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Der Bundesrat hat in einem ersten Durchgang die Grundsteuerreform beraten. Diese umfasst zwei Vorhaben: eine Grundgesetzänderung, die die Gesetzgebungszuständigkeit des Bundes klärt, und die eigentliche Grundsteuerreform. Gegen die Verfassungsänderung haben die Länder keine Einwendungen, zu den Details der Reform jedoch eine umfangreiche Stellungnahme beschlossen.
Das Land setzt sich für die Einführung eines Freibetrags bei der Grunderwerbsteuer ein. NRW brachte am Freitag einen Entschließungsantrag im Bundesrat, der die Bundesregierung zu einem entsprechenden Gesetzesentwurf auffordert.
Mit den Stimmen Nordrhein-Westfalens stimmt der Bundesrat einem Gesetz zu, das den Steuerbetrug durch Manipulation von Registrierkassen bekämpfen will. NRW-Finanzminister Norbert Walter-Borjans drängt den Bund seit mehreren Jahren, das Thema aufzugreifen. Nordrhein-Westfalen begrüßt daher den vorliegenden Beschluss als wichtigen ersten Schritt zu einem wirksamen Steuervollzug und Maßnahme zur Bekämpfung der Steuerhinterziehung und stimmte dem Gesetz zu.
Nordrhein-Westfalen legt dem Bundesrat eine Initiative zur Beratung vor, mit der es – bisher legale – "Gestaltungen" bei der Gewerbesteuer bekämpfen will. Es muss gelten: Gewinne sind auch innerhalb Deutschlands dort zu versteuern, wo sie erwirtschaftet werden. Steueroptimierte Gewinnverlagerungen sind nicht nur international, sondern auch national zu verhindern.
Nach dem Bundestag stimmt auch der Bundesrat für den Kompromiss aus dem Vermittlungsausschuss. Das Bundesverfassungsgericht hatte dem Gesetzgeber den Auftrag gegeben, bei der Erbschaftsteuer die steuerliche Privilegierung von Unternehmenserben gegenüber anderen Erben zu korrigieren. Die Regelung soll rückwirkend zum 1. Juli 2016 gelten.
Seit drei Jahren fordert Nordrhein-Westfalen bereits ein Gesetz gegen Steuerhinterziehung durch elektronische Ladenkassen in bargeldintensiven Branchen, bei denen man mittels Computerprogrammen die Aufzeichnung der Einnahmen fälschen und Einnahmen unversteuert am Fiskus vorbei leiten kann. Laut Bundesrechnungshof gehen der öffentlichen Hand so jedes Jahr schätzungsweise zehn Mrd. Euro verloren. Nordrhein-Westfalen unterstützt daher den nun vom Bund vorgelegten Gesetzentwurf als Maßnahme zur Bekämpfung der Steuerhinterziehung, sieht aber noch Bedarf für Verbesserungen.
Was lange währt, wird noch nicht gut. Der Bundesrat hat der Neuregelung der Erbschaftssteuer nicht zugestimmt, sondern den Vermittlungsausschuss zur grundlegenden Überarbeitung des Gesetzes angerufen. Die Länder hegen insbesondere Zweifel daran, ob die Verschonung betrieblicher Vermögen den Anforderungen des Bundesverfassungsgerichts gerecht wird.
Die jüngsten Enthüllungen um die so genannten "Panama Papers" haben einmal mehr deutlich gemacht, dass es weiterer nationaler und internationaler Anstrengungen bedarf, um konsequent gegen Steuerbetrug und unrechtmäßige Steuervermeidung vorzugehen. In seiner von allen 16 Ländern mitgetragenen Entschließung fordert der Bundesrat die Bundesregierung auf, rasch geeignete Maßnahmen zu ergreifen, und macht dazu konkrete Vorschläge.
Es ist gut, dass die Bundesregierung ihren Gesetzentwurf frühzeitig vorgelegt hat. Er ist eine gute Diskussionsgrundlage, in der Umsetzung im Details aber praxisfern und unausgewogen. Die Erbschaftsteuer muss für Unternehmen verfassungsfest, rechts- und planungssicher – vor allem aber administrierbar und gerecht sein. Hierzu liegt ein Vorschlag der Länder vor.