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Der Bundesrat hat in einer ersten Befassung einen Gesetzentwurf der Bundesregierung beraten, mit dem die nordafrikanischen Staaten Algerien, Marokko, Tunesien als sichere Herkunftsstaaten im Sinne des Asylgesetzes eingestuft werden sollen. In der Folge würde für Asylsuchende aus diesen Staaten die Vermutung gelten, dass keine Asylgründe vorliegen. Der Bundesrat macht in seiner auf Antrag von Nordrhein-Westfalen und vier anderen Ländern beschlossenen Stellungnahme deutlich, dass vor der Einstufung noch viele Fragen offen sind.
Mit den Stimmen Nordrhein-Westfalens hat der Bundesrat am Freitag einem umfangreichen Asylreformpaket zugestimmt. Damit werden die Vereinbarungen zwischen Bund und Ländern vom Flüchtlingsgipfel des 24. September 2015 umgesetzt. Verbesserungen wird es auch bei der Unterbringung, Versorgung und Betreuung ausländischer Kinder und Jugendlicher geben. Ministerpräsidentin Hannelore Kraft unterstrich die Verantwortungsgemeinschaft zwischen Bund, Ländern und Kommunen.
Bund und Länder wollen ein Gesetz zur Verbesserung der Unterbringung, Versorgung und Betreuung ausländischer Kinder und Jugendlicher verabschieden, um eine unter Kindeswohlgesichtspunkten notwendige Verteilung der unbegleiteten minderjährigen Flüchtlinge bundesweit und landesintern zu ermöglichen. Sie sprechen sich für ein beschleunigtes Gesetzgebungsverfahren und ein Inkrafttreten zum 1. November 2015 aus.