Medienminister Lersch-Mense zur geplanten Abschaffung der Störerhaftung

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MCdS Franz-Josef Lersch-Mense Pressefoto
11. Mai 2016

Medienminister Lersch-Mense zur geplanten Abschaffung der Störerhaftung

Gut für Interessen der Anbieter wie Nutzer öffentlichen WLANs

Die Landesregierung hat sich schon früh im Bundesrat für eine Ausweitung des Access-Provider-Privilegs stark gemacht und eine Klarstellung zugunsten öffentlicher WLANs gefordert. Deshalb ist es umso erfreulicher, dass nun auch auf Seiten der Bundesregierung eine Einigung erzielt werden konnte, die den Interessen der Anbieter wie Nutzer öffentlichen WLANs gerecht wird.

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Der Minister für Bundesangelegenheiten, Europa und Medien des Landes Nordrhein-Westfalen und Chef der Staatskanzlei Franz-Josef Lersch-Mense äußert sich zur geplanten Abschaffung der Störerhaftung:

"Das ist wirklich ein erfreulicher Durchbruch, für den sich Nordrhein-Westfalen lange und intensiv eingesetzt hat. Die Landesregierung hat sich schon früh im Bundesrat für eine Ausweitung des Access-Provider-Privilegs stark gemacht und eine Klarstellung zugunsten öffentlicher WLANs gefordert. Deshalb ist es umso erfreulicher, dass nun auch auf Seiten der Bundesregierung eine Einigung erzielt werden konnte, die den Interessen der Anbieter wie Nutzer öffentlichen WLANs gerecht wird. Dies ist ein gutes Signal an alle Nutzerinnen und Nutzer von WLAN und auch besonders an das bürgerschaftliche Engagement der Freifunkbewegung, die wir in NRW unterstützen.
 
In Deutschland wird damit das möglich, was wir alle von Auslandsreisen kennen, nämlich öffentliches WLAN überall. Dass Anbieter nicht mehr fürchten müssen, in Haftung genommen zu werden, wenn einzelne Nutzer öffentliches WLAN missbrauchen, entspricht genau der Linie, die NRW auf allen Ebenen verfolgt. Insbesondere war es uns wichtig, technische Sicherungen oder Vorschaltseiten ausdrücklich nicht vorzusehen, damit öffentliches WLAN ohne besondere Hürden rechtssicher angeboten werden kann. Auch der Generalanwalt beim EuGH hatte diese Ansicht geteilt und die Stellungnahme des Bundesrates mit den von NRW maßgeblich vorbereiteten Ziffern zum Access-Provider-Privileg zitiert."

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