
Ansiedlung internationaler Organisationen in Deutschland erleichtern
Nordrhein-Westfalen legt Bundesrat Entwurf eines Gaststaatsgesetzes vor
NRW hat mit seiner Initiative einen Gesetzentwurf im Bundesrat vorgestellt. Ziel ist es, den Status internationaler Organisationen einheitliche und transparent in Deutschland zu regeln und damit die Ansiedlung solcher Einrichtungen in der Bundesrepublik zu fördern. Als Standort und Sitz solcher Einrichtungen würde die Bundesrepublik ihre Rolle und Position in internationalen Foren bekräftigen. Neben dem politischen Prestige haben die Ansiedlungen auch positive wirtschaftliche Auswirkungen. Um den Standort Deutschland attraktiver zu machen, sollen internationalen Einrichtungen und deren Personal Vorrechte, Immunitäten, Befreiungen und Erleichterungen transparent und voraussehbar erhalten können. Demgemäß garantiert das Gesetz unter anderem die Sicherheit des Sitzgeländes, Immunität von Gerichtsbarkeit, Steuerbefreiungen und Kommunikationsfreiheit, sowie weitere steuer- und arbeitsrechtliche Befreiungen und Erleichterungen für die Bediensteten der internationalen Einrichtung und ihre Beschäftigten. In Zukunft sollen auf diese Weise zeitaufwändige Verhandlungen für Sitzabkommen und Vertragsgesetze weitgehend entbehrlich werden.
Aufgrund des steigenden Konkurrenzkampfes um die Ansiedlung internationaler Einrichtungen in der internationalen Arena ist es notwendig, die rechtlichen und steuerlichen Anziehungsfaktoren und Wettbewerbsfähigkeit der Bundesrepublik zu verbessern. Bisher existieren nur Regelungen für Einrichtungen der UN, die jedoch auf verschiedene Abkommen und Gesetze verstreut sind. Dies ist nicht mehr zeitgemäß. Unser Gesetzentwurf erweitert den Anwendungsbereich auch auf andere Formen internationaler Zusammenarbeit und fasst die Materie in einem Gesetz transparent zusammen. Die sogenannten „hybriden“ Einrichtungen, in denen Staaten mit nicht-staatlichen Mitgliedern gleichberechtigt zusammenarbeiten, gewinnen heutzutage zunehmende Bedeutung. Diese Einrichtungen spielen vor allem in der Umwelt- und Klimapolitik eine besondere Rolle.
Da am Standort Bonn bereits mehrere UN-Organisationen beheimatet sind, verfügt Nordrhein-Westfalen über einschlägige Erfahrungen in dem Bereich. Deswegen machen wir mit dem Gesetzentwurf konkrete Vorschläge, die es erleichtern, internationale Organisationen ins Land zu holen.