
Schutz der Infrastruktur
Bundesrat billigt NRW-Bußgeldvorstoß „zum Schutz der Infrastruktur“
Mit einer Entschließung fordert der Bundesrat die Bundesregierung auf, in der Bußgeldkatalog-Verordnung einen neuen Tatbestand („vorsätzliche Gefährdung einer volkswirtschaftlich unverzichtbaren Infrastruktur“) mit einer erhöhten Geldbuße zum Schutze der Infrastruktur einzuführen.
Tatort Leverkusener Brücke: Obwohl die Rheinquerung der A1 bereits seit 2014 für Fahrzeuge über 3,5 Tonnen Gewicht gesperrt ist, fahren täglich bis zu 150 Schwer-Lkw verbotenerweise über die Rheinbrücke. Das nahm Nordrhein-Westfalen zum Anlass, einen neuen Tatbestand der „vorsätzlichen Gefährdung einer volkswirtschaftlich unverzichtbaren Infrastruktur“ zu fordern. Denn Fahrer und Speditionen nehmen derzeit lieber Bußgelder in Kauf als sich an das Verbot zu halten und die Autobahn zu verlassen. Und eben weil das aktuelle Bußgeld ersichtlich nicht abschreckt, fordern wir, es auf 1.000 Euro anzuheben.
Unabhängig von dieser Bundesratsinitiative errichtete Nordrhein-Westfalen Lastwagensperren an der Leverkusener Rheinbrücke. Jeweils vor der letzten Ausfahrt werden auf einer Länge von 200 Metern Schleusen eingeführt. Auf den durchgehenden Spuren werden nur Fahrzeuge bis 2,3 Meter Breite und 3,5 Tonnen Gewicht zugelassen. Die erste Lkw-Sperre ist Ende September in Betrieb gegangen, die anderen folgten bis 10. Oktober folgen. Die gesamte Anlage kostet 4,9 Millionen Euro. Ausgaben, auf die wir gerne verzichtet hätten.
Rücksichtslose Lkw-Fahrer, die trotz aller Aufrufe und Verbote die Rheinbrücke Leverkusen vorsätzlich überqueren, gefährden die Tragfähigkeit des bestehenden Brückenbauwerks bis zur Fertigstellung des Brückenneubaus (Bauzeit: bis 2023). Mögliche Folgen: Die Bestandsbrücke müsste notfalls vollständig gesperrt werden. Die Folgen für Verkehr und Wirtschaft wären dramatisch. Hier hilft als Abschreckung nur eine deutliche Erhöhung der Bußgelder.