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Deutschland bekommt ein strenges Fracking-Gesetz, das am Freitag den Bundesrat passierte. Die Länder begrüßen, dass zukünftig "unkonventionelles Fracking" nicht ohne Zustimmung der jeweiligen Landesregierung möglich ist. Nordrhein-Westfalen hat sich seit langem deutlich gegen diese Technologie ausgesprochen und wird sie für sein Gebiet ausschließen. "Konventionelles Fracking" in Sandsteinformationen wird erstmalig gesetzlich geregelt und mit hohen Umweltauflagen verbunden.
Was lange währt, wird noch nicht gut. Der Bundesrat hat der Neuregelung der Erbschaftssteuer nicht zugestimmt, sondern den Vermittlungsausschuss zur grundlegenden Überarbeitung des Gesetzes angerufen. Die Länder hegen insbesondere Zweifel daran, ob die Verschonung betrieblicher Vermögen den Anforderungen des Bundesverfassungsgerichts gerecht wird.
Geplante oder spontane Autorennen und Duelle auf öffentlichen Straßen haben bedenklich zugenommen. Immer wieder werden durch verantwortungslose Raser Menschen gefährdet, verletzt oder sogar getötet. Nordrhein-Westfalen fordert einen neuen Straftatbestand einzuführen, der illegale Autorennen im Straßenverkehr ohne Wenn und Aber unter Strafe stellt. Die bisherigen Sanktionsmöglichkeiten reichen nicht aus.
Der Bundesrat hat den Weg frei gemacht für die Abschaffung der so genannten Störerhaftung für WLAN-Betreiber – eine wichtige Voraussetzung, damit Deutschland beim Ausbau öffentlicher Internet-Hotspots aufholen kann.
Nordrhein-Westfalen sieht in dem vom Bund vorgeschlagenen Integrationsgesetz einen Schritt nach vorn. Auch wenn der eine oder andere Wunsch noch offen geblieben ist, werden mit dem Gesetz wichtige Eckpfeiler für die Verbesserung der Integrationsangebote und Integrationschancen für Schutzsuchende gesetzt.
Der Bundesrat hat auf Antrag der Länder Niedersachsen, Berlin und Mecklenburg-Vorpommern mit den Stimmen Nordrhein-Westfalens beim Deutschen Bundestag einen Gesetzentwurf gegen schaulustige Gaffer eingebracht. Wer Rettungsdienste behindert oder Bildaufnahmen Verstorbener verbreitet, soll sich künftig strafbar machen.
Sexuelle Nötigung und Vergewaltigung sind gemäß § 177 StGB strafbar. Es ist eine Mindeststrafe von einem Jahr vorgesehen. Voraussetzung für die Strafbarkeit ist jedoch, dass der Täter das Opfer mit Gewalt, durch Drohung mit gegenwärtiger Gefahr für Leib oder Leben oder unter Ausnutzung einer schutzlosen Lage zum Sex nötigt. In der Praxis hat sich die Ausgestaltung der Vorschrift als zu eng erwiesen. Die Bundesregierung hat dazu nun nach zähem Ringen einen Gesetzentwurf vorgelegt. Allerdings geht der Entwurf aus der Sicht Nordrhein-Westfalens nicht weit genug. Wir wollen außerdem, dass sämtliche sexuellen Handlungen unter Strafe stehen, die ohne Einverständnis erfolgen. Es muss jeder Täter bestraft werden, der sich über ein klar formuliertes „nein“ oder auch die non-verbale Kommunikation des Opfers hinwegsetzt.
Als Konsequenz aus dem Germanwings-Unglück können deutsche Luftfahrtunternehmen und das Luftfahrtbundesamt zukünftig unabhängige Stichprobenkontrollen vornehmen, um zu prüfen, ob Luftfahrtpersonal unter Einfluss von Medikamenten, Alkohol, oder anderen psychoaktiven Substanzen steht. Durch die neuen Bestimmungen ist es nunmehr möglich, dem kontrollierten Personal beim geringsten Anzeichen von Alkohol- und Drogenkonsum sowie Medikamentenmissbrauch das Weiterfliegen zu untersagen. Daneben werden die Anlaufstellen für suchtkranke Mitarbeiter und Mitarbeiterinnen gestärkt. Mit Einführung einer flugmedizinischen Datenbank, unter Gewährleistung deutscher Datenschutzstandards, wird dabei auch die Vorgabe einer EU-Verordnung umgesetzt.
Aus allgemeinen Lärmschutzgründen sind öffentliche Fernsehdarbietungen im Freien („Public Viewing“) in Deutschland nach 22:00 im Regelfall nicht zulässig. Aus diesem Grund hatte der Verordnungsgeber bereits 2006, 2008, 2010 und 2014 im Rahmen der damalig stattfindenden Fußballwelt- und -europameisterschaften Ausnahmen von dieser Regel erlassen, um das sich immer größerer Beliebtheit erfreuende sogenannte „Public Viewing“ rechtssicher zu ermöglichen. Der Bundesrat hat einer solchen Ausnahmeverordnung nunmehr auch für die Fußballeuropameisterschaft 2016 zugestimmt.
Die jüngsten Enthüllungen um die so genannten "Panama Papers" haben einmal mehr deutlich gemacht, dass es weiterer nationaler und internationaler Anstrengungen bedarf, um konsequent gegen Steuerbetrug und unrechtmäßige Steuervermeidung vorzugehen. In seiner von allen 16 Ländern mitgetragenen Entschließung fordert der Bundesrat die Bundesregierung auf, rasch geeignete Maßnahmen zu ergreifen, und macht dazu konkrete Vorschläge.