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Nordrhein-Westfalen hat gemeinsam mit Hamburg im Bundesrat einen Gesetzentwurf vorgestellt, der die staatliche Ziviljustiz im Bereich des Wirtschaftsrechts nachhaltig stärken soll. Den Ländern soll durch eine Änderung im Gerichtsverfassungsgesetz im Wege einer Verordnungsermächtigung die Möglichkeit eröffnet werden, so genannte „Commercial Courts“ einzuführen.
Nordrhein-Westfalen will mit einer Gesetzesinitiative im Bundesrat den Informationsaustausch zwischen Gerichten, Staatsanwaltschaften und Jugendämtern verbessern. Dadurch soll die Handlungsfähigkeit des Staates in Fällen von Kindeswohlgefährdungen gestärkt werden. Justizminister Peter Biesenbach stellte die Initiative im Plenum vor.
Der Bundesrat hat einen von Nordrhein-Westfalen erarbeiteten Gesetzentwurf beim Deutschen Bundestag eingebracht. Er betrifft den Schutz vulnerabler Personen bei richterlichen Anhörungen im Betreuungs- und Unterbringungsverfahren.
Sympathiewerbung für terroristische Straftaten, etwa über Webseiten oder Foren im Internet, ist nicht unbedingt strafbar. Nordrhein-Westfalen möchte diese Lücke schließen und hat dazu einen Gesetzenetwirf erarbeitet.
Nordrhein-Westfalen möchte Gerichtsvollzieher bei ihrer Arbeit stärken und dazu Auskunftsrechte erweitern. Außerdem will es den Rechtsschutz im Verwaltungsprozess straffen und erweitern. NRW-Justizminister Peter Biesenbach stellte im Bundesrat dazu zwei Landesinitiativen vor.
Durch den Gesetzentwurf wird das Verbot der Gesichtsverhüllung während der Gerichtsverhandlung auf eine solide gesetzliche Grundlage gestellt. Für die gerichtliche Praxis wird der bisherige Zustand der Rechtsunsicherheit beseitigt.
Was sollen Richter tun, wenn Prozessbeteiligte vor ihnen verschleiert erscheinen? Können sie die Abnahme des Schleiers verlangen? Auf welcher Rechtsgrundlage? Die Antwort darauf ist derzeit nicht einfach. Deswegen hat Nordrhein-Westfalen auch auf Beschluss der Justizministerinnen und Justizminister vom Juni 2018 einen Gesetzentwurf erarbeitet und im Bundesrat vorgestellt.
Nordrhein-Westfalens Minister der Justiz Peter Biesenbach setzt sich im Bundesrat für eine finanzielle Beteiligung des Bundes hinsichtlich der Kosten für den so genannten „Pakt für den Rechtsstaat“ ein.
NRW-Justizminister Peter Biesenbach hat im Bundesrat eine Initiative des Landes Nordrhein-Westfalen vorgestellt. Sie begrüßt den Pakt für den rechtsstaat und fordert den Bund auf, fordert den Bund auf, zeitnah die Mittel bereitzustellen.
Länder begrüßen Verbesserung der Durchsetzung von Verbraucherrechten und dringen vor dem Hintrergrund des Diesel-Skandals auf schnellen Abschluss des Gesetzgebungsverfahrens.