Europawahl 2009 / Aktivitäten der Landesregierung und der Europäischen Kommission
Der Minister für Bundesangelegenheiten, Europa und Medien teilt mit:
Am 7. Juni 2009 wird das Europäische Parlament gewählt. Rund 64 Millionen Bürgerinnen und Bürger sind stimmberechtigt, davon allein ca. 14 Millionen in Nordrhein-Westfalen. Nach einer Umfrage des Eurobarometers wissen jedoch rund zwei Drittel der Bürgerinnen und Bürger nicht, dass die Europawahl bevorsteht. Um die Bevölkerung für die Bedeutung der Europawahl zu sensibilisieren, wird die Landesregierung in Zusammenarbeit mit der Europäischen Kommission und vielen Partnern in den kommenden Wochen ein umfangreiches Maßnahmenbündel an den Start bringen. „Das Europäische Parlament gewinnt immer mehr an Einfluss und Bedeutung“, so der Europaminister Andreas Krautscheid. „Daher ist es umso wichtiger, die Bürgerinnen und Bürger in ihrem eigenen Interesse zu animieren, ihre Stimme abzugeben.“
Als sichtbares Zeichen des verstärkten Engagements hat das Europaministerium ein Logo entwerfen lassen. Es soll als Wiedererkennungsmotiv für alle Projekte und Maßnahmen der Landesregierung sowie die der Kooperationspartner genutzt werden. Das Logo wird auch in den Absenderstempel für den Postausgang der Landesregierung integriert. Bei rund 10.000 Sendungen pro Monat ist eine hohe Streuung gegeben. Zusätzlich wird das Logo in einem Flyer aufgenommen, der von allen Bundesländern gemeinsam produziert wird. Der Flyer vermittelt alles Wissenswerte zur Europawahl und wird in Kürze gedruckt.
Weitere Maßnahmen und Projekte des Europa-Ministeriums:
- Relaunch der Homepage
Der Web-Auftritt www.europa.nrw.de wird neu gestaltet und im Februar online gehen. Neben regelmäßigen Videobotschaften können auch Kommunen und Verbände oder Vereine ihre Aktivitäten eintragen.
- Chat mit dem Europaminister
„Mit Blick auf das Internet will ich die Europawahl zum Anlass nehmen, mit den Bürgerinnen und Bürgern des Landes im Vorfeld der Europawahl regelmäßig zu chatten“, so Minister Krautscheid. Termine und Themen werden rechtzeitig bekannt gegeben.
- Europafest am 9. Mai 2009
Das Europafest ist der Höhepunkt der geplanten Maßnahmen. Es soll auf der Freifläche zwischen Landtag und Staatskanzlei am Medienhafen stattfinden und ist eine gemeinsame Aktion des Europaministers, des Landtages und der Stadt Düsseldorf. Minister Krautscheid: „Wir wollen ein fröhliches Fest auf die Beine stellen, bei dem Kinder und Familien genauso auf ihre Kosten kommen, wie die politisch und kulturell Interessierten.“ So wird eine kleine Zeltstadt aufgebaut, in der Mitgliedsstaaten, Europäische Institutionen und Verbände Gelegenheit erhalten, sich zu präsentieren. Das Highlight am Abend ist ein Medley mit musikalischen Beiträgen aus weltbekannten Musicals von Künstlern aus ganz Europa.
- Europaschulen
In den 59 Europaschulen gehört Europa mit all seinen Facetten zum Alltag der Schülerinnen und Schüler. Im März kommen weitere 19 Europaschulen hinzu, dann gibt es insgesamt 78. Gemeinsam mit dem Schulministerium plant das Europaministerium ein besonderes Projekt. Dabei soll die Europawahl im Unterricht gezielt thematisiert und aufbereitet werden. Als Ergebnis sollen die Kinder ihre eigenen Eltern motivieren, an der Europawahl teilzunehmen.
Weitere Informationen und das Logo zur Europawahl können abgerufen werden unter Manuela.Stach@stk.nrw.de
Stand: 21. Januar 2009
Fakten für die Europawahl
Wer wird wie gewählt?
- 736 Abgeordnete des Europäischen Parlaments gemäß dem bis zur Ratifikation des Vertrags von Lissabon gültigen Vertrag von Nizza.
- Nach der Ratifizierung des Lissabonner Vertrags erhöht sich die Zahl der Abgeordneten auf 754.
- Deutschland stehen, nach dem Vertrag von Lissabon mit 96 Mandaten drei weniger zu, als es auf der Grundlage von Nizza am 7. Juni 2009 erhalten wird. Diese drei zusätzlichen Mandate (damit insgesamt 99) bleiben bis zur nächsten Europawahl 2014 erhalten.
- Ab 2014 sind 751 Abgeordnete vorgesehen.
Wer kann wählen?
Europa:
375 Mio. EU Bürger aus 27 Mitgliedsländern.
Deutschland:
ca. 64 Mio. Wahlberechtigte in Deutschland, davon
ca. 62 Mio. Deutsche,
ca. 2 Mio. Bürger aus anderen EU- Mitgliedsstaaten und
ca. 4,6 Mio. Erstwähler
Unter den Erstwählern sind:
ca. 4,3 Mio. Deutsche,
ca. 0,1 Mio. Bürger anderer EU- Mitgliedsstaaten,
(Quelle: Bundeswahlleiter)
Nordrhein-Westfalen:
ca. 14 Mio. Bürger
ca. 13,5 Mio. Deutsche,
ca. 0,5 Mio. Bürger aus anderen EU-Mitgliedsstaaten (überwiegend Italiener und Griechen) und
ca. 1 Mio. Erstwähler
Unter den Erstwählern sind:
ca. 0.9 Mio. Deutsche,
ca. 26.000 Bürger anderer EU- Mitgliedsstaaten (überwiegend Italiener und Griechen).
(Quelle: Landesswahlleiter)
Insgesamt handelt es sich um alle volljährigen Bundesbürger, die seit mindestens drei Monaten in Deutschland oder einem anderen Mitgliedsstaat ihren Wohnsitz haben und im Wählerverzeichnis der Heimatgemeinde eingetragen sind oder eine Wahlbescheinigung besitzen sowie alle EU-Bürger, die sich in der Bundesrepublik aufhalten.
Wie und wann wird gewählt?
Regelungen variieren in den einzelnen Mitgliedsstaaten. Zuschnitt von Wahlkreisen und Verrechnung der Stimmen unterliegen nationalen Gesetzen. Während beispielsweise in Polen, in der Slowakei, in Litauen, Tschechien und Ungarn sowie in Deutschland die Fünf-Prozent-Hürde gilt, liegt in Österreich und Schweden die Schwelle bei vier Prozent, in Griechenland bei drei. Auch Wahlwerbung, Wahlkampf und dessen Finanzierung unterscheiden sich. Während eine staatliche Finanzierung in Dänemark verboten ist, wird sie etwa in Frankreich praktiziert. Große Unterschiede gibt es auch beim passiven Wahlalter (Mindestalter 18 bis 25 Jahre).
Allgemeiner Wahlzeitraum:
4. bis 7. Juni 2009 (Wochentag unterscheidet sich entsprechend der verschiedenen Gewohnheiten in den einzelnen Mitgliedsländern)
Wahltermin in Deutschland:
Sonntag, 7. Juni 2009, kombiniert mit Kommunalwahlen in Nordrhein-Westfalen (vorbehaltlich anderer Entscheidung des Landesverfassungsgerichtshofes), Rheinland Pfalz, Sachsen, Baden-Württemberg, Mecklenburg-Vorpommern, Saarland und Sachsen-Anhalt.
MdEP werden anhand von Bundes-/Landeslisten der Parteien gewählt.
„Kombinierte Wahlen“ in anderen Ländern:
Dänemark am 7. Juni 2009 gemeinsam mit einem Referendum über eine Änderung der Thronfolgeregelung, Großbritannien gemeinsam mit Kommunalwahlen am 4. Juni 2009, Irland gemeinsam mit Kommunalwahlen am 5. Juni 2009.
Abgeordnete aus Nordrhein-Westfalen
Aktuell stellt Nordrhein-Westfalen 20 Abgeordnete des Europäischen Parlaments,
verteilt nach Fraktionen:
EVP (CDU) 10
SPE (SPD) 6
ALDE (FDP) 2
Die Grünen/ EFA 2
Bedeutung des Europäischen Parlaments
Das Europäische Parlament genießt von allen EU-Institutionen das größte Vertrauen
52 Prozent der Europäer vertrauen dem Europäischen Parlament,
50 Prozent der Europäischen Zentralbank
43 Prozent dem Rat
(Quelle: Eurobarometer 299 zur Europawahl, Sept. 2008)
Dem EP vertrauen mit 52 Prozent mehr Bundesbürger als dem Bundestag mit 41 Prozent.
(Quelle: Eurobarometer, Herbst 2007)
Ein Großteil der durch die nationalen Parlamente beschlossenen Gesetze stellt lediglich eine Überführung von EU Recht in Landes- bzw. Bundesrecht dar. Beim Umweltschutz sind es beispielsweise bereits 80 Prozent, Tendenz steigend.
Erfolge des Europäischen Parlaments
Bereits nach heutiger Rechtslage teilt sich das Europäische Parlament die Gesetzgebungsfunktion mit dem Rat der Europäischen Union. Erfolgreiche Initiativen des Parlaments haben sich vor allem beim Verbraucherschutz ausgewirkt, z.B. in Form:
- strengerer Sicherheitsauflagen für Kinderspielzeug (Dezember 2008),
- eines Verbots von „Lock-Angeboten“ bei Online-Buchungen von Flugtickets → alle versteckten Kosten müssen deutlich aufgezeigt werden (Juli 2008),
- einer Roaming-Verordnung, die Kosten für Auslandstelefonate auf max. 49 ct. für ausgehende / 24 ct. für eingehende Anrufe senkt (Juli 2007).
Mit einem Inkrafttreten des Vertrags von Lissabon erfolgte die Aufgabenteilung zwischen Parlament zusätzlich auch annähernd gleichberechtigt.
Auswirkungen des Lissabonner Reformvertrags
Grundsätzliche Festlegung der Gesamtzahl der Abgeordneten des Europäischen Parlaments auf 751.
Übergangsregelungen bis 2014 einschließlich einer Verringerung der deutschen Mandate von 99 auf 96 ab dem Jahr 2014.
Ausweitung der Mitentscheidungskompetenz des Parlaments auf etwa 95 Prozent aller Beschlüsse (z.B. Rechtsetzung, Haushalt, internationale Übereinkommen).
Stärkung der nationalen Parlamente durch ein Subsidiaritäts- Frühwarnsystem und damit verbundenem Klagerecht.
Durch die Berücksichtigung der zweiten Kammern und damit des Bundesrates Stärkung der deutschen Länder.
Stärkung des Ausschusses der Regionen durch ein Klagerecht vor dem Europäischen Gerichtshof bei Verstößen gegen das Subsidiaritätsprinzip.