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Universität für Kinder? Widerspricht sich das nicht? Nein, denn man ist nie zu jung, um schlau zu sein. Unter diesem Motto präsentierte sich die Junior Uni aus Wuppertal auf dem Berliner Parkett in der Botschaft des Westens. Mit einer Vorstellung ihres außerschulischen Bildungsangebotes, aber vor allem mit spannenden und verblüffenden Experimenten vor Ort zum Anfassen und Mitmachen zeigte die Junior Uni, worauf es ankommt: Bei jungen Menschen Begeisterung und Neugierde dafür zu wecken und fördern, wie die Welt funktioniert. In der Landesvertretung machten eine Berliner Grundschulklasse, aber auch die Erwachsenen gerne mit.
Nordrhein-Westfalen will mit einer Gesetzesinitiative im Bundesrat den Informationsaustausch zwischen Gerichten, Staatsanwaltschaften und Jugendämtern verbessern. Dadurch soll die Handlungsfähigkeit des Staates in Fällen von Kindeswohlgefährdungen gestärkt werden. Justizminister Peter Biesenbach stellte die Initiative im Plenum vor.
Bei den inzwischen 30. Berliner Märchentagen, Motto: Märchen überwinden Grenzen, war die Landesvertretung wieder mit dabei und bot in Kooperation mit dem Märchenland e.V. die Bühne für Phantastisches. Dieses Jahr gastierte das NiederrheinTheater aus Brüggen in der Botschaft des Westens mit "König Drosselbart" und der "Der Fischer und seine Frau" und begeisterte Schülerinnen und Schüler der ersten und zweiten Klassen.
Zu dem Starke-Familien-Gesetz der Bundesregierung hat der Bundesrat eine umfangreiche Stellungnahme beschlossen. Er begrüßt die Anhebung des Familienzuschlags, sieht aber an vielen Stellen Nachbesserungsbedarf und bedarf für weniger Bürokratie. Wichtig ist zudem, dass das Geld auch tatsächlich bei den Bedürftigen ankommt.
Der Bundesrat hat dem so genannten Gute-Kita-Gesetz zugestimmt, nicht ohne Kritik an der Finanzierung zu üben. Die vorgesehenen Bundesmittel in Höhe von rund 5,5 Milliarden Euro sind bis 2022 befristet. Offen ist, was danach passiert. Müssen Kita-Gebühren dann wieder eingeführt und begonnene Projekte eingestellt werden? Nordrhein-Westfalen wäre dazu dem Antrag auf Anrufung des Vermittlungsausschusses von Brandenburg gefolgt. Dieser fand aber keine Mehrheit.
Im Bundesimmissionsschutzgesetz sind bereits heute Geräuscheinwirkungen, die durch Kinder in Kindertageseinrichtungen, auf Kinderspielplätzen und ähnlichen Einrichtungen wie beispielsweise Ballspielplätzen hervorgerufen, im Regelfall keine schädliche Umwelteinwirkung. Bei der Beurteilung der Geräuscheinwirkungen dürfen Immissionsgrenz- und richtwerte nicht herangezogen werden. Im Gesetz sind Sportanlagen bisher nicht benannt. Diese Ungleichbehandlung zwischen Kinder-und Ballspielplätzen und Sportanlagen, die durch Kinder genutzt werden, ist sachlich nicht gerechtfertigt. Deshalb wollen wir hier eine Änderung des Bundesimmissionsschutzgesetzes. Im Gegenteil: Es ist wünschenswert, wenn gerade auch Anlagen, die der Ausübung etwa von Vereinssport dienen, auch durch Kinder genutzt werden, ohne dass hierbei die für den Erwachsenensport geltenden Begrenzungen angewendet werden.
Mit einem neuen Absatz wollen wir die Grundrechte von Kindern ausdrücklich festschreiben. Damit schärfen wir das allgemeine Bewusstsein dafür, dass Kinder eigene Grundrechte haben, die zu respektieren sind.