Nordhein-Westfalen begrüßt den Umbau zu einer zukunftsfähigen Nutztierhaltung

Bild des Benutzers Arno Bauermeister
Gespeichert von Arno Bauermeister am 10. Juli 2023
1035. BR | Ministerin Gorißen
7. Juli 2023

Nordhein-Westfalen begrüßt den Umbau zu einer zukunftsfähigen Nutztierhaltung

Landwirtschaftsministerin Gorißen kritsiert unzureichende Finanzierung

Der Bundesrat hat das Tierhaltungskennzeichnungsgesetz gebilligt. Die nordrhein-westfälische Landwirtschaftsministerin Silke Gorißen bekannte sich im Plenum zum Umbau der Nutztierhaltung und zu mehr Tierwohl, kritisierte aber die unzureichende Finanzierung.

bislang nicht bewertet

Der Bundesrat hat das vom Bundestag beschlossene Tierhaltungskennzeichnungsgesetz passieren lassen. In einer kritischen Entschließung monieren die Länder, dass der im vorgelegten Bundesprogramm vorgesehene Finanzansatz von einer Milliarde Euro für die Förderung der Investitions- und Betriebskosten für den gesamten Umbau der Tierhaltung bisher deutlich zu niedrig ist und bitten den Bund, ein langfristiges Finanzierungskonzept für den gewollten Transformationsprozess vorzulegen.

Die nordrhein-westfälische Landwirtschaftsministerin Silke Gorißen stellte im Plenum klar: „Nordrhein-Westfalen unterstützt den Umbau der Nutztierhaltung, um unsere Landwirtschaft nachhaltiger aufzustellen. Wir wollen mehr Tierwohl.“ Allerdings fügte sie hinzu: „Dies funktioniert jedoch nur gemeinsam mit unseren Landwirtinnen und Landwirten und nicht gegen sie. Und das funktioniert auch nur dann, wenn wir ihnen entsprechende Perspektiven bieten. Deshalb brauchen wir eine ausreichende Finanzierungsmöglichkeit, eine ausreichende Fördermöglichkeit sowie Planungssicherheit. Denn sonst kommt es schnell zu einem Bestandsabbau anstatt zu einem Umbau. Und das, was hier abgebaut wird, das können wir jetzt bereits erkennen, das wird im EU-Ausland aufgebaut.“

Weiter resümierte Gorißen: „Über Monate hinweg haben wir, die Länder und allen voran auch Nordrhein-Westfalen nicht aufgehört, auf die Schwachstellen hinzuweisen. Inzwischen ist nicht nur das Tierhaltungskennzeichnungsgesetz in Teilen angepasst worden, auch liegen mittlerweile weitere Bausteine der Bundesregierung zum Umbau der Nutztierhaltung vor. Für gut gelungen halte ich die vorliegende Fassung des Tierhaltungskennzeichnungsgesetzes nach wie vor nicht. Von der Haltungskennzeichnung abgesehen ist und bleibt der entscheidende Baustein für einen erfolgreichen Umbau der Nutztierhaltung das Finanzierungskonzept. Das von der Bundesregierung vorgelegte Konzept bedarf allerdings deutlicher Nachbesserungen.“

Woran fehlt es? „Für einen erfolgreichen Umbau der Tierhaltung bedarf es eines Gesamtpakets. Hierzu zählt auch eine umfassende Kennzeichnung. Diese Kennzeichnung muss aber dringend in den folgenden drei Bereichen überarbeitet und erweitert werden, um erfolgversprechend zu sein:

Erstens: Sauen- und Ferkelhaltungen müssen Berücksichtigung finden, um den vollständigen Lebenszyklus in der Schweinehaltung abzubilden. Zweitens: Es müssen weitere Vertriebswege wie die Außerhausverpflegung einbezogen werden. Drittens: Die Kennzeichnung muss über frisches Schweinefleisch hinausgehen und zügig auf weitere Tierarten ausgeweitet werden.

Zudem bedarf es einer ausreichenden Förderkulisse, praktikablen Fördervoraussetzungen und einer entsprechenden Förderdauer, um Planungssicherheit zu schaffen."

Eine ausreichende Förderung ist nicht ein Zusatz zum Paket des Umbaus der Nutztierhaltung, es ist der Grundstein.

 

Hintergrund

Das beschlossene Gesetz führt eine einheitliche Pflicht für inländische Betriebe zur Kennzeichnung von Lebensmitteln tierischen Ursprungs ein. Lebensmittel, für die eine Kennzeichnungspflicht eingeführt wird, sind vor Abgabe an den Endverbraucher mit einer Information über die Haltungsform der Tiere, von denen die Lebensmittel gewonnen wurden, zu versehen. Es sind fünf Haltungsstufen vorgesehen: Bio, Auslauf/Weide, Frischluftstall, Stall+Platz, Stall. Ziel ist es, die Entscheidungsfreiheit jedes einzelnen Endverbrauchers zu stärken.
 
Zunächst wird die verpflichtende Tierhaltungskennzeichnung nur für frisches Fleisch, das von Mastschweinen gewonnen wurde, eingeführt. Sie soll jedoch künftig in weiteren Schritten auf andere Absatzwege (z.B. Außer-Haus-Verpflegung), Produktarten und Tierarten ausgeweitet werden, um eine möglichst hohe Marktabdeckung von gekennzeichneten Produkten in Deutschland zu erreichen.

Für Betriebe aus dem Ausland gilt die Verpflichtung nicht, sie können aber freiwillig daran teilnehmen. Die Überwachung der inländischen Betriebe soll durch die Landesbehörden gewährleistet werden.

Weitere

Pressemitteilungen

Weitere

Informationen

Kontakt

VERANSTALTUNGEN

KEINE ERGEBNISSE

Information

Downloads

Tastatur mit Download-Zeichen
KEINE ERGEBNISSE

Information