Möglichkeiten der Kraft-Wärme-Kopplung konsequent nutzen

Bild des Benutzers Arno Bauermeister
Gespeichert von Arno Bauermeister am 6. November 2015
Kraftwerk
6. November 2015

Möglichkeiten der Kraft-Wärme-Kopplung konsequent nutzen

Rahmenbedingungen noch weiter verbessern

Seit März drängt Nordrhein-Westfalen darauf, die Kraft-Wärme-Kopplung noch stärker zu fördern. Nun sind es also 1,5 Mrd. Euro pro Jahr statt 750 Mio. Euro, was wir sehr begrüßen. Und doch werden wir auch künftig aufzeigen, wo wirtschaftlich und klimapolitisch weiteres Potenzial für den Ausbau der KWK steckt, insbesondere um das große Ziel zu erreichen, 25 Prozent des gesamten Stroms aus KWK zu gewinnen.

bislang nicht bewertet
 

Der Gesetzentwurf der Bundesregierung zur Neuregelung des Kraft-Wärme-Kopplungsgesetzes (KWKG) verfolgt das Ziel, neue Impulse zur Steigerung des KWK-Strom-Anteils an der Stromerzeugung zu setzen, hierdurch zur Erreichung der Klimaschutzziele beizutragen und eine faire Verteilung der Kosten zu erreichen. Dabei ist laut Gesetzentwurf für die Kohärenz des KWK-Zubaus mit anderen Zielen der Energiewende eine bessere Abstimmung der KWK-Ausbauziele auf den Zubau erneuerbarer Energien notwendig. Als wesentlicher Impuls wird das KWK-Fördervolumen auf 1,5 Mrd. Euro pro Jahr verdoppelt.


Gerade in Nordrhein-Westfalen, das ein wichtiger Energieerzeugungs- und Industriestandort ist, gibt es nach wie vor ein großes Potenzial an Wärmesenken die einen Ausbau der KWK sowohl wirtschaftlich als auch klimapolitisch wünschenswert machen. Hinzu kommt, dass wir die erneuerbare Energien im Rahmen der Energiewende auch langfristig mit hochflexiblen Kapazitäten flankieren werden, um ein hohes Maß an Versorgungssicherheit sicherzustellen.


Die nordrhein-westfälische Landesregierung unterstützte im Bundesrat all jene Anträge die eine langfristige Wirtschaftlichkeit bestehender und neu zu bauender KWK-Anlagen sicherstellt, so etwa die Frage des Eigenstromprivilegs, und hält am Ziel von 25 Prozent KWK an der gesamten Nettostromerzeugung fest. NRW hatte bereits im März 2015 eine Entschließung in den Bundesrat eingebracht und die Bundesregierung erneut aufgefordert, nun zügig die Notwendige Gesetzesnovelle vorzulegen.


Gerade in Nordrhein-Westfalen, das ein wichtiger Energieerzeugungs- und Industriestandort ist, gibt es nach wie vor ein großes Potenzial an Wärmesenken, die einen Ausbau der KWK sowohl wirtschaftlich als auch klimapolitisch wünschenswert machen. Hinzu kommt, dass wir die Erneuerbare Energien im Rahmen der Energiewende auch langfristig mit hochflexiblen Kapazitäten flankieren werden, um ein hohes Maß an Versorgungssicherheit sicherzustellen.

Hintergrund

Einschränkungen sieht der Gesetzentwurf im Bereich Eigenversorgung / Objektversorgung aus KWK-Anlagen außerhalb der Netzeinspeisung vor, da die Bundesregierung aufgrund der Vorteile der Eigenstromversorgung einen wirtschaftlichen Anlagenbetrieb auch ohne Förderung für möglich erachtet.

Weiterhin soll die Novelle dazu beitragen, den vor dem Hintergrund der Energiewende grundsätzlich sinnvollen KWK-Ausbau mit einer stärkeren Flexibilisierung des Anlagenbetriebs zu verbinden.

Ein wichtiger Aspekt der Gesetzesnovelle ist der von der KWK zu erbringende Beitrag zum Klimaschutz.  Im Zuge der Konkretisierung des Aktionsprogramms Klimaschutz 2020 der Bundesregierung soll ein zusätzlicher Minderungsbeitrag von vier Mio. Tonnen CO2 durch eine Reform der KWK-Förderung erreicht werden.

Vor diesem Hintergrund unterstützt der Gesetzentwurf gezielt Neubau, Modernisierung und Nachrüstung hocheffizienter KWK-Anlagen auf Basis von Abfall, Abwärme, Biomasse, gasförmigen oder flüssigen Brennstoffen, und beendet die Förderung neuer oder modernisierter Kohle-KWK-Vorhaben, da dies im Widerspruch zum Ziel einer dekarbonisierten Stromerzeugung stehe.

Der Gesetzentwurf sieht zusätzlich einen Bonus für neue KWK-Anlagen vor, die bestehende kohlebefeuerte KWK ersetzen. Um trotz der ungünstigen wirtschaftlichen Rahmenbedingungen den Weiterbetrieb bestehender hocheffizienter – gasbefeuerter – KWK-Anlagen zu ermöglichen, erhalten diese Bestandsanlagen befristet bis Ende 2019 einen zusätzlichen Zuschlag zur Stilllegungsverhinderung.

Schließlich sieht der Gesetzentwurf zur Kostenentlastung der Haushalte vor, bislang privilegierte Stromkunden (insbesondere mit Verbrauch von mehr als 1 Gigawattstunde) künftig stärker an den KWK-Förderkosten zu beteiligen.

Weitere

Pressemitteilungen

Weitere

Informationen

Kontakt

VERANSTALTUNGEN

KEINE ERGEBNISSE

Information

Downloads

Tastatur mit Download-Zeichen
KEINE ERGEBNISSE

Links

Weitere Informationen

Information