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Das Kohleausstiegsgesetz ist das zentrale legislative Vorhaben für eine Umsetzung der Beschlüsse der Kohlekommission. Der Bundesrat hat dazu nun umfangreich Stellung genommen. Ministerpräsident Laschet unterstrich im Plenum, dass sich Nordrhein-Westfalen zu seiner Verantwortung bekennt und in den kommenden Jahren die Hauptlast des Ausstiegs aus der Kohleverstromung tragen wird. Aber es gibt auch Nachbesserungsbedarf, etwa bei der Gleichbehandlung von Braun- und Steinkohlewirtschaft.
Über einhundert Teilnehmer aus Wissenschaft und Industrie diskutierten am 6. März in der Botschaft des Westens über Zukunft und Innovation in der Energietechnik mit Hochtemperatursupraleitern - unter ihnen auch der aus Nordrhein-Westfalen stammende Georg Bednorz, der 1987 für seine Entdeckung der Supraleitung in keramischen Materialien den Physik-Nobelpreis gewann. Für das nordrhein-westfälische Umweltministerium wies Staatssekretär Heinrich Bottermann auf Bedeutung und Chancen der Supraleitertechnologie für die Bereiche Energiewende und Bekämpfung des Klimawandels hin. Ein parlamentarischer Abend brachte zudem Fachwelt und politische Entscheidungsträger zum Thema "Effizienz und Klimaschutz mit Supraleitern" zusammen.
Der starke Ausbau der Windenergie stößt in weiten Teilen des Landes auf zunehmende Vorbehalte in der Bevölkerung. NRW will die Akzeptanz für die Nutzung der Windenergieanlagen erhalten.
Mit dem EEG 2017 gab es eine politische Verständigung darauf, Mieter durch so genannte Mieterstrommodelle unmittelbar wirtschaftlich an der Energiewende teilhaben zu lassen. Mit der vom Bundesrat gefassten Entschließung fordern wir die Bundesregierung auf, von der im EEG verankerten Verordnungsermächtigung Gebrauch zu machen oder eine gesetzliche Regelung dazu auf den Weg zu bringen. Darüber hinaus soll die Bundesregierung steuerliche Hemmnisse abbauen und die Wirtschaftlichkeit verschiedener Betreibermodelle sicherstellen.
Nordrhein-Westfalen begrüßt den lang erwarteten Gesetzentwurf. Er schafft Rechtssicherheit für Unternehmen und Bürger in Form der öffentlichen Hand. Auch inhaltlich kann man im Großen und Ganzen zufrieden sein. Der Gesetzentwurf ist insgesamt für ausgewogen. Er berücksichtigt die Interessen des Gemeinwohls und nimmt gleichzeitig die Unternehmen in die Pflicht, ohne sie in ihrer Existenz zu gefährden. Mit dem Bundesrat fordern wir jedoch mehr Rechtssicherheit bei Finanzierung des Atomausstiegs.
Mit der Mehrheit des Bundesrates kritisiert Nordrhein-Westfalen den Gesetzentwurf der Bundesregierung zur Kraft-Wärme-Kopplung. Besonders die künftig erforderlichen Ausschreibungsverfahren zur Förderung von KWK-Anlagen sind verbesserungswürdig.
Auf Einladung von Europaminister Franz-Josef Lersch-Mense fand in Zusammenarbeit mit der Deutschen Gesellschaft für Auswärtige Politik, Forum NRW (DGAP) eine Podiumsdiskussion zum Thema „Europäische Energiepolitik im globalen Zusammenhang“ in der Staatskanzlei statt.
Bundesrat beschließt Gesetze zur Kraft-Wärme-Kopplung und zum Energieleitungsbau. Zudem berät er Gesetzentwürfe zum Strommarkt sowie zur Digitalisierung der Energiewende und fasst eine Entschließung zur Stärkung der Stromerzeugung aus Biomasse
Das Projekt „Designetz“ des Projektkonsortiums um die RWE Deutschland AG wurde vom Bundeswirtschaftsministerium zur Förderung im Rahmen des Programms „Schaufenster intelligente Energie - Digitale Agenda für die Energiewende – SINTEG“ ausgewählt.
Nordrhein-Westfalen möchte die Ausdehnung kleiner Windkraftanlagen nicht durch restriktive Ausschreibungspflichten bremsen. Aktuell können bis zu sechs Anlagen ohne Ausschreibung per Einspeisevergütung gefördert werden – die Bundesregierung will das auf eine einzige Anlage beschränken: Dies würde viele Kleinanlagen-Betreiber abschrecken und vom Markt fernhalten.