Kein Geld an Verfassungsfeinde

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BVerfG Karlsruhe Gerichts Gerichtssaal
10. Februar 2017

Kein Geld an Verfassungsfeinde

Bundesrat fordert Ausschluss von Parteien mit verfassungsfeindlichen Zielen von der staatlichen Parteienfinanzierung und sonstigen Leistungen

Das Bundesverfassungsgericht hat in seiner jüngsten Entscheidung klar festgestellt, dass die NPD verfassungswidrig ist. Dennoch hat Karlsruhe kein Verbot ausgesprochen, weil die Partei zu unbedeutend ist, um ihre verfassungsfeindlichen Ziele auch zu erreichen. Die Länder wollen daraus nun die Konsequenzen ziehen und schlagen vor, Parteien mit verfassungsfeindlichen Zielen von der staatlichen Parteienfinanzierung und sonstigen Leistungen auszuschließen.

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Die Karlsruher Entscheidung hat zu einer Situation geführt, dass als verfassungswidrig eingestufte Parteien dennoch vom Parteienprivileg profitieren können, indem sie etwa Zugang zur Parteienfinanzierung oder zu Sendezeiten im Rundfunk erhalten. Ein absurder Zustand, den der Gesetzgeber beenden sollte. Möglichkeiten eines entsprechenden Vorgehens unterhalb der Schwelle eines Parteiverbots hat das Bundesverfassungsgericht selbst aufgezeigt. So könne der Gesetzgeber Möglichkeiten gesonderter Sanktionierung für verfassungsfeindliche Parteien schaffen. Den Hinweis des Bundesverfassungsgerichts wollen die Länder zeitnah aufgreifen und die nötigen rechtlichen Grundlagen für einen Ausschluss verfassungsfeindlich handelnder Parteien von öffentlichen Leistungen zu schaffen. Dabei will man sich eng an die jünsgte Rechtsprechung der Verfassungshüter anlehnen. Das hat der Bundesrat in einer vom Saarland und von Rheinland-Pfalz erarbeiteten Entschließung beschlossen. Das Land Niedersachsen hat zugleich einen konkreten Gesetzentwurf vorgelegt, der in die Ausschüsse verwiesen wurde.

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