
Reform der ärztlichen Ausbildung
Der Bundesrat fasst von Nordrhein-Westfalen zusammen mit anderen Ländern gestartete Entschließung
Die anstehende Novelle der Ärztlichen Approbationsordnung ist notwenig. Kaum eine andere Ausbildungsreform ist so eng mit wichtigen gesundheitspolitischen Zielen verknüpft. Diese Reform ist auch finanzpolitisch herausfordernd, weil es darum geht, die Qualität des Medizinstudiums zu verbessern, ohne die Zahl der Studienplätze wegen möglicher Mehrkosten verringern zu müssen. – Gesundheitsminister Karl-Josef Laumann
Die Entschließung begleitet die mit dem „Masterplans Medizinstudium 2020“ geplante Neuregelung der Ärztlichen Approbationsordnung und weist die Bundesregierung auf noch offene und zu klärende Fragen hin. Das betrifft vor allem die erheblichen kapazitätsrechtlichen Folgewirkungen, welche durch die vorgesehene Anhebung des Ausbildungsaufwands und die stärkere Verschränkung der vorklinischen und klinischen Ausbildungsinhalte entstehen werden. Die Länder sagen zu, ein Grundkonzept für eine kapazitätsrechtliche Abbildung der neuen Ärztlichen Approbationsordnung zu erstellen und weisen auf die Notwendigkeit von Kompensationsmaßnahmen hin.
Da den Ländern bislang eine transparente Darstellung des durch die Neuregelung entstehenden zusätzlichen Personal- und Betreuungsaufwands fehlt, fordern sie die Bundesregierung auf, eine entsprechende Kalkulation vorzulegen.
In diesem Zusammenhang weist der Bundesrat erneut darauf hin, dass die Länder den „Masterplan Medizinstudium 2020“ schon im Jahr 2017 unter Finanzierungsvorbehalt gestellt haben, und fordert die Bundesregierung auf, auf Basis der Kostenschätzung der Länder sowie der zu erwartenden Hinweise des Normenkontrollrats unverzüglich in konkrete und zielorientierte Gespräche mit den Ländern zur Gewährleistung einer fairen Kostenteilung einzutreten.