
Mieterstrom fördern
Bundesrat beschließt NRW-Initiative: Bundesregierung soll Mieterstromverordnung erlassen
Mieterstrom wird in unmittelbarer räumlicher Nähe zu einem Mietobjekt produziert. Deshalb entfallen Netznutzungsentgelte und die sogenannten Konzessionsabgabe. Es handelt sich um eine Form von Direktvermarktung für eine sehr verbrauchernahe Stromerzeugung. In der Regel handelt es sich bei den für Mieterstrom verwendeten Erzeugungsanlagen entweder um Photovoltaikanlagen auf Dachflächen oder um kleine Blockheizkraftwerke (Anlagen mit Kraft-Wärme-Kopplung), die etwa mit Erdgas betrieben werden.
Mieterstrommodelle sind geeignet, zum Erfolg der Energiewende erheblich beizutragen . Sie steigern die Akzeptanz der Energiewende, da Mieter sich aktiv an der Umsetzung der Energiewende beteiligen und auch finanziell daran teilhaben können. Zudem können Mieterstrommodelle das Angebotsportfolio von vielen Unternehmen erweitern, was zu neuen Geschäftsmodellen führt. Um Mieterstrommodellen eine wirtschaftliche Perspektive zu geben, müssen der Direktverbrauch dem Eigenverbrauch wirtschaftlich gleichgestellt und regulatorische Hemmnisse beseitigt werden.
Darüber hinaus wird die Bundesregierung in der Entschließung aufgefordert zu prüfen, steuerliche Hemmnisse für Mieterstrommodelle im Körperschafts- und Gewerbesteuergesetz abzubauen. Durch das aktuelle Körperschafts- und Gewerbesteuergesetz führten die Stromerzeugung und die Stromversorgung der Mieter für Wohnungsunternehmen zum Verlust der steuerlichen Privilegien. Vor diesem Hintergrund setzten nur vereinzelt Wohnungsbaugesellschaften Mieterstrommodelle um.