Europäisches Parlament spricht sich für Steinkohleförderung bis 2018 aus

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Gespeichert von System am 23. November 2010
23. November 2010

Europäisches Parlament spricht sich für Steinkohleförderung bis 2018 aus / Ministerin Schwall-Düren: „Deutliches Signal an die Europäische Kommission“

Das Europäische Parlament hat sich mit großer Mehrheit für eine sozialverträgliche Fortführung der Steinkohleförderung bis 2018 ausgesprochen. Damit haben sich die Europaabgeordneten in einer Entschließung gegen den Verordnungsvorschlag der Europäischen Kommission gestellt, der ein Ende der Steinkohlebeihilfen schon zum 15. Oktober 2014 vorsieht.

Die Ministerin für Bundesangelegenheiten, Europa und Medien teilt mit:

Das Europäische Parlament hat sich heute mit großer Mehrheit für eine sozialverträgliche Fortführung der Steinkohleförderung bis 2018 ausgesprochen. Damit haben sich die Europaabgeordneten in einer Entschließung gegen den Verordnungsvorschlag der Europäischen Kommission gestellt, der ein Ende der Steinkohlebeihilfen schon zum 15. Oktober 2014 vorsieht.

Europaministerin Schwall-Düren: „Die Entschließung ist ein deutliches Signal an die Europäische Kommission, ihren Verordnungsvorschlag zu ändern. Der aktuelle Kommissionsvorschlag würde den gesetzlich ver­ankerten Kohlekompromiss für den deutschen Steinkohlebergbau aus dem Jahr 2007 in Frage stellen. Betriebsbedingte Kündigungen für Tausende Bergleute in Nordrhein-Westfalen wären die Folge.“

Unter den EU-Mitgliedstaaten im Rat zeichnet sich ebenfalls eine Mehrheit für eine Fortsetzung der Steinkohlebeihilfe bis 2018 ab. Eine Entscheidung wird am 10. Dezember 2010 erwartet.

Ministerin Schwall-Düren hatte sich in den vergangenen Wochen mehr­fach in Brüssel mit EU-Kommissaren, deren Kabinettchefs und EU-Parlamentariern getroffen, um für eine Verlängerung der Steinkohle­förderung zu werben: „Der Einsatz der Landesregierung für den heimischen Steinkohlebergbau hat sich gelohnt. Wir werden nicht nachlassen, auch weiterhin die Europäische Kommission und den Rat von der Notwendigkeit eines vernünftig planbaren und sozialverträg­lichen Ausstiegs aus der Steinkohleförderung, wie er im deutschen Steinkohlefinanzierungsgesetz niedergelegt ist, zu überzeugen.“

Bei Nachfragen wenden Sie sich bitte an die Pressestelle der Ministerin für Bundesangelegenheiten, Europa und Medien, Telefon 0211 837-1399.

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