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Wer durch die Corona-Krise bei der Miete in Rückstand gerät, soll vor Kündigung geschützt werden. Das sieht ein Gesetz vor, das der Bundesrat gebilligt hat. Auch Strom, Gas, Wasser und Telekommunikation sollen bei Zahlungsverzug nicht abgedreht werden können. Weitere Maßnahmen betreffen Lockerungen beim Insolvenzrecht und Regelungen zu Strafverfahren.