Mieterstrom fördern

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Photovoltaik Dach PV Giebel
10. März 2017

Mieterstrom fördern

Bundesrat beschließt NRW-Initiative: Bundesregierung soll Mieterstromverordnung erlassen

Mit dem EEG 2017 gab es eine politische Verständigung darauf, Mieter durch so genannte Mieterstrommodelle unmittelbar wirtschaftlich an der Energiewende teilhaben zu lassen. Mit der vom Bundesrat gefassten Entschließung fordern wir die Bundesregierung auf, von der im EEG verankerten Verordnungsermächtigung Gebrauch zu machen oder eine gesetzliche Regelung dazu auf den Weg zu bringen. Darüber hinaus soll die Bundesregierung steuerliche Hemmnisse abbauen und die Wirtschaftlichkeit verschiedener Betreibermodelle sicherstellen.

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Mieterstrom wird in unmittelbarer räumlicher Nähe zu einem Mietobjekt produziert. Deshalb entfallen Netznutzungsentgelte und die sogenannten Konzessionsabgabe. Es handelt sich um eine Form von Direktvermarktung für eine sehr verbrauchernahe Stromerzeugung. In der Regel handelt es sich bei den für Mieterstrom verwendeten Erzeugungsanlagen entweder um Photovoltaikanlagen auf Dachflächen oder um kleine Blockheizkraftwerke (Anlagen mit Kraft-Wärme-Kopplung), die etwa mit Erdgas betrieben werden.


Mieterstrommodelle  sind geeignet, zum  Erfolg  der Energiewende  erheblich  beizutragen . Sie steigern die  Akzeptanz  der  Energiewende,  da  Mieter  sich aktiv  an  der  Umsetzung  der  Energiewende  beteiligen  und  auch finanziell  daran teilhaben können. Zudem können Mieterstrommodelle das Angebotsportfolio von vielen  Unternehmen  erweitern, was zu neuen Geschäftsmodellen führt. Um Mieterstrommodellen eine wirtschaftliche Perspektive zu geben, müssen der Direktverbrauch dem Eigenverbrauch wirtschaftlich gleichgestellt und regulatorische Hemmnisse beseitigt werden.


Darüber hinaus wird die Bundesregierung in der Entschließung aufgefordert zu prüfen, steuerliche Hemmnisse für Mieterstrommodelle im Körperschafts- und Gewerbesteuergesetz abzubauen. Durch das aktuelle Körperschafts- und Gewerbesteuergesetz führten die Stromerzeugung und die Stromversorgung der Mieter für Wohnungsunternehmen zum Verlust der steuerlichen Privilegien. Vor diesem Hintergrund setzten nur vereinzelt Wohnungsbaugesellschaften Mieterstrommodelle um.

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