. Der Deutsche Bundestag hatte es wenige Tage zuvor verabschiedet.

Wir tun alles, damit das Geld so schnell wie möglich bei denen landet, die es dringend benötigen. (Armin Laschet am 10. September 2021 im Bundesrat)

Ministerpräsident Armin Laschet begrüßte das Hilfspaket historischen Ausmaßes und die Solidarität, die Bund und Länder und die Zivilgesellschaft gezeigt haben. Das betrifft auch das hohe Tempo, mit dem der Staat reagiert. Bereits im Juli hatte das Land Nordrehin-Westfalen Soforthilfen beschlossen. Jetzt folgt nach Beratungen der Ministerpräsidentenkonferenz und dem Beschluss des Bundestages die Zustimmung des Bundesrates. Im Anschluss unterzeichneten Bund und Länder eine Verwaltungsvereinbarung, und im Land beschließen Landtag und Landesregierung einen Nachtragshaushalt und Förderrichtlinien. Doch Geld allein, so Laschet, ist nicht genug, ist nicht ausreichend. Um Häuser, Schulen, Krankenhäuser, Straßen, Brücken und weitere Infrastruktur wieder aufzubauen, tun schnelles Planen und Umsetzen not. Laschet fordert daher, das Planungsrecht daraufhin zu überprüfen, wo geltendes Recht den schnellen Wiederaufbau verzögert oder bessere Konzepte verhindert. Gleichzeit gelte es, viele Orte resilienter gegen Hochwasser zu machen, Investitionen zu ermuntern und Arbeitsplätze zu halten. Der Kampf gegen den Klimawandel hat dabei höchste Dringlichkeit. Zudem müsse, wie vom Bundesrat unlängst gefordert, die Klimaanpassung ins Klimaschutzgesetz aufgenommen werden. Kurzfristig gilt es zudem, die Katastrophenschutz- und Alamierungssysteme besser machen, so wie es mit der Vorgabe für Cell-Broadcasting jetzt vorgesehen ist.

Um die Schäden durch das Juli-Hochwasser zu bewältigen, wird mit dem Gesetz ein Sondervermögen „Aufbauhilfe 2021“ errichtet – als Sondervermögen des Bundes und ausgestattet mit 30 Milliarden Euro. An der Rückzahlung sollen sich die Länder dann hälftig beteiligen, indem sie bis zum Jahr 2050 Anteile am Umsatzsteueraufkommen an den Bund abtreten. Das Geld soll geschädigten Privathaushalten, Unternehmen und anderen Einrichtungen zugutekommen sowie dafür eingesetzt werden, die zerstörte oder beschädigte Infrastruktur wiederherzustellen. Der Wiederaufbau von Infrastruktur des Bundes, wie Bundesstraßen, wird gesondert durch den Bund finanziert.

Das Gesetz setzt zudem vorübergehend die Insolvenzantragspflicht aus. Wer aufgrund der Auswirkungen der Starkregenfälle oder des Hochwassers zahlungsunfähig wird und wenn begründete Aussicht auf Sanierung besteht, soll nicht die Insolvenz anmelden müssen. Darüber hinaus enthält das Gesetz Änderungen unter anderem beim Pfändungsschutz, um Betroffenen mit Finanzengpässen Luft zu verschaffen.
Die Flutereigbnisse vom Juli haben auch gezeigt, dass es gelingen muss, die Bevölkerung besser und rechtzeitig warnen zu können. Das neue Gesetz verpflichtet daher Mobilfunkbetreiber, ein so genanntes Cell-Broascasting-System einzurichten, mit dem an alle in einer Funkzelle eingebuchten Mobiltelefone eine Mitteilung verschickt werden kann.

Zugestimmt hat der Bundesrat auch einer Verordnung. Sie regelt insbesondere die Verteilung der Mittel des Sondervermögens ,,Aufbauhilfe 2021" auf Bund und Länder und zwischen den betroffenen Ländern untereinander. Zudem finden sich Vorgaben zu den berücksichtigungsfähigen Schäden, zur zweckentsprechenden Mittelverwendung und gegebenenfalls Rückforderung, zu den jeweiligen Berichts- und Prüfungspflichten der Länder sowie zu den Prüfrechten des Bunderechnungshofes.

Infektionsschutzgesetz

Das beschlossene Gesetz zur Fluthilfe enthält auch Änderungen des Infektionsschutzgesetzes zur Corona-Bekämpfung. Danach müssen Einreisende aus dem Ausland generell einen Impf-, Genesungs- oder Testnachweis vorlegen. Zudem sollen Schäden bei der Deutschen Bahn und bei den nicht-bundeseigenen Eisenbahnen gleichbehandelt werden. Auch nimmt das Gesetz eine Flexibilisierung bei dem Thema mobile Anlagen vor, was unter anderem für erleichtere Genehmigungsverfahren bei der Elektrisierung von Bahnstrecken führen soll. Anstelle der reinen Inzidenz gilt künftig als wesentlicher Maßstab für die weitergehenden Schutzmaßnahmen insbesondere die Anzahl der stationär zur Behandlung aufgenommenen Patienten, die an COVID-19 erkrankt sind, je 100 000 Einwohner innerhalb von sieben Tagen. Weitere Indikatoren zur Bewertung des Infektionsgeschehens sind die unter infektionsepidemiologischen Aspekten differenzierte Anzahl der Neuinfektionen mit dem Coronavirus SARS-CoV-2 je 100 000 Einwohner innerhalb von sieben Tagen (Dynamik des epidemischen Geschehens), die verfügbaren intensivmedizinischen Behandlungskapazitäten (Belastung des Gesundheitssystems) und die Anzahl der gegen die Coronavirus-Krankheit-2019 (COVID-19) geimpften Personen. Arbeitgeber erhalten zudem zum Zweck des Infektionsschutzes einen Anspruch auf Auskunft über den Impfstatus ihrer Mitarbeiter. Dies gilt  allerdings nur für die Bereiche im der Kitas, Schulen und Pflegeheime.

Ganztagsförderung

Mit breiter Mehrheit hat der Bundesrat den Einigungsvorschlag aus dem Vermittlungsausschuss zur Ganztagsbetreuung gebilligt. Zuvor hatte bereits der Bundestag zugestimmt.

Ministerpräsident Armin Laschet: „Das ist ein guter Tag für die Familien in Deutschland“.

Das Gesetz beinhaltet die stufenweise Einführung eines Anspruchs auf ganztägige Förderung für Grundschulkinder ab dem Jahr 2026. Ab August 2026 sollen zunächst alle Kinder der ersten Klassenstufe einen Anspruch darauf haben, ganztägig gefördert zu werden. Der Anspruch soll in den Folgejahren um je eine Klassenstufe ausgeweitet werden, damit ab August 2029 jedes Grundschulkind der Klassenstufen 1 bis 4 einen Anspruch auf ganztägige Betreuung hat.

Da hinsichtlich der Finanzierung der Investitions- und Betriebs-kosten keine Einigung erzielt werden konnte, hatte Bundesrat in seiner Sitzung im Juni den Vermittlungsausschuss angerufen. Dieser hat am 6. September einen Kompromiss vorgelegt. Danach verpflichtet sich der Bund zu trägerneutralen investiven Finanzhilfen für den zusätzlichen Auf- und Ausbau ganztägiger Bildungs- und Betreuungsangebote in einem Umfang von 3,5 Milliarden Euro. Die Förderquote seitens des Bundes wird 70 Prozent, die der Länder mindestens 30 Prozent betragen. Für die laufenden Betriebskosten ist ein stufenweises Verfahren für die Beteiligung des Bundes in Höhe von 1,3 Milliarden Euro ab 2030 vorgesehen. Zudem soll die tatsächliche Kostenentwicklung Ende 2027 und 2030 evaluiert werden, um auf der Grundlage zu planen.

Das Ganztagsangebot allein, so Laschet, wird indes nicht reichen. Mehr Elterngeld und längere Elternzeiten müssen die flankierenden nächsten Schritte sein. Als weiteres Ziel nannte Laschet, die Eltern von Bürokratie zu entlasten und ihnen die Möglichkeit zu geben, alle Familienleistungen an einem Ort aus einer Hand erhalten zu können. Bildung ist, so Laschet, der Schlüssel zu sozialer Gerechtigkeit. Die Ganztagsangebote werden vielen Kindern die Möglichkeit geben, ihren eigenen Bildungsweg zu gehen. Jede angebotene Stunde ist eine gute Stunde. Jetzt gilt es jedoch, die Qualität dieses Ganztagsangebotes bis 2026 vorzubereiten. Es ist nicht damit getan, nur die Betreuungszeiten ausweiten. Vielmehr muss am Ende auch qualitativ hochwertige Bildung angeboten werden können. Dafür bedarf es Personal und inhaltlicher Angebote. Dies müsse ab jetzt konsequent vorbereitet werden.
 

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