
Verbot der Gesichtsverhüllung vor Gericht
Justizminister Biesenbach stellt NRW-Initiative im Bundesrat vor
Bislang fehlen eine spezialgesetzliche Regelung und eine einheitliche Rechtsprechung und Praxis. Darum soll der Gesetzentwurf eine rechtssichere Grundlage richterliche Anordnungen schaffen. Diese können dann Verfahrensbeteiligte auffordern, ihre Gesichtsverhüllung zu entfernen und so den ungestörten Ablauf der Sitzung – insbesondere die Kommunikation von Angesicht zu Angesicht – zu gewährleisten.
Nordrhein-Westfalen tritt dafür ein, dass bei der Verhandlung beteiligte Personen ihr Gesicht während der Sitzung weder ganz noch teilweise verhüllen dürfen. Für Nordrhein-Westfalen ist die Kommunikation „von Angesicht zu Angesicht“ ein zentrales Element im rechtsstaatlichen Gerichtsverfahren. Gesichtsverhüllungen sind mit der Wahrheitsfindung im gerichtlichen Verfahren nicht vereinbar. Der Richter muss bei der Bewertung einer Aussage unbedingt berücksichtigen können, wenn einem Zeugen etwa der Schweiß auf der Stirn steht oder die Gesichtszüge entgleiten.
NRW-Justizminister Biesenbach: „Im Gerichtssaal zählt die nackte Wahrheit, die niemand verbergen darf. Gesichtsverhüllungen sind mit der Wahrheitsfindung nicht vereinbar und deshalb im Gericht tabu.“
Als nächstes werden die Ausschüsse des Bunderates die Vorlage beraten.