Bevölkerung effektiv vor Störfällen schützen

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Industrieanlage goldene Rohre
25. November 2016

Bevölkerung effektiv vor Störfällen schützen

Umsetzung der Seveso-III-Richtlinie

Schwere Industrieunfälle haben oft schwerwiegende Folgen. Das belegen die Unfälle in Seveso, Bhopal, Schweizerhalle, Enschede, Toulouse und Buncefield. Es ist daher unbedingt sicherzustellen, dass geeignete vorbeugende Maßnahmen ergriffen werden, um ein hohes Schutzniveau für Bürger, Gemeinden und Umwelt zu gewährleisten. Das bestehende hohe Schutzniveau muss daher zumindest gleich bleiben oder noch verbessert werden. Der Bundesrat beriet zwei Vorlagen zur Umsetzung von EU-Recht.

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Die Bundesregierung setzt mit einem Gesetz und einer Verordnung die europäische Richtlinie zur Beherrschung der Gefahren schwerer Unfälle mit gefährlichen Stoffen in deutsches Recht um. Die Rechtsverordnung ändert die Störfall-Verordnung und die Verordnung über das Genehmigungsverfahren. Das Vorhaben zielt darauf ab, die Folgen schwerer Unfälle mit gefährlichen Stoffen für die menschliche Gesundheit und Umwelt zu begrenzen. Sie erweitert dazu die Liste der gefährlichen Stoffe, erweitert die Beteiligung der Öffentlichkeit bei Zulassungsverfahren und verpflichtet Anlagenbetreiber Konzepte und Berichte aufzustellen. Die Verordnung stärkt zudem den Zugang zu Informationen über mögliche Risiken, die durch nahe gelegene Anlagen entstehen können. Die Flächenausweisung und Flächennutzung sowie die daraus resultierenden Baugenehmigungsverfahren müssen so geregelt werden, dass zwischen den Betrieben und den Menschen in der Nachbarschaft ein angemessener Sicherheitsabstand gewahrt bleibt.

Der Bundesrat beschloss zu der Verordnung eine Reihe von Maßgaben. Die Länder fordern, neben Bränden und Explosionen vor allem die Freisetzung gefährlicher Stoffe stärker in den Fokus zu nehmen. Weitere Änderungen betreffen:

  • Anpassungen an das Bundesimmissionsschutzgesetz
  • Sicherheitsmanagementsysteme in den Betrieben
  • Festlegungen, für welche Bereiche Alarm- und Gefahrenabwehrpläne notwendig sind
  • die Definition benachbarter Betriebsbereiche
  • Überwachungsprogramme der zuständigen Behörden, Intervalle von Vor-Ort-Besichtigungen und die systematische Beurteilung und Wiederbeurteilung von Anlagen auf ihr Gefahrenpotenzial.

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