
Tarifautonomie stärken
Länder fassen Entschließung
Die neusten Zahlen zur Tarifbindung in Deutschland sind mit Sorge zu betrachten. Vor 15 Jahren lag der Anteil der Beschäftigten mit Tarifvertrag in Nordrhein-Westfalen bei 72 Prozent – im Jahr 2017 lagen wir bei 62 Prozent. Deshalb ist es richtig, wenn der Bundesrat sich für eine Stärkung der Tarifautonomie einsetzt. NRW-Arbeitsminister Karl-Josef Laumann wies in seiner Rede im Bundesrat auf die Bedeutung der Tarifautonomie in Deutschland hin: „Die Mitbestimmung und die damit verbundenen Tarifvertrage sind eine tragende Säule unserer gesellschaftlichen und wirtschaftlichen Ordnung. In Deutschland ist es gute Tradition, die Grundregeln für das Miteinander von Beschäftigten und Betrieben fair und auf Augenhöhe gemeinsam zu regeln. Die Sozialpartnerschaft verbindet uns über inhaltliche Differenzen hinweg.“
Aus Sicht Nordrhein-Westfalens ist aber auch klar: Eine einseitige Umverteilung von Entscheidungskompetenzen darf es nicht geben. Auch darf der Staat nicht als Schiedsrichter in tariflichen Auseinandersetzungen auftreten. In erster Linie ist es die Aufgabe der Gewerkschaften und Arbeitgeberverbände sich mit den Gründen für den Rückgang des Organisationsgrades sowie der Tarifbindung intensiv auseinanderzusetzen und dazu Strategien zu entwickeln. Diese gilt es zu unterstützen.
Nach der vom Bundesrat gefassten Entschließung soll geprüft werden, mit welchen Maßnahmen die Sozial- und Tarifpartnerschaft gestärkt werden kann. Die Länder fordern die Bundesregierung auf, eine Strategie zur Stärkung der tariflichen Ordnung zu erarbeiten – unter Einbeziehung der Tarifregister von Bund und Ländern sowie die Vorsitzenden der Tarifausschüsse bei den der obersten Arbeitsbehörden. Darüber hinaus möge die Bundesregierung nach Bewertung der Strategie gemeinsam mit den Sozialpartnern weitere Vorschläge unterbreiten, um die Rahmenbedingungen zu verändern. Dies betrifft insbesondere das Verfahren zur Allgemeinverbindlicherklärung von Tarifverträgen, das es zu verbessern gelte. Immerhin seien seit der Neuregelung im Jahr 2015 keine neuen Anträge auf Allgemeinverbindlicherklärungen mehr gestellt worden. Insgesamt ist es aus Sicht des Bundesrates zudem erforderlich, die Datenlage über die Entwicklung der Tariflandschaft in Deutschland zu verbessern. Hier sollen ein besserer Überblick und mehr Transparenz erzielt werden.