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Mit den Stimmen Nordrhein-Westfalens hat der Bundesrat am Freitag einem umfangreichen Asylreformpaket zugestimmt. Damit werden die Vereinbarungen zwischen Bund und Ländern vom Flüchtlingsgipfel des 24. September 2015 umgesetzt. Verbesserungen wird es auch bei der Unterbringung, Versorgung und Betreuung ausländischer Kinder und Jugendlicher geben. Ministerpräsidentin Hannelore Kraft unterstrich die Verantwortungsgemeinschaft zwischen Bund, Ländern und Kommunen.
Einführungstext
Bund und Länder wollen ein Gesetz zur Verbesserung der Unterbringung, Versorgung und Betreuung ausländischer Kinder und Jugendlicher verabschieden, um eine unter Kindeswohlgesichtspunkten notwendige Verteilung der unbegleiteten minderjährigen Flüchtlinge bundesweit und landesintern zu ermöglichen. Sie sprechen sich für ein beschleunigtes Gesetzgebungsverfahren und ein Inkrafttreten zum 1. November 2015 aus.
Es ist gut, dass die Bundesregierung ihren Gesetzentwurf frühzeitig vorgelegt hat. Er ist eine gute Diskussionsgrundlage, in der Umsetzung im Details aber praxisfern und unausgewogen. Die Erbschaftsteuer muss für Unternehmen verfassungsfest, rechts- und planungssicher – vor allem aber administrierbar und gerecht sein. Hierzu liegt ein Vorschlag der Länder vor.
Die NRW-Landesregierung setzt sich für eine zügige Nutzung der Ermächtigung zum Erlass einer Grünstromvermarktungsverordnung ein. Durch den direkten Vertrieb von Strom aus EEG-Anlagen an Endkunden kann der Netzausbaubedarf erheblich reduziert werden, da eine räumliche Nähe zwischen Erzeugung und Verbrauch besteht. Ferner können durch regionale und lokale Vermarktungsmodelle die Akzeptanz der Energiewende vor Ort gesteigert werden.
Am 9. September 2015 konstituierte sich der Vermittlungsausschuss für die laufende Wahlperiode und verständigte sich am 14. Oktober auf einen Kompromiss zu der Finanzierung des Öffentlichen Personennahverkehrs. Das gibt Gelegenheit, dieses gemeinsame Gremium von Bundesrat und Bundestag einmal vorzustellen.
Von über 13% bis unter 7%: die Höhe von Dispozinsen geht je nach Geldinstitut weit auseinander. Sie steht in einem eklatanten Missverhältnis zu dem verschwindend geringen Zinssatz, zu dem Banken sich ihrerseits Geld bei der Zentralbank leihen können. Das benachteiligt insbesondere Finanzschwache. Nordrhein-Westfalen fordert daher, die Höhe des Dispozinses gesetzlich zu begrenzen.
Die politische Kernarbeit der Landesvertretung findet in dem Bereich der „Koordination der Bundes- und Europapolitik sowie Internationales“ in drei entsprechenden Referaten statt. Basis ihrer Tätigkeit ist der in Artikel 50 Grundgesetz verankerte Verfassungsauftrag an die Länder, bei der Gesetzgebung und Verwaltung des Bundes sowie in Angelegenheiten der Europäischen Union mitzuwirken.
Die Bundesrepublik ist ein föderaler Rechtsstaat. Die staatlichen Aufgaben tragen Bund und Länder. Der Bundesrat ist der zentrale Ort des Interessensausgleichs und der Abstimmung zwischen Bund und Ländern und der Länder untereinander.
Die Bundesrepublik Deutschland ist nach Artikel 20 des Grundgesetzes ein demokratischer und sozialer Bundesstaat. In einem Bundesstaat werden die staatlichen Aufgaben von Bund und Länder gemeinsam getragen. Der Bundesrat ist der zentrale Ort des Interessensausgleichs und der Abstimmung zwischen Bund und Ländern und der Länder untereinander.