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Nordrhein-Westfalen begrüßt das Vorhaben der Bundesregierung, das Telemediengesetz nach dem EuGH-Urteil von September 2016 erneut zu novellieren, um die Rechtssicherheit für WLAN-Anbieter zu verbessern, und gleichzeitig den Schutz der geistigen Eigentumsrechte zu gewährleisten. Wir begrüßen insbesondere ausdrücklich den grundsätzlichen Ausschluss der Auferlegung vor- und außergerichtlicher Kosten auf Diensteanbieter: Ein Wegfall der Kosten für Abmahnungen bzw. deren Verlagerung auf die Antragssteller kann auch dazu führen, die Zahl der Abmahnungen deutlich zu senken. Dies könnte ein wichtiger Schritt sein, um mehr Menschen zu ermutigen, ihre WLAN-Netze zu öffnen.
Medienminister Franz-Josef Lersch-Mense will sich auf Bundesebene für Rechtsklarheit bei der Anerkennung der Gemeinnützigkeit von Freifunk-Initiativen einsetzen. Das Bundesfinanzministerium hatte aktuell mitgeteilt, dass Freifunk-Vereine nach derzeitiger Rechtslage nicht als gemeinnützig eingestuft werden können. Das bedeutet: Die Vereine können keine Spendenquittungen ausstellen.
Fragen und Antworten zur Umsetzung des Projektes „100xWLAN.
Mit insgesamt einer Million Euro fördert die Landesregierung freie WLAN-Hotspots.
Die Landesregierung hat sich schon früh im Bundesrat für eine Ausweitung des Access-Provider-Privilegs stark gemacht und eine Klarstellung zugunsten öffentlicher WLANs gefordert. Deshalb ist es umso erfreulicher, dass nun auch auf Seiten der Bundesregierung eine Einigung erzielt werden konnte, die den Interessen der Anbieter wie Nutzer öffentlichen WLANs gerecht wird.
Warum die Landesregierung Freifunk-Initiativen unterstützt, bei denen Bürger freie Daten-Funknetze aufbauen, die auch Zugang zum Internet bieten.
Im Zuge der Förderung von Medienkompetenz hat die Staatskanzlei NRW einen Ratgeber für Nutzer öffentlicher WLANs beim Fachmagazin für Computertechnik c't in Auftrag gegeben. Die Anleitung ist zum Vervielfältigen und Verbreiten unter einer Creative-Commons-Lizenz freigeben.