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Zur Förderung des Tierwohls in der landwirtschaftlichen Nutztierhaltung hat Nordrhein-Westfalen den Entwurf für ein neues Bundesgesetz in den Bundesrat eingebracht. Er soll Hindernisse im Bau- und Naturschutzrecht beseitigen und legt eine übergreifende Definition des Tierwohls fest.
Mit breiter Mehrheit hat der Bundesrat eine Initiative Nordrhein-Westfalen für mehr Tierschutz beschlossen. Dabei geht es darum, den Veterinärbehörden bessere Möglichkeiten an die Hand zu geben, um Tiertransporte in Drittstaaten zu verbieten, wenn während des Transports und am Bestimmungsort nicht gewährleistet ist, dass europäische Tierschutzstandards eingehalten werden.
Der Bundesrat hat am Freitag (3. Juli 2020) einem Kompromissvorschlag der Länder Nordrhein-Westfalen, Schleswig-Holstein und Niedersachsen zur Änderung der Tierschutz-Nutztierhaltungsverordnung zugestimmt.
Nordrhein-Westfalen und Niedersachsen halten es für erforderlich, den Tierschutz in Schlachthöfen konsequent weiter zu stärken und kontinuierlich zu verbessern. Hierbei kann der Einsatz moderner Technik im Schlachthof einen wertvollen Beitrag leisten.
Auf Initiative Nordrhein-Westfalens fordert der Bundesrat die Bundesregierung auf, für mehr Transparenz bei der Lebensmittelkennzeichnung zu sorgen. So soll in Deutschland verpflichtend bei aus und mit Eiern hergestellten Lebensmitteln und Produkten angegeben werden, in welcher Form die Legehennen gehalten wurden. Europaweit soll sich der Bund für eine entsprechende europaweite Regelung einsetzen.
In Deutschland werden rund 11 Mio. Puten in 1.925 Betrieben gemästet, doch gibt es keine spezielle Regelung zu ihrer artgerechten Haltung. NRW will hiermit eine der letzten bestehenden Regelungslücken der Tierschutz-Nutztierhaltungsverordnungen schließen und drängt den Bund, auf Grundlage der vom Bundesrat beschlossenen Verordnung zügig verbindliche Vorschriften zu erlassen. Legehennen sollen von 2025 an nicht mehr in Kleingruppen in Käfigen gehalten werden – in Härtefälle-Betrieben höchstens bis 2028. NRW hätte sich eine Lösung viel früher gewünscht, doch Formfehler im Gesetzgebungsverfahren haben wertvolle Jahre gekostet. Wir sind froh, dass es zumindest von 2025 an nun endlich klare Regeln geben wird.