Gemeinnützigkeit für nicht-kommerziellen Journalismus

Bild des Benutzers Arno Bauermeister
Gespeichert von Arno Bauermeister am 11. Juni 2019
Armin Laschet 978. Bundesrat
7. Juni 2019

Gemeinnützigkeit für nicht-kommerziellen Journalismus

Ministerpräsident Armin Laschet stellt Landesinitiative im Bundesrat vor

Die Landesregierung Nordrhein-Westfalen hat eine Bundesratsinitiative auf den Weg gebracht. Die Abgabenordnung soll so geändert werden, dass nicht-kommerzieller Journalismus dort als eigener Förderzweck aufgenommen wird. Voraussetzung ist, dass der geförderte Träger der Selbstregulierung durch den Pressekodex und der Beschwerdeordnung des Deutschen Presserates unterliegt.

bislang nicht bewertet
 

In den letzten Jahren ist im Zuge des digitalen Wandels zunehmend zu beobachten, dass die etablierten Geschäfts- und Erlösmodelle der privatwirtschaftlichen Anbieter journalistischer Inhalte unter Druck geraten. Journalistische Initiativen, die ohne Gewinnstreben signifikante Beiträge zur Stärkung von Medienvielfalt, auch mit Blick auf aufwändige investigative journalistische Recherchen leisten können, aber nur in seltenen Fällen über tragfähige Erlösmodelle verfügen, sollen deshalb besser gefördert werden. Beispiele insbesondere im angelsächsischen Raum zeigen, dass hier erhebliches Potenzial für mehr Meinungs- und Medienvielfalt liegt.

„Meinungs- und Pressefreiheit ist ein Lebenselement der Demokratie. Deshalb wollen wir Formen des gemeinnützigen Journalismus stärken“, sagte Ministerpräsident Armin Laschet im Bundesrat.

In Deutschland haben zwar vereinzelte journalistische Initiativen – Mangels eines eigenen Förderzwecks „Journalismus“ in der Abgabenordnung – den Status der Gemeinnützigkeit erhalten, etwa unter der Rubrik „Volksbildung“. Dies bietet jedoch keine Rechtssicherheit und führt zu unterschiedlichen Rechtsanwendungen der jeweils zuständigen Finanzbehörden.  

Die Abgabenordnung führt für Gemeinnützigkeit das Merkmal der Selbstlosigkeit an. Daraus ergibt sich, dass ausschließlich Initiativen ohne Gewinnstreben den Status der Gemeinnützigkeit erhalten können. Initiativen, die den Status der Gemeinnützigkeit rechtssicher erhalten haben, können ihn gezielt wie ein Gütesiegel verwenden, um neue Finanzierungsmodelle auf der Basis von Spenden, Stiftungsfinanzierung oder auch Crowdfunding zu entwickeln.

Mit der Fokussierung auf journalistisch tätige Körperschaften, die der Selbstregulierung durch den Pressekodex und der Beschwerdeordnung des Deutschen Presserates unterliegen, wird zum Ausdruck gebracht, dass Initiativen gefördert werden sollen, die sich hohen und allgemein anerkannten journalistischen Maßstäben verpflichtet fühlen und echte publizistische Beiträge zur Medien- und Meinungsvielfalt leisten.

Die nordrhein-westfälische Initiative werden nun die Ausschüsse des Bundesrates beraten und dem Plenum eine Beschlussempfehlung vorlegen.

Weitere

Pressemitteilungen

Weitere

Informationen