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Seit drei Jahren fordert Nordrhein-Westfalen bereits ein Gesetz gegen Steuerhinterziehung durch elektronische Ladenkassen in bargeldintensiven Branchen, bei denen man mittels Computerprogrammen die Aufzeichnung der Einnahmen fälschen und Einnahmen unversteuert am Fiskus vorbei leiten kann. Laut Bundesrechnungshof gehen der öffentlichen Hand so jedes Jahr schätzungsweise zehn Mrd. Euro verloren. Nordrhein-Westfalen unterstützt daher den nun vom Bund vorgelegten Gesetzentwurf als Maßnahme zur Bekämpfung der Steuerhinterziehung, sieht aber noch Bedarf für Verbesserungen.
Was macht NRW eigentlich im Bundesrat in Berlin? Warum unterhält unser Land eine Landesvertretung in der Bundeshauptstadt? Wie kommen Bundesgesetze zu Stande? Und welchen Anteil hat NRW daran? Diese und ähnliche Fragen beantwortete das Team der Botschaft des Westens den zahlreichen interessierten Bürgerinnen und Bürgern auf dem NRW-Tag in Düsseldorf. Auch übrigens im Rahmen eines attraktiven Preisausschreibens, bei dem es eine Reise für zwei Personen nach Berlin zu gewinnen gab. Politik zum anfassen - konkret, anschaulich und typisch NRW.
Deutschland bekommt ein strenges Fracking-Gesetz, das am Freitag den Bundesrat passierte. Die Länder begrüßen, dass zukünftig "unkonventionelles Fracking" nicht ohne Zustimmung der jeweiligen Landesregierung möglich ist. Nordrhein-Westfalen hat sich seit langem deutlich gegen diese Technologie ausgesprochen und wird sie für sein Gebiet ausschließen. "Konventionelles Fracking" in Sandsteinformationen wird erstmalig gesetzlich geregelt und mit hohen Umweltauflagen verbunden.
Was lange währt, wird noch nicht gut. Der Bundesrat hat der Neuregelung der Erbschaftssteuer nicht zugestimmt, sondern den Vermittlungsausschuss zur grundlegenden Überarbeitung des Gesetzes angerufen. Die Länder hegen insbesondere Zweifel daran, ob die Verschonung betrieblicher Vermögen den Anforderungen des Bundesverfassungsgerichts gerecht wird.
Geplante oder spontane Autorennen und Duelle auf öffentlichen Straßen haben bedenklich zugenommen. Immer wieder werden durch verantwortungslose Raser Menschen gefährdet, verletzt oder sogar getötet. Nordrhein-Westfalen fordert einen neuen Straftatbestand einzuführen, der illegale Autorennen im Straßenverkehr ohne Wenn und Aber unter Strafe stellt. Die bisherigen Sanktionsmöglichkeiten reichen nicht aus.
Der Bundesrat hat den Weg frei gemacht für die Abschaffung der so genannten Störerhaftung für WLAN-Betreiber – eine wichtige Voraussetzung, damit Deutschland beim Ausbau öffentlicher Internet-Hotspots aufholen kann.
Nordrhein-Westfalen sieht in dem vom Bund vorgeschlagenen Integrationsgesetz einen Schritt nach vorn. Auch wenn der eine oder andere Wunsch noch offen geblieben ist, werden mit dem Gesetz wichtige Eckpfeiler für die Verbesserung der Integrationsangebote und Integrationschancen für Schutzsuchende gesetzt.
Der Bundesrat hat auf Antrag der Länder Niedersachsen, Berlin und Mecklenburg-Vorpommern mit den Stimmen Nordrhein-Westfalens beim Deutschen Bundestag einen Gesetzentwurf gegen schaulustige Gaffer eingebracht. Wer Rettungsdienste behindert oder Bildaufnahmen Verstorbener verbreitet, soll sich künftig strafbar machen.
Sexuelle Nötigung und Vergewaltigung sind gemäß § 177 StGB strafbar. Es ist eine Mindeststrafe von einem Jahr vorgesehen. Voraussetzung für die Strafbarkeit ist jedoch, dass der Täter das Opfer mit Gewalt, durch Drohung mit gegenwärtiger Gefahr für Leib oder Leben oder unter Ausnutzung einer schutzlosen Lage zum Sex nötigt. In der Praxis hat sich die Ausgestaltung der Vorschrift als zu eng erwiesen. Die Bundesregierung hat dazu nun nach zähem Ringen einen Gesetzentwurf vorgelegt. Allerdings geht der Entwurf aus der Sicht Nordrhein-Westfalens nicht weit genug. Wir wollen außerdem, dass sämtliche sexuellen Handlungen unter Strafe stehen, die ohne Einverständnis erfolgen. Es muss jeder Täter bestraft werden, der sich über ein klar formuliertes „nein“ oder auch die non-verbale Kommunikation des Opfers hinwegsetzt.
Als Konsequenz aus dem Germanwings-Unglück können deutsche Luftfahrtunternehmen und das Luftfahrtbundesamt zukünftig unabhängige Stichprobenkontrollen vornehmen, um zu prüfen, ob Luftfahrtpersonal unter Einfluss von Medikamenten, Alkohol, oder anderen psychoaktiven Substanzen steht. Durch die neuen Bestimmungen ist es nunmehr möglich, dem kontrollierten Personal beim geringsten Anzeichen von Alkohol- und Drogenkonsum sowie Medikamentenmissbrauch das Weiterfliegen zu untersagen. Daneben werden die Anlaufstellen für suchtkranke Mitarbeiter und Mitarbeiterinnen gestärkt. Mit Einführung einer flugmedizinischen Datenbank, unter Gewährleistung deutscher Datenschutzstandards, wird dabei auch die Vorgabe einer EU-Verordnung umgesetzt.