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Der Bundesrat hat zum Gesetzentwurf der Bundesregierung zum Familiennachzug für subsidiär geschützte Flüchtlinge Stellung genommen. Die Länder wünschen sich mehr Klarheit und Rechtssicherheit und ein transparentes Ranking bei der Kontingentlösung. Außerdem soll das Gesetz zu gegebener Zeit evaluiert werden.
Nordrhein-Westfalen sieht in dem vom Bund vorgeschlagenen Integrationsgesetz einen Schritt nach vorn. Auch wenn der eine oder andere Wunsch noch offen geblieben ist, werden mit dem Gesetz wichtige Eckpfeiler für die Verbesserung der Integrationsangebote und Integrationschancen für Schutzsuchende gesetzt.
Der Bundesrat hat in einer ersten Befassung einen Gesetzentwurf der Bundesregierung beraten, mit dem die nordafrikanischen Staaten Algerien, Marokko, Tunesien als sichere Herkunftsstaaten im Sinne des Asylgesetzes eingestuft werden sollen. In der Folge würde für Asylsuchende aus diesen Staaten die Vermutung gelten, dass keine Asylgründe vorliegen. Der Bundesrat macht in seiner auf Antrag von Nordrhein-Westfalen und vier anderen Ländern beschlossenen Stellungnahme deutlich, dass vor der Einstufung noch viele Fragen offen sind.
Künftig gelten bundesweit einheitliche Regelungen für die Registrierung von Flüchtlingen. Die Daten von Asylsuchenden sollen bereits beim erstmaligen Kontakt mit einer öffentlichen Stelle mit asyl- oder aufenthaltsrechtlicher Zuständigkeit aufgenommen werden.
Mit den Stimmen Nordrhein-Westfalens hat der Bundesrat am Freitag einem umfangreichen Asylreformpaket zugestimmt. Damit werden die Vereinbarungen zwischen Bund und Ländern vom Flüchtlingsgipfel des 24. September 2015 umgesetzt. Verbesserungen wird es auch bei der Unterbringung, Versorgung und Betreuung ausländischer Kinder und Jugendlicher geben. Ministerpräsidentin Hannelore Kraft unterstrich die Verantwortungsgemeinschaft zwischen Bund, Ländern und Kommunen.
Die Landesregierung hat eine Online-Plattform gestartet, um das Zusammenführen von Hilfsangeboten und Hilfebedarfen in der Flüchtlingshilfe landesweit besser zu organisieren.
Einführungstext
Bund und Länder wollen ein Gesetz zur Verbesserung der Unterbringung, Versorgung und Betreuung ausländischer Kinder und Jugendlicher verabschieden, um eine unter Kindeswohlgesichtspunkten notwendige Verteilung der unbegleiteten minderjährigen Flüchtlinge bundesweit und landesintern zu ermöglichen. Sie sprechen sich für ein beschleunigtes Gesetzgebungsverfahren und ein Inkrafttreten zum 1. November 2015 aus.