Nordrhein-Westfalen gegen Tricksereien bei der Gewerbesteuer

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Steuerhinterziehung
4. November 2016

Nordrhein-Westfalen gegen Tricksereien bei der Gewerbesteuer

NRW-Finanzminister Walter-Borjans stellt dem Bundesrat Entschließung vor

Nordrhein-Westfalen legt dem Bundesrat eine Initiative zur Beratung vor, mit der es – bisher legale – "Gestaltungen" bei der Gewerbesteuer bekämpfen will. Es muss gelten: Gewinne sind auch innerhalb Deutschlands dort zu versteuern, wo sie erwirtschaftet werden. Steueroptimierte Gewinnverlagerungen sind nicht nur international, sondern auch national zu verhindern.

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Die Diskussion über Gewinnverlagerung durch Lizenzen wurde bisher vor allem vor dem Hintergrund von grenzüberschreitenden Lizenzzahlungen und der Verlagerung von Gewinnen in internationale Steueroasen geführt. Das Bundesfinanzministerium auf Bitte der Länderfinanzminister eine Arbeitsgruppe eingerichtet. Sie soll geeignete Maßnahmen prüfen, um solche Gewinnverlagerungen künftig zu verhindern. Die Arbeitsgruppe hat sich im September konstituiert. Nun sind Fälle bekannt geworden, bei denen Unternehmen auch innerdeutsche Lizenzzahlungen dazu nutzen, Gewinne in Gemeinden mit sehr niedrigen Hebesätzen zu verschieben und so ihre Gewerbesteuerbelastung zu mindern. In einem Fall geht es um eine Steuerersparnis von über 100 Mio. Euro im Jahr.


Es besteht dringender Handlungsbedarf. Mit der Entschließung will Nordrhein-Westfalen die Bundesregierung bitten, einen Gesetzesvorschlag zur Verhinderung solcher Gestaltungsmodelle zu erarbeiten. Die Initiative werden nun der Finanz-, Innen- und Wirtschaftsausschuss des Bundesrates beraten.

Hintergrund

Konkret geht es um folgende Fallkonstellation: Ein Konzern überträgt „geistiges Eigentum“ in Form verschiedener Patente, Markenrechte und Lizenzen steuerneutral zum Buchwert auf eine konzernzugehörige Tochter-Personengesellschaft („Lizenzgesellschaft“). Die Lizenzgesellschaft überlässt die übertragenen Rechte dann der operativ tätigen Konzerngesellschaft(„Produktionsgesellschaft“) gegen Lizenzzahlung zur Nutzung. Der Gewinn wird hierdurch in die hebeberechtigte Gemeinde der Lizenzgesellschaft verlagert. Dabei handelt es sich um eine „Gewerbesteueroase“ mit einem sehr niedrigen Hebesatz.


Die Gewerbesteuer soll den Kommunen einen Ausgleich für die Lasten bieten, die Ihnen durch das Vorhalten der für den Betrieb eines gewerblichen Unternehmens erforderlichen Infrastruktur entstehen. Für viele Kommunen ist die Gewerbesteuer die wichtigste Einnahmequelle. Die hebeberechtigte Gemeinde der Lizenzgesellschaft trägt keine echten betrieblichen Lasten des Konzerns. Dort sind nur die Büros zur Verwaltung der Lizenzen angesiedelt. Alle Betriebsanlagen befinden sich weiterhin in der hebeberechtigten Gemeinde der Produktionsgesellschaft.


Erschwerend kommt hinzu, dass auch die stillen Reserven der in der Stamm-Kommune entwickelten Lizenzen gewerbesteuerrechtlich in die niedrig besteuerte Gemeinde verlagert werden. Werden die Lizenzen verkauft, wird also auch der Gewinn das Gewerbesteueraufkommen der Stamm-Kommune nicht erhöhen.

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