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Auf Vorschlag Nordrhein-Westfalens hat der Bundesrat eine Initiative angenommen, die Menschen in der Grundsicherung besser Hinzuverdienstmöglichkeiten und mehr Chancen auf einen Übergang in Beschäftigung ermöglichen soll.
Der Bundesrat hat einem umfangreichen Sozialschutzpaket zur Bewältigung der Corona-Krise zugestimmt. Damit stellt der Bund ein Maßnahmenbündel in Höhe von 50 Milliarden Euro zur Verfügung, um unbürokratische Soforthilfe für kleine Unternehmen, Selbstständige und Freiberufler zu leisten.
Mit einem neuen Absatz wollen wir die Grundrechte von Kindern ausdrücklich festschreiben. Damit schärfen wir das allgemeine Bewusstsein dafür, dass Kinder eigene Grundrechte haben, die zu respektieren sind.
Die Gesetzesvorlage der Bundesregierung bewegt sich in die richtige Richtung. Wie der mehr als hundert Einzelpunkte umfassende Beschluss des Bundesratsplenums jedoch zeigt, gibt es von Seiten der Länder noch eine ganze Reihe von Änderungswünschen. Dies gilt insbesondere für die Kostenfrage. Wir wollen ein an den Bedürfnissen der Menschen mit Behinderungen ausgerichtetes System der Eingliederung und die Teilhabe von Menschen mit Behinderungen in allen Lebensbereichen ermöglichen. Dies ist nicht nur ihr gutes Recht, sondern auch Verpflichtung für unsere Gesellschaft insgesamt. Aber es muss solide finanziert sein, und kann nicht wieder zu Lasten der Landes- oder Kommunalhaushalte gehen.