
NRW-Initiativen zur Justizpolitik
Mehr Rechte für Gerichtsvollzieher und Modernisierung der Verwaltungsgerichtsordnung
Gerichtvollzieher
Das Gesetz zur Reform der Sachaufklärung in der Zwangsvollstreckung aus dem Jahr 2009 und das Gesetz zur Durchführung der Verordnung (EU) Nummer 665/2014 sowie zur Änderung sonstiger zivilprozessualer, grundbuchrechtlicher und vermögensrechtlicher Vorschriften und zur Änderung der Justizbeitreibungsordnung aus dem Jahr 2016 weiteten die Ermittlungsbefugnisse der Gerichtsvollzieher gegenüber Dritten aus. In der Praxis besteht bei den Auskunftsrechten der Gerichtsvollzieher gegenüber Dritten jedoch noch Optimierungsbedarf. Es bestehen Informationsbeschaffungsdefizite, die Pfändungs- und Ermittlungsmaßnahmen erschweren. Das betrifft etwa die Möglichkeit, in das Grundbuch Einsicht zu nehmen. Auch Abfragen bei den berufsständischen Versorgungseinrichtungen betreffend den aktuellen Arbeitgeber oder Aufenthaltsort der Schuldner sind bei Forderungen von weniger als 500 Euro nicht möglich. Das Forderungen damit nur erschwert durchsetzbar sind, erweist sich als wirtschaftlicher Standortnachteil und schadet zudem der Zahlungsmoral.
Der Gesetzentwurf Nordrhein-Westfalens zielt darauf ab, die in der Praxis bestehenden Schwierigkeiten zu beseitigen und die Auskunfts- und Übermittlungsrechte zu erweitern. Zudem wird die bestehende Wertgrenze für die Übermittlung von Sozialdaten zur Durchsetzung von öffentlich-rechtlichen Ansprüchen gestrichen, um einen Gleichlauf zwischen öffentlicher und privater Vollstreckung herzustellen. Ferner stellt der Entwurf klar, dass das Insolvenzgericht die Gerichtsvollzieher damit beauftragen kann, Fremdauskünfte bei bestimmten Stellen einzuholen, falls die Schuldner ihren Auskunftspflichten nicht nachkommen.
Verwaltungsgerichtsordnung
Die in dem Gesetzentwurf vorgesehenen punktuellen Änderungen der Verwaltungsgerichtsordnung zielen darauf ab, den verwaltungsrechtlichen Rechtsschutz zu straffen und zu verbessern. Neben Regelungen zu einer flexibleren Besetzung der Kammern mit Richtern auf Probe und zur Mitwirkung ehrenamtlicher Richter liegt der Fokus auf den nachfolgenden drei Bereichen:
- Verringerung der Dauer von Planungs- und Genehmigungsverfahren und damit einhergehend von Investitionshemmnissen durch Verzerrungen im internatio-nalen Wettbewerb durch Einführung einer erstinstanzlichen Zuständigkeit der Oberverwaltungsgerichte und der Möglichkeit eines konzentrierten Verfahrens
- Gewährleistung von besonderem Fachwissen und wirtschaftlichen Verständnis durch die Einrichtung spezialisierter Wirtschafts- und Planungsspruchkörper
- Bürgerfreundlichere Ausgestaltung von Ersatzansprüchen gegen die öffentliche Hand durch Einführung eines verwaltungsprozessualen Adhäsionsverfahrens, durch das Doppelprozesse vor dem ordentlichen (Sekundäranspruch) und dem Verwaltungsgericht (Primäranspruch) vermieden werden können.