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Nach dem Bundestag stimmte auch der Bundesrat dem Kompromiss aus dem Vermittlungsausschuss und der Änderung des Grundgesetzes zu. Der Bund kann nun Finanzhilfen zur Steigerung der Leistungsfähigkeit der kommunalen Bildungsinfrastruktur leisten. Die Verantwortung für die Bildungsinhalte verbleibt bei den Ländern.
Mit einem neuen Absatz wollen wir die Grundrechte von Kindern ausdrücklich festschreiben. Damit schärfen wir das allgemeine Bewusstsein dafür, dass Kinder eigene Grundrechte haben, die zu respektieren sind.
Parteien, die nicht verboten werden können, denen das Bundesverfassungsgericht aber bescheinigt hat, verfassungswidrig zu sein, sollen nach dem Willen des Bundesrates künftig keine staatlichen Mittel mehr erhalten. Nach intensiven Beratungen hat der Bundesrat einstimmig Änderungen im Grundgesetz, im Parteiengesetz und im Steuerrecht vorgeschlagen.
Begeistert waren die Gäste vom lebhaften Gespräch der beiden rheinischen Bundestagsabgeordneten Martin Dörmann (Köln) und Detlef Seif (Euskirchen). Dabei ging es um Biografisches – und um die aktuelle Bedeutung der im Grundgesetz verankerten Grundrechte. „Alle Menschen sind vor dem Gesetz gleich“, was heißt das für den Umgang mit den Flüchtlingen, die derzeit nach Deutschland kommen? Begeistern konnte auch der Verfassungsexperte Horst Rohde, dessen Collagen bis zum 5. November im Tiefhof der Landesvertretung zu sehen sind (Mo – Fr, 09:00 – 16:00 Uhr), durch sein Engagement und durch die mit den Collagen liebevoll illustrierten Gedanken zu unserer Verfassung.